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Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?

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Spid:
Ich habe nicht auf die tarifliche ordentliche Unkündbarkeit abgestellt, sondern vielmehr auf den Kündigungsschutz nach KSchG.

Majon:
Das ist mir bewusst, aber ich hatte diesen Satz Halbsatz von dir

"...und bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen diese nicht von vorn beginnt, wird auch der Kündigungsschutz des AN in keinster Weise berührt."

so interpretiert, dass der Kollege durch den Stellenwechsel seine tarifliche "Unkündbarkeit" nicht verlieren kann, da das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird und sich lediglich die Bedingungen ändern...

Spid:
Kündigungsschutz und qualifizierte Unkündbarkeit sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Wenn der AN bislang ordentlich unkündbar war, wird er es auch dann noch sein. Es geht darum, daß Probezeiten für Bestandsmitarbeiter wirkungslos sind, weil dadurch weder die tarifliche Kündigungsfrist noch der gesetzliche Kündigungsschutz berührt wird.

Majon:
Vielen Dank, Spid, für diese hilfreiche Auskunft!

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