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Sabbatjahr / Freistellung (SUrlV) - Pensionsansprüche

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Guten Morgen,

ich habe durch meinen Dienstherren zwei Modelle (in Abstimmung) für meinen Wunsch nach einer 3-Monatigen Freistellungsphase erhalten.

1) 3 Monate (50% Besoldung) 100% Beschäftigung. Danach 3 Monate (50% Besoldung) freigestellt.

oder

2) 100% Besoldung und 3 Monate Sonderurlaub ohne Bezüge (§ 22 SUrlV).


Welches Modell ist "besser" für die spätere Pension?

Vielen Dank.

lumer:
Das dürfte darauf ankommen, ob § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 lit. a oder b BeamtVG einschlägig sind. Wenn nicht, dürfte es eigentlich egal sein, da eine Teilzeitarbeit nur anteilig bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt wird.

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