Autor Thema: Rufdienst  (Read 13129 times)

Spid

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Antw:Rufdienst
« Antwort #30 am: 10.05.2019 09:51 »
Die Aufzählung der Sonderformen der arbeit im TVÖD ist abschließend, siehe BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 686/09. In einem Arbeitsverhältnis, auf das  der TVÖD Anwendung findet, sind die Arbeitsvertragsparteien mithin auf diese Sonderformen der Arbeit beschränkt. Einen "Rufdienst" gibt es dort nicht.

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Antw:Rufdienst
« Antwort #31 am: 10.05.2019 09:58 »
Also deine Argumente sind doch irgendwie etwas weiter hergeholt. Die Aussage "Keine Rufbereitschaft = Ausbeutung" ist doch Quatsch. Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden. Zumindest bei meiner Frau läuft da nichts gegen ihren Willen.

[...]

Und wer an einem Tag wo er Rufdienst / Rufbereitschaft hat ein kostenpflichtiges Event plant und dann arbeiten muss, hat doch selber schuld. Und wer in seiner Freizeit angerufen und dann zur Arbeit geht, anstatt zu seinem bezahlten kostenpflichtigen Event, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

In der Theorie und in einer idealen Welt schön und gut, ich bezweifle aber, dass da in vielen Fällen nicht doch zumindest im Hinterkopf die Angst mitschwingt, dass der Vorgesetzte eben nicht sagt "Oh, du willst nicht? Dir ist etwas anderes wichtiger als die Arbeit? - Haben ich und die Kollegen absolutes Verständnis für! Kein Problem, mach dir einen schönen Tag!" oder "Kann ich verstehen, dass du nicht ans Telefon gehst, wenn wir anrufen, entschuldige, dass der Zeitpunkt unpassend war, wir wollten dich auch nicht stören, kommt nicht wieder vor".

Auch wenn er keinen expliziten Druck ausübt, ist der Arbeitgeber halt immer in der stärkeren Position. Und wenn er das bewusst oder unbewusst nutzt, um Arbeit ohne Gegenleistung zu fordern, kann man durchaus von "ausbeuten" reden.

MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #32 am: 10.05.2019 10:13 »
Also deine Argumente sind doch irgendwie etwas weiter hergeholt. Die Aussage "Keine Rufbereitschaft = Ausbeutung" ist doch Quatsch.
Nein. Ein AG der eine Rufbereitschaft benötigt, weil er bestimmtes Personal braucht (z.B. Altenpflege, Nachtschicht, ...) aber keine Rufbereitschaft organisiert (weil kost ja Geld) , der macht es auf den Rücken des Personals, denn er spielt die Kollegen systematisch aus. Frei nach dem Motto, wird schon jemand "freiwillig" kommen und ich spare mir das Geld für die Rufbereitschaft.
Keine Ahnung was da weit hergeholt ist. Vielleicht, sollten mal alle Kollegen sich darüber bewusst und einig sein, dass sie auf Geld verzichten, welches Ihnen zusteht.

Aber schön wenn sie so sozial sind und dem AG dieses Geld schenken.
Zitat
Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht,
Nicht bei einer bezahlten Rufbereitschaft.
Zitat
dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden. Zumindest bei meiner Frau läuft da nichts gegen ihren Willen.
kann ja auch nicht, denn wenn da was gegen Ihren Willen passieren würde, dann würde der AG ja dafür zahlen müssen. So nutzt er es aus, dass die Kollegen freiwillig als Kollektiv dem AG eine Dienstleistung erbringen, für die der AG ansonsten Geld in die Hand nehmen müsste.
Keine Ahnung warum du das nicht kapierst.
Zitat
Klar, wer unbezahlt einspringt wird ausgebeutet, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Doch da passiert dann ja was unbezahltes. Es wird eine unbezahlte Rufbereitschaft.Alle bekommen weniger Geld.

Und nochmal: Wenn es eine Rufbereitschaft gibt, diese aber durch einen dummen Zufall (2 sind krank) versagt, dann ist das gänzlich etwas anderes. Dann kann man so argumentieren wie du es machst.
Zitat
Es darf aber natürlich nicht Überhand nehmen, denn dann scheint generell zu wenig Personal vorhanden zu sein.
Was darf nicht überhand nehmen, dass Kollegen krank werden? Das ist zu erwarten, dass das passiert! Ergo muss vom AG vorsorge getroffen werden.
Wenn man eine Abteilung hat, in dem 4 Leute da sein müssen, dann teilt man 4 ein und einen als Rufbereitschaft. Alles andere ist in meinen Augen fahrlässig. Denn was passiert denn, wenn alle Kollegen die Frei haben sagen: Nö kein Bock, gehe lieber ins Kino.
Die bekommen ganz gehörig den sozialen Druck der verbleibenden 3 Kollegen zu spüren.
Zitat
Und wer an einem Tag wo er Rufdienst / Rufbereitschaft hat ein kostenpflichtiges Event plant und dann arbeiten muss, hat doch selber schuld.
Nochmal: Rufbereitschaft = bezahltes zur Verfügung stehen (12,5% pro h), alles gut und korrekt.

Aber du redest (so scheint es mir) von eingeteilt aber kein Geld bekommen! Und sich selber beschränken in seiner Freizeit, weil ja der AG anrufen könnte?

MoinMoin

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Antw:Rufdienst
« Antwort #33 am: 10.05.2019 10:23 »
Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden.
Frage an die Spezialisten:
Ist es nicht so, dass man durch einen solchen Tausch, wenn er aus einer Rufbereitschaft entsteht, auf die einem zustehenden Überstundenzuschlag verzichtet?

BeamterBR

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Antw:Rufdienst
« Antwort #34 am: 10.05.2019 16:47 »
Jeder kann selber entscheiden, ob er bei einem Anruf ans Telefon geht, dann auch die Arbeit aufnimmt und mit dem Vorgesetzten verhandelt, ob es eine zusätzliche Schicht (= bezahlte Überstunden) oder ob Schichten getauscht werden.
Frage an die Spezialisten:
Ist es nicht so, dass man durch einen solchen Tausch, wenn er aus einer Rufbereitschaft entsteht, auf die einem zustehenden Überstundenzuschlag verzichtet?

Es soll auch Leute geben die freiwillig Überstunden machen ohne die Zeit aufzuschreiben. Führt halt nur dazu, dass der Arbeitgeber sowas auch häufig von anderen AN erwartet. Weigert sich jemand, dann wird oft sozialer Druck aufgebaut. Verhalten wird "unkollegial" genannt.

Alles was OP bisher geschrieben hat deutet darauf hin, dass er für die Einsatzzeit keine Zuschläge erhält, wodurch das ganze keine tarifliche Rufbereitschaft ist. Weshalb es wie bereits gesagt anscheinend eine freiwillige Regelung ist, auf deren Anwendung er jetzt offenbar verzichtet/diese ablehnt.

@TuxFlo
Wenn das bei Ihrem Fall alle mitmachen, dann sind Sie selbst schuld. Ich würde allerdings auch darauf wetten, dass wenn jetzt jemand sich komplett ausschließt und diese Regelung nicht mitmacht und es dazu kommt, dass Kollegen krank sind und kein Ersatz gefunden wird folgendes passieren wird:

1. Die arbeitenden Kollegen müssen irgendwie mit der niedrigeren Besetzung arbeiten, was sich im Regelfall auf die Arbeit und die Stimmung der betroffenen Kollegen auswirkt. Der Arbeitgeber musste ja nie Bereitschaft für den Ernstfall bereitstellen.

2. Die ablehnende Kollegin wird, weil Ihre anderen Kollegen freiwillig auf Geld verzichten als unkollegial bezeichnet.