Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?

<< < (3/5) > >>

nichts_tun:
Aber das würde die ohnehin schon "schwierige" Personalarbeit verkomplizieren und für Beschäftigte, die regelmäßig in EG 1 - 15 eingruppiert sind auch nicht unbedingt vorteilhafter sein. Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind, sind natürlich entsprechende Vertragsverhandlungen problemlos möglich und sinnvoll.

MoinMoin:

--- Zitat von: nichts_tun am 02.05.2019 16:21 ---Aber das würde die ohnehin schon "schwierige" Personalarbeit verkomplizieren und für Beschäftigte, die regelmäßig in EG 1 - 15 eingruppiert sind auch nicht unbedingt vorteilhafter sein. Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind, sind natürlich entsprechende Vertragsverhandlungen problemlos möglich und sinnvoll.

--- End quote ---
Was wird jetzt schwieriger? Personalförderung wird dadurch doch wesentlich einfacher!
AT Verträge (für Stellen die oberhalb von E15 sind) gibt es ja auch jetzt schon im öD.
Und ja, ein Einheitslohn für alle ist einfacher.

Aber den Satz verstehe ich noch nicht ganz: "Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind," welche da wären?

wossen:
Bist Du als Lehrer tätig?

Da gibt es in der Tat im TV-L verlangsamte Stufenaufstiege, wenn man die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt (2. Stex). Man ist in derselben Entgeltstufe wie jemand mit 2. Staatsexamen, aber hat einen etwas langsameren Stufenaufstieg.

Grund zur Klage gibt es da nicht - da man ja das extrem unangenehme Referendariat vermeiden konnte. Insgesamt kann man sagen, dass man als Tarifangestellter auf einer unbefristeten Planstelle (!) ohne 2. Stex. finanziell besser gestellt ist als mit (Verdienstausfall während des unseligen Referendariats und vor allem wird man nach bestandenem 2. Staatsexamen quasi immer nur in der ersten Erfahrungsstufe angestellt, ohne 2. Staatsexamen gibt es da Spielräume hinsichtlich der Anerkennung förderlicher Zeiten)   

nichts_tun:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 16:35 ---Was wird jetzt schwieriger? Personalförderung wird dadurch doch wesentlich einfacher!
AT Verträge (für Stellen die oberhalb von E15 sind) gibt es ja auch jetzt schon im öD.
Und ja, ein Einheitslohn für alle ist einfacher.
--- End quote ---

Weil dann die Personalverwaltungen immer prüfen müssten, ob derjenige Gewerkchaftsmitglied ist oder nicht...und wie gesagt, ich sehe da weder für Beschäftigte noch für die AGs Vorteile. Höchstens für Gewerkschaften, wenn diese für ihre Mitglieder Sondervorteile vereinbaren.


--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 16:35 ---Aber den Satz verstehe ich noch nicht ganz: "Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind," welche da wären?

--- End quote ---

Die, die nicht mehr unter die Tarifautomatik des § 12 TVöD/TV-L fallen, sprich die außertariflich Beschäftigten.

@wossen: Stimmt, das könnte sein. Der TE müsste sich auf die gestellten Fragen nochmal äußern.

MoinMoin:

--- Zitat von: nichts_tun am 02.05.2019 22:29 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 16:35 ---Was wird jetzt schwieriger? Personalförderung wird dadurch doch wesentlich einfacher!
--- End quote ---

Weil dann die Personalverwaltungen immer prüfen müssten, ob derjenige Gewerkchaftsmitglied ist oder nicht...und wie gesagt, ich sehe da weder für Beschäftigte noch für die AGs Vorteile. Höchstens für Gewerkschaften, wenn diese für ihre Mitglieder Sondervorteile vereinbaren.

--- End quote ---
Nö, die müssen doch nichts prüfen, die geben den MA einen Vertrag. Wenn er schlechter ist als Tarif, dann wird er sich selber melden. Wenn er besser ist, dann weil der AG diesen Vertrag dem AN geben wollen, weil er gewollt ist.
Vorteil AG: Er kann Verträge machen so wie er es für richtig hält.
Vorteil AN: Er kann Verträge machen so wie er es für richtig hält.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version