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Sabbatjahr / Freistellung (SUrlV) - Pensionsansprüche
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Guten Morgen,
ich habe durch meinen Dienstherren zwei Modelle (in Abstimmung) für meinen Wunsch nach einer 3-Monatigen Freistellungsphase erhalten.
1) 3 Monate (50% Besoldung) 100% Beschäftigung. Danach 3 Monate (50% Besoldung) freigestellt.
oder
2) 100% Besoldung und 3 Monate Sonderurlaub ohne Bezüge (§ 22 SUrlV).
Welches Modell ist "besser" für die spätere Pension?
Vielen Dank.
lumer:
Das dürfte darauf ankommen, ob § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 lit. a oder b BeamtVG einschlägig sind. Wenn nicht, dürfte es eigentlich egal sein, da eine Teilzeitarbeit nur anteilig bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt wird.
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