Die Frage stellt sich, ob dies wirklich als Rufdienst bezeichnet wird?
Für mich hört sich dies nach einem sogenannten "Stand-by-Dienst" an, welcher ausserhalb des Tarifvertrags geregelt wird - zumeist in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Liegen die denn vor?
Auch ist offen, ob man tatsächlich den ganzen Tag auf einen Anruf warten muss. Gängige "Stand-by-Dienste" sehen nur ein Zeitfenster von 2-3 Stunden der Erreichbarkeit vor. Das hat der Themenersteller nicht klar aufgezeigt. Ich gehe aber von eben diesem aus, da er ja zwei Zeitstunden gutgeschrieben bekommt, wenn er nicht angerufen wird.
Verweigern würde ich da erst einmal nichts, da mit der äusserst kurzfristigen Arbeitsanordnung der AG sein Direktionsrecht wahrnehmen kann, schließlich geht es um eine betriebliche Regelung zur Sicherstellung von Mindestbesetzungen in einem (in interpretiere dies jetzt einfach mal so) kritischen Bereich.