Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
nichts_tun:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.05.2019 14:30 ---
--- Zitat von: Spid am 01.05.2019 13:10 ---Besteht beiderseitige Tarifbindung?
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Muss eigentlich ein AV nachträglich geändert werden, wenn jemand in die Gewerkschaft eintritt und damit die Tarifbindung eintritt?
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Das denke ich nicht. Zumal es m. E. ausreicht, wenn der AG sich dem Tarifvertrag unterwirft und die Arbeitsverträge entsprechend regelt.
Der Freistaat Sachsen ist in der TdL tarifgebunden und damit auch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (ist mir aus eigenem Erleben bekannt).
Spid:
Der Tarifvertrag gilt dann unmittelbar. Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme ist nicht erforderlich. Arbeitsvertragliche Bestimmungen, die den TB gegenüber den tariflichen Regelungen benachteiligen, werden unwirksam, begünstigende Regelungen bleiben wirksam.
MoinMoin:
--- Zitat von: nichts_tun am 01.05.2019 14:33 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.05.2019 14:30 ---
--- Zitat von: Spid am 01.05.2019 13:10 ---Besteht beiderseitige Tarifbindung?
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Muss eigentlich ein AV nachträglich geändert werden, wenn jemand in die Gewerkschaft eintritt und damit die Tarifbindung eintritt?
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Das denke ich nicht. Zumal es m. E. ausreicht, wenn der AG sich dem Tarifvertrag unterwirft und die Arbeitsverträge entsprechend regelt.
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Ja, wenn der Ag sich dieser freiwilligen Selbstbeschränkung unterwirft, mag das so sein.
Es bleibt aber einen AG mEn offen, ob er nicht mit den nicht Tarifpartnern (also den nicht Gewerkschaftsmitgliedern) andere Verträge abschließt.
--- Zitat ---Der Freistaat Sachsen ist in der TdL tarifgebunden und damit auch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (ist mir aus eigenem Erleben bekannt).
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Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)
nichts_tun:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.05.2019 16:11 ---Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)
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Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: nichts_tun am 01.05.2019 20:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.05.2019 16:11 ---Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)
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Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
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Ja und die meisten öD Verträge geben auch den nicht tarifgebundene einen Vertrag der per Vertrag tarifgebunden ist.
Müssten sie aber nicht. Sie könnten den AN ja fragen: Sind sie in der Gewerkschaft? Ja: Dann ist hier ihr AV.
Nein, dann ist hier ein anderer AV, der (theoretisch) schlechter oder besser sein könnte als der TV basierte AV!
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