Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungfrist/ Wechsel der Arbeitsstelle
Organisator:
--- Zitat von: andi1504 am 29.04.2019 17:03 ---Zu Deinen Fragen: Niemand muss sich arbeitslos melden. In deinem Fall würde es wohl auch wenig Sinn machen, da du von der Arbeitsagentur aufgrund deiner Eigenkündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (i. d. R. 12 Wochen) aufgebrummt bekommen würdest.
--- End quote ---
Eine Arbeitslosmeldung könnte (auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I) Sinn haben, wenn es z.B. um die Krankenversicherung geht. Zwar gilt diese ggf. auch einen Monat nach Ende der Pflichtversicherung, hier würde ich aber noch weitere Infos einholen.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Organisator am 30.04.2019 10:36 ---
--- Zitat von: andi1504 am 29.04.2019 17:03 ---Zu Deinen Fragen: Niemand muss sich arbeitslos melden. In deinem Fall würde es wohl auch wenig Sinn machen, da du von der Arbeitsagentur aufgrund deiner Eigenkündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (i. d. R. 12 Wochen) aufgebrummt bekommen würdest.
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Eine Arbeitslosmeldung könnte (auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I) Sinn haben, wenn es z.B. um die Krankenversicherung geht. Zwar gilt diese ggf. auch einen Monat nach Ende der Pflichtversicherung, hier würde ich aber noch weitere Infos einholen.
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Ich kann mir auch vorstellen, dass es Sinn machen könnte, sich dennoch arbeitslos zu melden. Falls, wider Erwarten und aus welchen Gründen auch immer, die neue Stelle dann doch nicht angetreten werden kann, der neue AG plötzlich Bedenken hat oder was auch immer, dann hat man einen Monat ohne ALG I zumindest schon einmal "abgesessen". Und für den (wahrscheinlichen) Fall, dass alles so läuft wie geplant, hat es dann ebenfalls nichts geschadet.
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