Autor Thema: Rufdienst  (Read 13130 times)

MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #15 am: 06.05.2019 11:56 »
Ergänzende Frage, bitte um Einschätzungen:
Haben die Gerichte den normalen Arbeitsweg der betroffenen Angestellten in irgendeiner weise berücksichtigt/betrachtet?
Wenn jemand 60 min Fahrtweg zur Arbeit hat und der AG eine Rufbereitschaft mit Reaktionszeit von 45 min am regelmäßigen Arbeitsplatz anordnet, dann ist dies ja durchaus für einen solchen AN ein Problem (insbesondere nachts).
Fällt das unter persönliches Pech?  Könnte der AG den AN abmahnen, wenn er bei einem Einsatz sich umgehend von zu Hause zur Arbeitsstelle aufmacht, diesen aber erst nach 60 min erreicht?

Spid

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Antw:Rufdienst
« Antwort #16 am: 06.05.2019 12:01 »
Das BAG hat den Arbeitsweg in seine Erwägungen mit einbezogen, der Umstand, die Rufbereitschaft nicht in der eigenen Wohnung verbringen zu können, steht aber per se einer Rufbereitschaft nicht entgegen.

mumble

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Antw:Rufdienst
« Antwort #17 am: 06.05.2019 16:04 »
Da es eine abschließende, tarifliche Regelung für diesen Sachverhalt gibt, ist er weder einer Dienst- noch einer Betriebsvereinbarung zugänglich.
Seh ich bei uns in Bayern aber anders. Laut Kommentierung ist die Anordnung von Rufbereitschaft eine Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit die der Mitbestimmung nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 1 unterliegt (Verweis auf BVerwG Beschl. v.4.9.12 - 6 P10.11). Somit ist auch die Möglichkeit einer Dienstvereinbarung nach Art. 73 eröffnet.

Spid

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Antw:Rufdienst
« Antwort #18 am: 06.05.2019 16:20 »
Die Möglichkeit einer Dienstvereinbarung ist für genau den mitbestimmungspflichtigen Beteiligungstatbestand eröffnet - nicht für die Sachverhalte, die der Tarifvertrag bereits abschließend regelt.

BeamterBR

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Antw:Rufdienst
« Antwort #19 am: 06.05.2019 17:09 »
Zitat
Entweder wird die Rufbereitschaft angeordnet und die tariflichen Regelungen werden eingehalten oder es ist keine Rufbereitschaft und man kann genauso gut sein Handy ausmachen. Ich würde ganz eindeutig nachfragen ob es als Rufbereitschaft zu verstehen ist und und auf die tariflichen Regelungen hinweisen. Ist es keine Rufbereitschaft würde ich mein Handy ausmachen.

Du würdest also eine Arbeitsverweigerung machen. Bzw. arbeitsrechtlich erlaubte Anweisungen missachten?
Was zu machen wäre, eben die korrekte tarifliche Bezahlung einzufordern und einzuklagen, alles andere ist dünneres Eis.


Du würdest also eine Anfrage des Arbeitsnehmers, ob es sich um die tarifliche Rufbereitschaft handelt, der anschließenden Beantwortung dieser Frage mit "Nein" und die daraus folgende Konsequenz der Abschaltung des eigenen Mobiltelefones während einer verneinten Rufbereitschaft als Arbeitsverweigerung bezeichnen?
So waren meine Ausführungen zu verstehen.

Sollte der AG sagen, dass es Rufbereitschaft ist, aber nicht das Entgelt in dieser Höhe zahlen wollen bleibt natürlich letzlich nur der Klageweg. Von einer Bezahlung insbesondere bei Inanspruchnahme nach §8 Abs. 1 TVÖD war nie die Rede im Sachverhalt. Es klang viel mehr so als wenn der Arbeitgeber so die reguläre Arbeit erwartet.

MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #20 am: 06.05.2019 17:30 »
Du würdest also eine Anfrage des Arbeitsnehmers, ob es sich um die tarifliche Rufbereitschaft handelt, der anschließenden Beantwortung dieser Frage mit "Nein" und die daraus folgende Konsequenz der Abschaltung des eigenen Mobiltelefones während einer verneinten Rufbereitschaft als Arbeitsverweigerung bezeichnen?
So waren meine Ausführungen zu verstehen.
Wenn der AG sagt: Nein, aber egal wie du es nennst:  du musst erreichbar sein und auf verlangen zur Arbeitsstelle kommen.  Und du dann nicht erreichbar bist, dann könnte ich mir arbeitsrechtliche Konsequenzen vorstellen.
(oder  der AG sagt: keine Ahnung oder Nein es ist eine StandBy Zeit oder er sagt, nenn es wie du willst.)
Zitat
Sollte der AG sagen, dass es Rufbereitschaft ist, aber nicht das Entgelt in dieser Höhe zahlen wollen bleibt natürlich letzlich nur der Klageweg.
Auch wenn der AG sagt, nein es ist keine Rufbereitschaft und nicht entsprechend zahlt (s.o.) bleibt nur der Klageweg.

Spid

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Antw:Rufdienst
« Antwort #21 am: 06.05.2019 17:53 »
Woraus leitet sich der behauptete Anspruch ab, außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein? Womöglich noch auf den privaten Kommunikationsmitteln, zu deren Betrieb genau welche Verpflichtung besteht?

Tom0512

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Antw:Rufdienst
« Antwort #22 am: 06.05.2019 22:22 »
Servus

danke für die vielen Kommentare...
habe heute mit der Sationsleitung gesprochen und diese Regelung des Rufdienstes existiert tatsächlich nur für diese Station, die Regelung ist im Team freiwillig angenommen wurden um zu umgehen das ständig Leute angerufen werden um einzuspringen....was ich perse gut finde (bin seit Dezember in der Klinik)
leider wird das Konzept momentan etwas missbraucht und wie gesagt ich mag nicht den ganzen Tag auf einen Anruf warten müssen...man kann nichts mehr planen...
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...da ich dazu nicht bereit bin habe ich zu ihr gesagt das ich darauf verzichte...(man bekommt wie gesagt 2h +halbe h Fahrtweg wenn man nicht angerufen wird bzw. den entsprechenden Dienst wenn man angerufen wird)
Begeisterung sieht etz anders aus aber so is halt....es wird auf der nächsten Teambesprechung nochmal angesprochen...

Danke nochmal 

MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #23 am: 07.05.2019 07:36 »
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...
Es ist doch tarifliche geregelt, oder täusche ich mich jetzt?
Nach meinen Verständnis bekommt man für einen Tag Rufbereitschaft (Mo-Fr) ohne Einsatz exakt 2 h ausgezahlt (die halbe Stunde Fahrzeit bei euch ist sogar mEn übertariflich).
Und wenn man dann gerufen wird, dann muss der AG die Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennen. Und das ganz ist dann auch eigentlich als Überstunden zu betrachten?
Oder liege ich da mit der tariflichen Auslegung falsch?

Kaffemaschine

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Antw:Rufdienst
« Antwort #24 am: 07.05.2019 08:21 »
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...
Es ist doch tarifliche geregelt, oder täusche ich mich jetzt?
Nach meinen Verständnis bekommt man für einen Tag Rufbereitschaft (Mo-Fr) ohne Einsatz exakt 2 h ausgezahlt (die halbe Stunde Fahrzeit bei euch ist sogar mEn übertariflich).
Und wenn man dann gerufen wird, dann muss der AG die Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkennen. Und das ganz ist dann auch eigentlich als Überstunden zu betrachten?
Oder liege ich da mit der tariflichen Auslegung falsch?

Hallo zusammen,

genauso ist es bei uns auch geregelt. Wir stellen eine technische Rufbereitschaft zur Unterstützung unserer Feuerwehr. Wir haben immer 7 tage Rufbereitschaft wenn man nicht angerufen wird bekommen wir 2h pro Werktag und an einem Sonn- oder Feiertag gibt es 4h vergütung + Überstundenzulage. Wir können dann wählen ob wir die Vergütung als Zeitgutschrift oder aber ausgezahlt haben wollen. Am Ende des Monats merkt man schon ob man Bereitschaft gemacht hat oder nicht bei min. 16 Zeitstunden die man auf der Abrechnung hat.

TuxFlo

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Antw:Rufdienst
« Antwort #25 am: 09.05.2019 12:42 »

leider wird das Konzept momentan etwas missbraucht und wie gesagt ich mag nicht den ganzen Tag auf einen Anruf warten müssen...man kann nichts mehr planen...
da das Ganze nicht im Tarifvertrag geregelt ist ist es natürlich auf freiwilliger Basis....logisch...da ich dazu nicht bereit bin habe ich zu ihr gesagt das ich darauf verzichte...(man bekommt wie gesagt 2h +halbe h Fahrtweg wenn man nicht angerufen wird bzw. den entsprechenden Dienst wenn man angerufen wird)
Begeisterung sieht etz anders aus aber so is halt....es wird auf der nächsten Teambesprechung nochmal angesprochen...


Also so ganz verstehe ich das Problem nicht. Meine Frau arbeitet in der Pflege und da wird dann wie wild herum telefoniert, wenn jemand krank wird. Dazu kommt dann noch das schlechte Gewissen, wenn man z.B. nachts krank melden muss und weiß, dass wahrscheinlich niemand mehr als Ersatz gefunden wird.
Da ist so eine Lösung wie ein Rufdienst doch deutlich besser.

Es geht doch eigentlich hauptsächlich darum, dass du zum nächsten Schichtbeginn auf der Arbeit erscheinst. Also wenn der Spätdienst um 14:00 Uhr beginnt, brauchst du doch nicht den ganzen Vormittag zu Hause sitzen und auf den Anruf warten. Oder möchtest du nicht, dass der Arbeitgeber deine Handynummer bekommt?
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand um 13:00 Uhr für den Dienst ab 14:00 Uhr krank meldet, sollte doch sehr gering sein. Falls so etwas doch regelmäßig passiert, sollten da vielleicht mal Gespräche bzw. klare Ansagen folgen. Denn wenn man sich morgens schon schlecht fühlt, wird ja in den seltensten Fällen bis Mittags eine Wunderheilung eintreten. Spontane Krankheit tritt doch eher selten auf. Meistens ist es ja nur das schlechte Gewissen (jemand muss für mich einspringen) und die Hoffnung, dass es bis zum Dienstbeginn besser wird, was dazu führt, dass Krankmeldungen erst so spät kommen.

Somit müsstest du doch grundsätzlich wissen, bis wann Anrufe normalerweise erfolgen und ab wann du davon ausgehen kannst, du für den Tag oder für eine bestimmte Schicht nicht mehr angerufen wirst.

Die wichtigsten Termine sollte man sich vielleicht nicht in die Zeit legen, in der man potenziell arbeiten muss, aber alles andere macht man dann einfach so wie sonst auch.




MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #26 am: 09.05.2019 13:00 »
Also so ganz verstehe ich das Problem nicht. Meine Frau arbeitet in der Pflege und da wird dann wie wild herum telefoniert, wenn jemand krank wird. Dazu kommt dann noch das schlechte Gewissen, wenn man z.B. nachts krank melden muss und weiß, dass wahrscheinlich niemand mehr als Ersatz gefunden wird.
Wenn ein AN das mit sich machen lässt und nicht dafür bezahlt werden will, dann ist es die eine Sache.
Eine Freundin von mir ist auch in der Pflege und wenn die auf Abruf gestellt sind, dann bekommt sie auch was dafür.
Wenn sie außerhalb der Rufbereitschaft angerufen wird und arbeiten soll, weil jemand zusätzlich benötigt wird, dann macht sie es oder auch nicht, je nach Lust und Laune und eigene Planung.

Das Problem was du nicht verstehst ist:
Wenn der AG etwas von seinem AN außerhalb der Arbeitszeit verlangt (telefonische Erreichbarkeit), dann hat er auch dafür eine Gegenleistung zu erbringen (Geld/mehr Freizeit).

Und das Beste daran: Es ist tariflich geregelt.

TuxFlo

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Antw:Rufdienst
« Antwort #27 am: 09.05.2019 23:08 »
Ich denke eher, dass du meinen Text nicht richtig verstanden hast. Nur weil man angerufen wird, heißt ja nicht, dass man es auch direkt einspringt. Meine Frau übernimmt nur Schichten, wenn es ihr auch wirklich gerade gut passt. Durch die geringe Wochenarbeitszeit von 15 Std. darf sie sowieso nicht so viele Überstunden machen. Aber ab und zu ist auch mal nicht schlecht, ein paar + Stunden zu haben, falls Termine mit den Kindern anstehen oder einfach, um länger am Stück frei zu haben und mehr Zeit in ihr Studium investieren zu können.

So wie wie ich es verstanden habe, erfolgt ja eine Vergütung (2,5 Std. pro Werktag?) für den Rufdienst. Das ist nicht viel, aber kann man ja nicht mit einer richtigen Rufbereitschaft vergleichen. Denn dort wird ja erwartet, dass man sofort bzw. innerhalb von kurzer Zeit die Arbeit aufnimmt. Bei dem Rufdienst ist doch vorher klar, wann die Schichten beginnen, also wann man in etwa auf der Arbeit sein müsste. Und wenn der Schichtbeginn um 06:00 Uhr war und man um 06:30 Uhr nicht angerufen wurde, kann man bis zum nächsten Schichtwechsel doch machen was man will. Aber ich sehe es auch bei mir in der Firma (großer IT Konzern), das manche mit der zusätzlichen Belastung der Rufbereitschaft gut zurecht kommen und andere sich nicht einmal trauen länger einkaufen zu gehen...

Und um noch einmal auf die Vergütung zurück zu kommen:
2,5 Stunden (2h Arbeitszeit + 0,5h Fahrtweg) * 18 EUR (geschätzter Stundenlohn) = 45 EUR.

Also so schlecht ist das jetzt nun wirklich nicht, sofern es einen vernünftigen Plan gibt und man nicht zu häufig dran ist.

MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #28 am: 10.05.2019 06:30 »
Ich denke eher, dass du meinen Text nicht richtig verstanden hast. Nur weil man angerufen wird, heißt ja nicht, dass man es auch direkt einspringt. Meine Frau übernimmt nur Schichten, wenn es ihr auch wirklich gerade gut passt. Durch die geringe Wochenarbeitszeit von 15 Std. darf sie sowieso nicht so viele Überstunden machen. Aber ab und zu ist auch mal nicht schlecht, ein paar + Stunden zu haben, falls Termine mit den Kindern anstehen oder einfach, um länger am Stück frei zu haben und mehr Zeit in ihr Studium investieren zu können.
Ich denke dass du meinen Text nicht richtig verstanden hast.
Wenn wild herumtelefoniert wird, dann zeigt es dass es keine Rufbereitschaft gibt. Hier liegt ja schon ein versagen des AG vor und eine Ausbeutung des AN. Und wenn bei einer bestehenden Rufbereitschaft diese nicht ausreicht (z.B. weil 2 krank werden), dann (so habe ich es ja selber bestätigt) kann man natürlich wild herumtelefonieren und hoffen das jemand freiwillig bock hat zu arbeiten.
Zitat
So wie wie ich es verstanden habe, erfolgt ja eine Vergütung (2,5 Std. pro Werktag?) für den Rufdienst. Das ist nicht viel, aber kann man ja nicht mit einer richtigen Rufbereitschaft vergleichen. Denn dort wird ja erwartet, dass man sofort bzw. innerhalb von kurzer Zeit die Arbeit aufnimmt.
1. Rufdienst gibt es nicht, es ist Rufbereitschaft, denn natürlich wird erwartet, dass man nach einem Anruf nicht 3 Stunden später anfängt zu agieren.
2. Es gibt den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
3. Die freie Zeit wird mWn mit 12,5 % vergütet, wenn man einen ganzen Tag Rufbereitschaft hat bekommt man 2 h
4. Im Einsatz bekommt man zusätzlich die Fahrtzeit zum Einsatzort und die Tätigkeit vor Ort entsprechend der tariflichen Regelungen (angeordnete ÜStunden, Nachtzuschläge ...) bezahlt.

So habe ich es verstanden, man möge mich berichtigen, wenn es falsch ist.
Zitat
Bei dem Rufdienst ist doch vorher klar, wann die Schichten beginnen, also wann man in etwa auf der Arbeit sein müsste. Und wenn der Schichtbeginn um 06:00 Uhr war und man um 06:30 Uhr nicht angerufen wurde, kann man bis zum nächsten Schichtwechsel doch machen was man will.
Und werden die Zeiten, wo du abgerufen wirst als Überstunden vergütet, oder wird einfach dein Dienstplan gegen deinen Willen geändert?  Und werden die Zeiten die du dir Freihalten musst, auch wenn du nicht gerufen wirst, vergütet?
Was wenn du für deinen freien Tag ein kostenpflichtiges Event geplant hast und dir morgens gesagt wird das du um 6 zu erscheinen hast?

Zitat
Also so schlecht ist das jetzt nun wirklich nicht, sofern es einen vernünftigen Plan gibt und man nicht zu häufig dran ist.
Natürlich nicht, aber es ist unvernünftig sich es nicht bezahlen zu lassen, dass man seine Freizeit unfreiwillig einschränken muss.
Insbesondere da es ja tarifliche Regelungen gibt.

TuxFlo

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Antw:Rufdienst
« Antwort #29 am: 10.05.2019 09:09 »
Also deine Argumente sind doch irgendwie etwas weiter hergeholt. Die Aussage "Keine Rufbereitschaft = Ausbeutung" ist doch Quatsch. Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden. Zumindest bei meiner Frau läuft da nichts gegen ihren Willen.

Klar, wer unbezahlt einspringt wird ausgebeutet, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Es darf aber natürlich nicht Überhand nehmen, denn dann scheint generell zu wenig Personal vorhanden zu sein.

Und wer an einem Tag wo er Rufdienst / Rufbereitschaft hat ein kostenpflichtiges Event plant und dann arbeiten muss, hat doch selber schuld. Und wer in seiner Freizeit angerufen und dann zur Arbeit geht, anstatt zu seinem bezahlten kostenpflichtigen Event, dem ist auch nicht mehr zu helfen.