Autor Thema: "Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?  (Read 7589 times)

RsQ

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Mal eine Frage für alle, die mit Stellenbesetzungen im öD zu tun haben: Was muss man sich unter dieser Formulierung vorstellen (also vor allem dem zweiten Satz):

"Die Stadt [...] begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen. Die Stadt [...] berücksichtigt bei allen Einstellungen den Frauenförderplan."

Kann man das als männlicher Bewerber als Tritt gegen das Schienbein verstehen, a la "Bewirb' dich gar nicht erst?" Ist das der K.o., sobald sich nur eine (einigermaßen qualifizierte) Frau bewirbt?

MoinMoin

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #1 am: 02.05.2019 18:01 »
Kann man das als männlicher Bewerber als Tritt gegen das Schienbein verstehen, a la "Bewirb' dich gar nicht erst?" Ist das der K.o., sobald sich nur eine (einigermaßen qualifizierte) Frau bewirbt?
a) das gibt es auch umgekehrt. Männer bevorzugt.
b) wenn sie annähert gleich qualifiziert ist, wird sie mehr chancen haben wie der Mann

Lars73

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #2 am: 02.05.2019 18:16 »
Es kommt auf das anzuwendene Landesgleichstellungsgesetz und dem Frauenförderplan an. Im Kern geht es nur um gleichwertige Bewerber. Allerdings kannder einzelne Arbeitgeber  denMaßstab für gleichwertige Bewerber unterschiedlich weit fassen.
Ein K.o. für Männer ist es bei weiten nicht.

Mayday

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #3 am: 02.05.2019 19:18 »
a) das gibt es auch umgekehrt. Männer bevorzugt.

In echt jetzt?

MoinMoin

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #4 am: 02.05.2019 20:04 »
a) das gibt es auch umgekehrt. Männer bevorzugt.

In echt jetzt?
Grundschulen hörte ich
Kitas habe ich schon gesehen.

RsQ

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #5 am: 02.05.2019 20:46 »
Ich bin tatsächlich gerade in der Situation, zwei Bewerbungen auf den Weg zu bringen:

Stelle 1: s.o. - Frauenförderplan
Stelle 2: Männer sind unterrepräsentiert und werden ausdrücklich um Bewerbung gebeten

Es hängt wohl einfach von der Struktur vor Ort ab. Das Aufgabenfeld (es geht um den Bereich Presse-/Öffentlichkeitsarbeit) dürfte relativ ausgeglichen besetzt sein.

Philipp

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #6 am: 06.05.2019 11:04 »
Bei uns in der Abteilung gibt es einen deutlichen Überschuss an Frauen.
Wenn es bei der Gleichstellungsbeauftragten tatsächlich um "Gleichstellung" geht, müssten bei Bewerbungen aktuell Männer bevorzugt werden.

Das halte ich aber für Utopie - zumal es die Stelle eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten de facto nicht gibt.

(würde mich mal interessieren, ob man hier auf Diskriminierung klagen kann, wenn man mit dem Hinweis "nur für Frauen" abgelehnt würde)

Majon

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #7 am: 06.05.2019 13:03 »

Das halte ich aber für Utopie - zumal es die Stelle eines männlichen Gleichstellungsbeauftragten de facto nicht gibt.

(würde mich mal interessieren, ob man hier auf Diskriminierung klagen kann, wenn man mit dem Hinweis "nur für Frauen" abgelehnt würde)

Soweit ich weiß, hat bereits ein Mann geklagt, weil er aufgrund seines Geschlechts nicht als Gleichstellungsbeauftragter gewählt werden kann (und selbst nicht wählen darf!) - die Klage wurde abgewiesen, weil das Gericht die Meinung vertrat, dass die Gleichstellungsbeauftragte zwingend eine Frau sein muss...


RsQ

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #8 am: 06.05.2019 13:19 »
(Das führt zwar jetzt ein wenig vom Thema weg, ist aber ebenso interessant.  8))

Das heißt also genau genommen: "Gleichstellung" ist strukturell eigentlich nur auf die Gleichstellung der Frauen gerichtet. Oder hat jemand den Eindruck, dass sich Gleichstellungsbeauftragte in gleichem Maße für die Interessen von Männern einsetzen?

Majon

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #9 am: 06.05.2019 14:02 »
Zumindest für unsere Gleichstellungsbeauftragte kann ich das verneinen - sie setzt sich ausschließlich für Frauen ein!

Wenn bei Vorstellungsgesprächen keine weiblichen Bewerber eingeladen werden sollen, aber Bewerbungen von Frauen vorliegen, fordert sie, dass mindestens eine Frau eingeladen wird - völlig unabhängig von ihrer Qualifikation... Gibt es keine Bewerberinnen, nimmt sie meistens nicht an den Vorstellungsgesprächen teil...

Mit "Gleichstellung" hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, sondern ausschließlich mit der Förderung von Frauen.

Ob Mann oder Frau das gut findet, sei dahin gestellt, ob das heutzutage sinnvoll oder notwendig ist ebenfalls, aber ob damit gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen wird, kann nur gerichtlich entschieden werden...

was_guckst_du

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #10 am: 06.05.2019 14:41 »
...die Gleichstellung zieht aber nur da, wo Frauen unterrepräsentativ vertreten sind und dann auch nur, wenn sie im Wesentlichen gleich einzustufen sind...unsere Gleichstellungsbeauftragte musste in Vorstellungsgesprächen schon mehrfach ihre laut gezogene "Gleichstellungskarte" leise wieder einstecken... 8) ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Philipp

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #11 am: 07.05.2019 13:46 »
Mein Eindruck ist zumindest im öffentlichen Dienst, dass der Frauen hier überrepräsentiert sind.

Natürlich nach Bereichen. Im Bereich der Grünpflege, Stadtreinigung und Feuerwehr sind kaum Frauen anzutreffen. Da bewirbt sich aber auch wohl keine.

was_guckst_du

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #12 am: 07.05.2019 14:31 »
...der Frauenanteil in meiner Behörde liegt bei 1350 Beschäftigten bei über 65 %...selbst in den Bereichen A11/EG10 aufwärts gibt es nur noch wenige Stellen, wo eine weibliche Unterrepräsentation vorhanden ist...

...das ist aber kein Verdienst irgendwelcher Gleichstellungsbeauftragten (in meinen Augen sind die im öD sowieso eher überflüssig), sondern Folge einer verfehlten Personalentwicklungspolitik im öD (fehlende Attraktivität für junge männliche Bewerber) bei Mißachtung der Konkurrenzlage zur freien Wirtschaft...

...einige Fachbereiche fordern mittlerweile vermehrt Einstellungen männlicher Bewerber, weil - man möge es mir verzeihen - viele Frauen in einer Abteilung auch immer viel Ärger bedeutet  8)...(Aussage eines Sachgebietleiters: ich brauche unbedingt einen Kerl dazwischen, sonst gibt es da noch Mord- u. Totschlag) :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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D-x

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #13 am: 07.05.2019 17:25 »
Wenn bei Vorstellungsgesprächen keine weiblichen Bewerber eingeladen werden sollen, aber Bewerbungen von Frauen vorliegen, fordert sie, dass mindestens eine Frau eingeladen wird - völlig unabhängig von ihrer Qualifikation... Gibt es keine Bewerberinnen, nimmt sie meistens nicht an den Vorstellungsgesprächen teil...

Nicht, dass das hier entscheidend beitragen würde, aber vorhin in der Kantine habe ich tatsächlich ein Gespräch mitgehört, bei dem es darum ging, dass eine Stellenausschreibung wiederholt werden müsse, da sich keine Frau darauf beworben hat.
Je nachdem, wie viel Wahrheit daran ist, wer die Wiederholung veranlasst hat, oder ob es sich um Flurfunk oder die Gerüchteküche handelt ist das durchaus interessant, zumal eine der Gesprächspartnerinnen die Frage aufwarf, was passiert, wenn sich auch diesmal keine Frau auf die Stelle bewirbt...

RsQ

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Antw:"Frauenförderplan" - K.o. für männliche Bewerber?
« Antwort #14 am: 07.05.2019 18:33 »
Das ist doch echt ein Unding. Dass man Unterrepräsentanzen (in alle Richtungen) abbaut ... absolut o.k. Aber ein solcher Frauen-Gleichstellungs-Fetisch (der letztlich ein Frauen-Bevorzugungs-Fetisch ist) ist doch dämlich. Da lässt man eine Stelle lieber unbesetzt, nur weil sich darauf keine Frau beworben hat?

Wer veranlasst das? Bzw. kann man das (rechtssicher) so durchsetzen?