Autor Thema: Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde  (Read 28610 times)

D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #30 am: 02.05.2019 11:07 »
Nunja, das Problem ist einerseits, dass das Standesamt weit weg sein kann, da der Geburtseintrag ausschließlich vom Geburtsstandesamt geführt wird. Die Register sind zudem nicht online, wie etwa die Melderegister. Zudem sind massenhaft Einträge (erst ab 2009 musste elektronisch erfasst werden, wenn ich mich richtig erinnere) einfach noch ausschließlich auf Papier in irgendwelchen gut gesicherten Archiven und werden je nach Auslastung des jeweiligen Standesamtes erst nach und nach nacherfasst (digitalisiert), oder sogar erst, wenn erforderlich (Eheschließung der Person, Person stirbt, andere Fortführung, ...).

In die andere Richtung gibt es das durchaus. Die Standesamtssoftware hat eine Schnittstelle für eine Behördenauskunft, sodass - die richtige Datenquelle vorausgesetzt - die Daten des Eheschließungswilligen online aus Spiegelregistern auf Stadt-, Kreis- oder Landesebene abgefragt und in den Vorgang übernommen werden können, was Übertragungsfehler vermeiden kann, insbesondere bei Anschriften o.Ä..

Organisator

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #31 am: 02.05.2019 11:39 »
Insbesondere kann man es keinem Bürger vermitteln, dass eine Behörde (Meldeamt) eine Information von einer Behörde (Standesamt) braucht und nicht in der Lage ist, diese selber zu besorgen.
Na, da kommen dann doch die DSGVOler um die Ecke und sagen: Neee das dürfen wir nicht.

Na dafür gibt es doch Einverständniserklärungen, die z.B. mit Antragsstellung erteilt werden kann. Sind ja schließlich die Daten des Antragsstellers, der kann damit machen, was er will.

Zitat
Zitat
Service muss hier bedeuten, den Bürger von Aufgaben zu entlasten.
Dazu müsste aber eine Informations- und Dokumenteninfrastruktur und -kultur Behörden- und Länder- übergreifend existieren.
Und das über die Ebenen hinweg.

Werde ich nicht mehr erleben bis zur Rente.
Man kann schon froh sein, wenn innerhalb einer Behörde der elektronische Dokumentenaustausch per Email  :-[ gemacht wird.

Elektronisch wäre sicherlich schön und zielführend. Aber auch ein Schreibebrief innerhalb der Behörden ("entsprechen die beigefügten Daten den Daten in der Geburtsurkunde?") würde den Bürger entlasten. Nichts anderes wird dem Bürger mit der Vorlage abverlangt - Papier vorzulegen oder vorab zu besorgen.

Kurz gesagt sollten sich die Behörden zuerst überlegen, wie man benötigte Infos selbst erlangen kann, bevor man dem Bürger irgendetwas auferlegt!

Organisator

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #32 am: 02.05.2019 11:40 »
Nunja, das Problem ist einerseits...

Ehrlich gesagt ist das ein Problem der Behörde (wie sie von einer anderen Behörde Informationen erlangt). Das sollte nicht auf den Bürger abgewälzt werden, schließlich ist es nicht der Bürger, der einen Personalausweis will, sondern die Behörde, die das (bußgeldbewehrt) von ihm verlangt ;)

MoinMoin

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #33 am: 02.05.2019 12:10 »
Insbesondere kann man es keinem Bürger vermitteln, dass eine Behörde (Meldeamt) eine Information von einer Behörde (Standesamt) braucht und nicht in der Lage ist, diese selber zu besorgen.
Na, da kommen dann doch die DSGVOler um die Ecke und sagen: Neee das dürfen wir nicht.

Na dafür gibt es doch Einverständniserklärungen, die z.B. mit Antragsstellung erteilt werden kann. Sind ja schließlich die Daten des Antragsstellers, der kann damit machen, was er will.
Eben, aber das wollen die nicht Hören, sondern wälzen gerne das nicht arbeiten müssen auf die DSGVO ab.

(Meine pers. ERfahrung)

was_guckst_du

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #34 am: 02.05.2019 13:21 »
...und wenn ich mein Auto anmelden will, verlangen die doch glatt eine Versicherungsbestätigung und meinen gültigen Personalausweis...wie soll das denn gehen, wenn ich doch wegen der Weigerung, eine Geburtsurkunde vorzulegen, gar keinen BPA habe...sind die eigenlich bescheuert?...wer bezahlt die denn?...die sollen endlich mal vernünftig ihre Arbeit machen, anstatt den freien Bürger bei der Ausübung eben dieser Freiheit zu behindern...

...und so weiter...

...wäre doch so schön im öD, wenn die nervigen Bürger nicht wären... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Laemat

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #35 am: 03.05.2019 07:40 »
Zitat
Eben, aber das wollen die nicht Hören, sondern wälzen gerne das nicht arbeiten müssen auf die DSGVO ab.

(Meine pers. ERfahrung)

In dem Fall sitzen die Ämter aber auch zwischen den Stühlen, holen sie die personenbezogenen Daten nicht eigenständig ein werden sie als "faul" tituliert.
Holen sie die Daten selbstständig ist der mündige Bürger der Erste der sich darüber beschwert, dass sie das ja nicht dürfen.

Wobei hier schon das BDSG § 25 einen Datenaustausch zulässt, eine ähnlich Regelung wird es in den Landesdatenschutzgesetzen geben.

Ich kann dazu nur sagen, die EU DSGVO schützt die Rechte des Betroffenen und legt den Datenverarbeitenden Stellen Ketten an. Genau so wollen das doch alle die bei Facebook ihre letzten Saufgelage gepostet haben...


was_guckst_du

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #36 am: 03.05.2019 08:15 »
Genau so wollen das doch alle die bei Facebook ihre letzten Saufgelage gepostet haben...

...ist immer und überall das Gleiche...Wasser predigen und Wein saufen...oder ich fordere, aus Umweltschutzgründen auf Flugreisen zu verzichten, bin aber gleichzeitig rund um die Uhr online, ohne zu wissen, dass durch die weltweite Nutzung des Internets fast doppelt soviel CO²-Ausstoß erfolgt, wie beim weltweiten Flugverkehr...  8) 8) 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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nordbeamter

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #37 am: 06.05.2019 10:17 »
Moin,

als Standesbeamter möchte ich mal auch ein fachliches Statement abgeben.

Eine Geburtsurkunde hat in Bezug auf die Personenstandsdaten eine höhere Aussagekraft als ein Personalausweis. Das die Meldeämter bei einer Wohnsitzanmeldung auch Personenstandsdokumente anfordern ist nur zu begrüßen. Da wurde in den frühen Jahren oft geschludert. Da wurde auch mal der 2 Vorname als 1 Name eingetragen, weil die Person gerne diesen Namen an erster wollte. Scheidungen wurden nicht ins Melderegister eingetragen und..... Bei ausländischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen sind oft massive Abweichungen von Personenstandsdaten, wenn diese zunächst ohne Papiere eingereist sind. Wo ist da bitte das Problem.

Eine aktuelle Geburtsurkunde sollte jeder in der Schublade. Aktuell ..es können sich seit der Erstausstellung auch Namensänderungen ergeben haben. Ein Urkunde sich zu beschaffen, ist kein großes Problem. Alle Standesämter arbeiten auch mit Mail-Anforderungen.

Das es keine zentralen Melderegister oder Personenstandsregister gibt - ist unserem "modernen" Föderalismus geschuldet. Im Jahr 2009 hatten wir eine große Personenstandsrechtsreform, auch mit der Einführung von digitalen Registern. Aber die Landesfürsten konnten sich nicht auf ein zentrales Register einigen. Leider eine Chance verpasst eine bürgerfreundliche und noch datensichere Struktur aufzubauen. Denn wenn wir da zentrale Register hätten (auch Melderegister) würde es gerade in Hinsicht auch auf die Probleme von ausländischen Doppel-Identitäten einiges einfacher sein.

Aber man wann will halt keine Macht verlieren und der Länderwasserkopf in den Ministerien muss seine Berechtigung haben...

MoinMoin

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #38 am: 06.05.2019 10:20 »
Das es keine zentralen Melderegister oder Personenstandsregister gibt - ist unserem "modernen" Föderalismus geschuldet.

...
Aber man wann will halt keine Macht verlieren und der Länderwasserkopf in den Ministerien muss seine Berechtigung haben...
Ja wohl war und ein Trauerspiel.

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #39 am: 06.05.2019 11:07 »
Eine aktuelle Geburtsurkunde sollte jeder in der Schublade. Aktuell ..es können sich seit der Erstausstellung auch Namensänderungen ergeben haben. Ein Urkunde sich zu beschaffen, ist kein großes Problem. Alle Standesämter arbeiten auch mit Mail-Anforderungen.

Aus meiner Sicht sollte eine staatliche Stelle bevor sie vom Bürger etwas fordert sich überlegen, ob sie da nicht auch selbst erledigen kann. Von daher - insbesondere da es auch mit Mail-Anforderungen geht - könnte das auch per verwaltungsintern erledigt werden.

Das Problem des fehlenden zentralen Melderegisters sollte nicht zu Lasten des Bürgers gehen.

D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #40 am: 07.05.2019 09:04 »
Bei ausländischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen sind oft massive Abweichungen von Personenstandsdaten, wenn diese zunächst ohne Papiere eingereist sind. Wo ist da bitte das Problem.

Mir sind auch Meldebehörden bekannt, die in Einzelfällen solche Personen zum Standesamt schicken, damit die da eine Erklärung über die Namensführung abgeben. Gerade wenn in den Herkunftsländern das Konzept Vorname(n)/Nachname nicht üblich ist, kann das sonst in Mutmaßungen ausarten.

Aber die Landesfürsten konnten sich nicht auf ein zentrales Register einigen.

Die "Landesfürsten" haben da wenig mit zu tun. Sowohl Personenstands- als auch Melderegister sind in kommunaler Hand. Und auch wenn hier jetzt schnell der Ruf nach zentralen Registern erfolgen kann und Zuspruch findet, wäre damit sicher nicht alles besser. Bei Registern die dort liegen, wo sie gepflegt werden, ist einerseits das Zuständigkeitsdenken höher, als wenn man "irgendein Register in Berlin" pflegt und fortschreibt und zudem ist die Verantwortung klar, andererseits sind Fehler bei entsprechender Hoheit schnell berichtigt.

Zudem gibt es ja im Meldewesen zentrale Register, wenn auch eine je Bundesland, die aber s.i.w. alle miteinander verdrahtet sind, sodass bundesweite Abfragen recht unkomplex möglich sind.

nordbeamter

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #41 am: 07.05.2019 09:58 »
Bei ausländischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen sind oft massive Abweichungen von Personenstandsdaten, wenn diese zunächst ohne Papiere eingereist sind. Wo ist da bitte das Problem.

Mir sind auch Meldebehörden bekannt, die in Einzelfällen solche Personen zum Standesamt schicken, damit die da eine Erklärung über die Namensführung abgeben. Gerade wenn in den Herkunftsländern das Konzept Vorname(n)/Nachname nicht üblich ist, kann das sonst in Mutmaßungen ausarten.

Aber die Landesfürsten konnten sich nicht auf ein zentrales Register einigen.

...man kann nur bestimmten Vorrausetzungen eine Erklärung zur Namensrecht nach deutschem Recht beurkunden. Diese nun aufzulisten, würden Rahmen sprengen. Nur weil ein Meldeamt eine Erklärung haben möchte - ist der ausländische Staatsbürger verpflichtet eine Namenserklärung abzugeben. Dies ist immer eine freiwillige Erklärung.

Die "Landesfürsten" haben da wenig mit zu tun. Sowohl Personenstands- als auch Melderegister sind in kommunaler Hand. Und auch wenn hier jetzt schnell der Ruf nach zentralen Registern erfolgen kann und Zuspruch findet, wäre damit sicher nicht alles besser. Bei Registern die dort liegen, wo sie gepflegt werden, ist einerseits das Zuständigkeitsdenken höher, als wenn man "irgendein Register in Berlin" pflegt und fortschreibt und zudem ist die Verantwortung klar, andererseits sind Fehler bei entsprechender Hoheit schnell berichtigt.

Zudem gibt es ja im Meldewesen zentrale Register, wenn auch eine je Bundesland, die aber s.i.w. alle miteinander verdrahtet sind, sodass bundesweite Abfragen recht unkomplex möglich sind.

Die Zuständigkeit zur Führung der Personenstandsregister/Melderegister erfolgt auf Grundlage der Bundesvorschriften und der jeweiligen Ländervorschriften zur Ausführung. Somit ist dies schon eine Entscheidungsfindung der Landesfürsten im Zusammenspiel mit dem Bund. Die Pflege eines Personenstandsregister, würde bei der registerführenden Behörde verbleiben. Es geht bei einem zentralen Personenstandregister NICHT darum, dass jeder dran rumbeurkundet wie er will. Sondern vielmehr um den dezentralen Ausdruck von Urkunden bzw. Einsichtnahmen. Die dem Bürger und den Behörden den Postverkehr ersparen würde, und eine schnellere Bearbeitung möglich wäre.

Die übergreifenden Vernetzungen sind im Meldebereich vorhanden. Aber leider immer erst im Nachgang - bei einer neuen Wohnsitzanmeldung, auch Rückmeldeverfahren. Sinnvoll wäre eine direkte Einsichtnahme bei Anmedlung....

D-x

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Antw:Beantragung Personalausweis; Vorlage Geburtsurkunde
« Antwort #42 am: 07.05.2019 10:13 »
Die übergreifenden Vernetzungen sind im Meldebereich vorhanden. Aber leider immer erst im Nachgang - bei einer neuen Wohnsitzanmeldung, auch Rückmeldeverfahren. Sinnvoll wäre eine direkte Einsichtnahme bei Anmedlung....

Gibt es und heißt vorausgefüllter Meldeschein, abgekürzt VMS oder VAMS, je nach Behörde, und liefert schon mal zahlreiche Personengrunddaten sowie die Adresse.

was_guckst_du

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« Antwort #43 am: 07.05.2019 10:23 »
...während ihr hier fachsimpelt, stehen draussen die Leute Schlange und warten auf ihre Geburtsurkunden und BPA´s... 8) :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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« Antwort #44 am: 07.05.2019 10:53 »
Sollte ich eins von beidem ausstellen, dürfte mir (zu Recht) die Entlassung drohen  ::)