Autor Thema: Gilt Tarifvertrag nicht für Auszubildende???  (Read 2013 times)

Odmmn

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Unser Kind ist im 2. Ausbildungsjahr. Es gibt ja Tarifänderungen zum 01.01.2019. Man hat unserem Kind jetzt eine Gehaltserhöhung zum 01. Mai gegeben, weil sie die Zwischenprüfung mit Note 1 gemacht hat. Eigentlich müsste doch rückwirkend ab 01.01. mehr Gehalt gezahlt werden, oder? Die anderen angestellten werden nach TVA-L bezahlt und bekommen ALLE rückwirkend mehr Gehalt. Der Betrieb ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Lars73

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Antw:Gilt Tarifvertrag nicht für Auszubildende???
« Antwort #1 am: 02.05.2019 12:33 »
Ob der Tarifvertrag für Auszubildende gilt ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag.
 
Die Umsetzung der Tarifeinigung wird noch einige Zeit dauern. Bisher gibt es noch keinen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung der Erhöhung. (Bisher gibt es nur eine Vereinbarung den Tarifvertrag entsprechend ändern zu wollen.)

Kaffeetassensucher

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Antw:Gilt Tarifvertrag nicht für Auszubildende???
« Antwort #2 am: 03.05.2019 07:49 »
Aus dem Bereich des TVöD weiß ich, dass dieser für Auszubildende nicht gilt, sondern der speziell auf Auszubildende ausgerichtete TVAöD.

Inwieweit das bei den Ländern ähnlich ist, musste ich googeln, hier scheint es aber einen TVA-L BBiGG zu geben, der für Auszubildende der Länder gilt.

Von daher: Nein, dein Kind erhält keine Tariferhöhung aus dem TVA-L, wenn dann erhält es eine aufgrund des TVA-L BBiGG, sofern eine solche im Zuge der Tarifverhandlungen ebenfalls beschlossen wurde.

Ob diese Erhöhung jetzt bereits umgesetzt werden konnte (Stichwort Redaktionsverhandlungen) ist dann, wie bereits angemerkt, wiederum eine andere Frage.