Autor Thema: Ausgleich für "verlorene" Feiertage?  (Read 5294 times)

Akbo89

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Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« am: 04.05.2019 19:21 »
Guten Tag,

ich bin Angestellter bei einem Landratsamt in Bayern. Durch meine Tätigkeit in einer Außenstelle unterscheidet sich meine Arbeitszeit, von der meiner Kollegen die direkt im Amt arbeiten. Ich arbeite Dienstag-Samstag, habe dafür immer Montags frei. Nun ist es so, dass mir durch meine Arbeitszeiten jedes Jahr der Ostermontag und der Pfingstmontag als Feiertag verloren gehen. Wenn ein Feiertag zufällig auf meine freien Tage fällt ist es verständlich, dass man dafür keinen Ersatz bekommt. Wie sieht es aber bei oben genannten Feiertagen aus, die ja jedes Jahr auf den Montag fallen?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.


Gruß

Akbo89

Spid

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #1 am: 04.05.2019 19:44 »
Nicht anders.

Mayday

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #2 am: 05.05.2019 17:28 »
Entscheidend sind doch die monatlichen Arbeitstage. Deren Anzahl verringert sich entsprechend, wenn ein Feiertag auf Montag-Freitag fällt. Der Juni 2019 mit dem Pfingstmontag hat 19 Arbeitstage. Wenn man immer von Dienstag-Samstag arbeiten muss, muss man aber tatsächlich sogar 21 Tage arbeiten, also zwei Tage über dem Juni-Soll. Dafür muss es auch einen Ausgleich geben.

Spid

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #3 am: 05.05.2019 17:39 »
Nein.

inter omnes

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #4 am: 05.05.2019 19:04 »
Das Arbeitszeitgesetz - und der TVöD - kennt solche Ausgleichspflichten eben nur für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Wer dienstplanmäßig Dienstag bis Samstag beschäftigt ist, arbeitet aber ganz regluär in einer 5-Tagewoche, der Samstag ist ein regulärer Werktag. Insofern gibt es hier nichts auszugleichen. Dass bei dieser Arbeitszeitverteilung zwei Feiertage "unter den Tisch fallen" ist schlicht persönliches Pech.

Mayday

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #5 am: 05.05.2019 20:20 »
Diese Argumentation überzeugt mich (leider) nicht. In meinem Beispiel für Juni 2019 fallen jedenfalls Überstunden an, auch wenn der AN nicht an einem Feiertag arbeiten muss.

Ich habe eine 40h-Woche, muss aber regelmäßig an Sonntagen und Feiertagen arbeiten. Am Monatsende werden dann die Stunden abgerechnet. Im Juni 2019 sind das bei 19 AT 152 Soll-Stunden. Wenn ich im Juni 2019 immer von Dienstag bis Samstag arbeiten würde, käme ich auf 168 Ist-Stunden, also + 16 Stunden. Ich bin zwar Beamter, arbeite aber in meinem Bereich auch mit Angestellten zusammen, bei denen das genauso abgerechnet wird. Wenn ich unter der Woche frei habe, werden mir 8 Stunden abgezogen, fällt das auf einen Feiertag, werden 0 Stunden abgezogen.

Spid

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #6 am: 05.05.2019 20:49 »
Feste Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage und wechselnde Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage sind völlig unterschiedliche Sachverhalte.

andi1504

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Antw:Ausgleich für "verlorene" Feiertage?
« Antwort #7 am: 06.05.2019 08:19 »
Wir haben bei uns eine Teilzeitbeschäftigte die ausschließlich montags und donnerstags arbeitet. Der müsste  dann im Umkehrschluss jedes Jahr Zeit abgezogen werden, weil sie einen unverhältnismäßigen Vorteil gegenüber allen anderen Beschäftigten hat. Das wäre dann ein Abzug für "gewonnene Feiertage". Geht's noch?