Autor Thema: Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?  (Read 7784 times)

postmortem

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Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« am: 01.05.2019 12:07 »
Hallo liebe Leute.

Nach längerer Suche ohne Ergebnis habe ich ine Frage an Euch:
Gibt es nach Tarifvertrag einen verlangsamten Stufenanstieg für die Stufe E11? 
Mir wurde im Rahmen meines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes entsprechendes vorgelegt (E11* genannt). Es gab zum Einstellungsgespräch auch eine interne Tabelle dazu. Leider ist diese Tabelle für mich nirgends zu finden oder einzusehen. Ich lese immer nur von der Möglichkeit der Verlängerung der Stufen E9, E3, E2.  Macht der Arbeitgeber hier seine eigenen Tabellen und Stufenlaufzeiten?

Beste Grüße. 

MoinMoin

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #1 am: 01.05.2019 12:34 »
1.) E11 ist eine Entgeltgruppe keine Stufe.
2.) tariflich gibt es die Möglichkeit wegen Minderleistung die Stufenlaufzeit der Stufen 3-6 zu verlängern.(§17)
3.) es kann sein, dass der AG nicht tarifgebunden ist und sich nur am TV orientiert und von daher sein eigenes Süppchen kocht (und es auch darf)

postmortem

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #2 am: 01.05.2019 12:45 »
Danke für die schnelle Antwort.

1. Ja, ich meinte die Entgeltgruppe.
2. und 3. Es handelt sich dabei um das Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz. Meines Erachtens tarifgebunden.
Die Verlängerung der Stufen werden hier schon auf Stufe 1 (2 Jahre) und Stufe 2 (5 Jahre) angewandt.

Spid

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #3 am: 01.05.2019 13:10 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung? Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, das vom Geltungsbereich des TV-L erfasst wird? Handelt es sich um eine auszuübende Tätigkeit, für die die Tarifvertragsparteien Tätigkeitsmerkmale in der EGO vereinbart haben? Wird die auszuübende Tätigkeit vom TV EntgO-L erfasst?

MoinMoin

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #4 am: 01.05.2019 14:30 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
Muss eigentlich ein AV nachträglich geändert werden, wenn jemand in die Gewerkschaft eintritt und damit die Tarifbindung eintritt?

nichts_tun

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #5 am: 01.05.2019 14:33 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
Muss eigentlich ein AV nachträglich geändert werden, wenn jemand in die Gewerkschaft eintritt und damit die Tarifbindung eintritt?

Das denke ich nicht. Zumal es m. E. ausreicht, wenn der AG sich dem Tarifvertrag unterwirft und die Arbeitsverträge entsprechend regelt.

Der Freistaat Sachsen ist in der TdL tarifgebunden und damit auch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (ist mir aus eigenem Erleben bekannt).

Spid

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #6 am: 01.05.2019 14:37 »
Der Tarifvertrag gilt dann unmittelbar. Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme ist nicht erforderlich. Arbeitsvertragliche Bestimmungen, die den TB gegenüber den tariflichen Regelungen benachteiligen, werden unwirksam, begünstigende Regelungen bleiben wirksam.

MoinMoin

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #7 am: 01.05.2019 16:11 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung?
Muss eigentlich ein AV nachträglich geändert werden, wenn jemand in die Gewerkschaft eintritt und damit die Tarifbindung eintritt?

Das denke ich nicht. Zumal es m. E. ausreicht, wenn der AG sich dem Tarifvertrag unterwirft und die Arbeitsverträge entsprechend regelt.
Ja, wenn der Ag sich dieser freiwilligen Selbstbeschränkung unterwirft, mag das so sein.
Es bleibt aber einen AG mEn offen, ob er nicht mit den nicht Tarifpartnern (also den nicht Gewerkschaftsmitgliedern) andere Verträge abschließt.
Zitat
Der Freistaat Sachsen ist in der TdL tarifgebunden und damit auch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (ist mir aus eigenem Erleben bekannt).
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

nichts_tun

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #8 am: 01.05.2019 20:00 »
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.

MoinMoin

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #9 am: 02.05.2019 08:06 »
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
Ja und die meisten öD Verträge geben auch den nicht tarifgebundene einen Vertrag der per Vertrag tarifgebunden ist.
Müssten sie aber nicht. Sie könnten den AN ja fragen: Sind sie in der Gewerkschaft? Ja: Dann ist hier ihr AV.
Nein, dann ist hier ein anderer AV, der (theoretisch) schlechter oder besser sein könnte als der TV basierte AV!

nichts_tun

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #10 am: 02.05.2019 16:21 »
Aber das würde die ohnehin schon "schwierige" Personalarbeit verkomplizieren und für Beschäftigte, die regelmäßig in EG 1 - 15 eingruppiert sind auch nicht unbedingt vorteilhafter sein. Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind, sind natürlich entsprechende Vertragsverhandlungen problemlos möglich und sinnvoll.

MoinMoin

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #11 am: 02.05.2019 16:35 »
Aber das würde die ohnehin schon "schwierige" Personalarbeit verkomplizieren und für Beschäftigte, die regelmäßig in EG 1 - 15 eingruppiert sind auch nicht unbedingt vorteilhafter sein. Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind, sind natürlich entsprechende Vertragsverhandlungen problemlos möglich und sinnvoll.
Was wird jetzt schwieriger? Personalförderung wird dadurch doch wesentlich einfacher!
AT Verträge (für Stellen die oberhalb von E15 sind) gibt es ja auch jetzt schon im öD.
Und ja, ein Einheitslohn für alle ist einfacher.

Aber den Satz verstehe ich noch nicht ganz: "Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind," welche da wären?

wossen

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #12 am: 02.05.2019 20:21 »
Bist Du als Lehrer tätig?

Da gibt es in der Tat im TV-L verlangsamte Stufenaufstiege, wenn man die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt (2. Stex). Man ist in derselben Entgeltstufe wie jemand mit 2. Staatsexamen, aber hat einen etwas langsameren Stufenaufstieg.

Grund zur Klage gibt es da nicht - da man ja das extrem unangenehme Referendariat vermeiden konnte. Insgesamt kann man sagen, dass man als Tarifangestellter auf einer unbefristeten Planstelle (!) ohne 2. Stex. finanziell besser gestellt ist als mit (Verdienstausfall während des unseligen Referendariats und vor allem wird man nach bestandenem 2. Staatsexamen quasi immer nur in der ersten Erfahrungsstufe angestellt, ohne 2. Staatsexamen gibt es da Spielräume hinsichtlich der Anerkennung förderlicher Zeiten)   

nichts_tun

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #13 am: 02.05.2019 22:29 »
Was wird jetzt schwieriger? Personalförderung wird dadurch doch wesentlich einfacher!
AT Verträge (für Stellen die oberhalb von E15 sind) gibt es ja auch jetzt schon im öD.
Und ja, ein Einheitslohn für alle ist einfacher.

Weil dann die Personalverwaltungen immer prüfen müssten, ob derjenige Gewerkchaftsmitglied ist oder nicht...und wie gesagt, ich sehe da weder für Beschäftigte noch für die AGs Vorteile. Höchstens für Gewerkschaften, wenn diese für ihre Mitglieder Sondervorteile vereinbaren.

Aber den Satz verstehe ich noch nicht ganz: "Bei Beschäftigten, die außerhalb der Tarifautomatik zu vergüten sind," welche da wären?

Die, die nicht mehr unter die Tarifautomatik des § 12 TVöD/TV-L fallen, sprich die außertariflich Beschäftigten.

@wossen: Stimmt, das könnte sein. Der TE müsste sich auf die gestellten Fragen nochmal äußern.

MoinMoin

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Antw:Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?
« Antwort #14 am: 03.05.2019 06:56 »
Was wird jetzt schwieriger? Personalförderung wird dadurch doch wesentlich einfacher!

Weil dann die Personalverwaltungen immer prüfen müssten, ob derjenige Gewerkchaftsmitglied ist oder nicht...und wie gesagt, ich sehe da weder für Beschäftigte noch für die AGs Vorteile. Höchstens für Gewerkschaften, wenn diese für ihre Mitglieder Sondervorteile vereinbaren.
Nö, die müssen doch nichts prüfen, die geben den MA einen Vertrag. Wenn er schlechter ist als Tarif, dann wird er sich selber melden. Wenn er besser ist, dann weil der AG diesen Vertrag dem AN geben wollen, weil er gewollt ist.
Vorteil AG: Er kann Verträge machen so wie er es für richtig hält.
Vorteil AN: Er kann Verträge machen so wie er es für richtig hält.