Autor Thema: [NW] Aufstieg als Ingenieur vom gehobenen in den höheren Dienst  (Read 3457 times)

Commander49

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Hallo zusammen,

Ich habe  an der Fachhochschule Bauingenieurwesen mit dem Abschluss Dipl.-Ing. (FH) studiert und bin 2005 als Bauoberinspektor (A10) verbeamtet worden. Seit 2012 bin ich in einer größeren Kommune tätig.2018 wurde ich zum Städtischen Baurat (A13) befördert.
Nun stellt sich für mich die Frage wie ich in Zukunft in den höheren Dienst kommen kann, natürlich bei Vorliegen der entsprechenden Stelle. Da ich demnächst als Sachgebietsleiter eingesetzt werden soll und alle Sachgebietsleiter in meinem Amt mit A14 besoldet werden stellt sich diese Frage für mich ganz konkret.
Früher war der Aufsteig wohl einfacher. Mittlerweile muss  ein Qaulifizierungsverfahren gemäß § 38 LVO durchlaufen werden. (§ 38 Aufstieg in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes durch modulare Qualifizierung)
 Für das Verfahren im  allgemeinen Verwaltungsdienst wurde hierzu auch die Verordnung
 über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn
 des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
 (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw) erlassen.
Die entsprechenden Veranstaltungen werden durch das Rheinische Studieninstitut angeboten.

Hierunter falle ich jedoch als Verkehsplaner und Baurat nicht. Ich verfüge auch über kein Masterstudium.
Gibt es für mich die Möglichleit ohne weiteres Studium in den höheren Dienst aufzusteigen?

mmp

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Wenn ich in die LVO NRW gucke, findet sich der Passus zum Qualifizierungsverfahren (Modulare Qualifizierung) im § 25 LVO.
Da es für Ihren Fall anscheinend keine Regelungen gibt, finden § 25 Abs. 3 und 4 LVO-NRW Anwendung und die oberste Dienstbehörde entscheidet über ggf. abweichende Qualifizierungsinhalte.

Kurbalin

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In meiner Kommune wurde ein Städtischer Baurat (A13) in einer vergleichbaren Situation zur modularen Qualifizierung für den allgemeinen Verwaltungsdienst entsendet und nach erfolgreichem Abschluss nach A14 befördert. Die Inhalte sind für die Funktion als Sachgebietsleiter m.E. auch gar nicht so verkehrt (Organisation, Personalführung etc.).