Einem Kollegen bietet sich nach knapp 25 Jahren auf einer Stelle in einem städtischen Eigenbetrieb, die mit Entgeltgruppe 8 bewertet ist, die Möglichkeit auf eine 9c Stelle bei der Stadtverwaltung zu wechseln (gleicher Dienstherr).
Er muss nicht kündigen, sondern würde einen Änderungsvertrag erhalten. Allerdings ist darin eine Probezeit von 6 Monaten aufgeführt.
Die neue Stelle ist vom Aufgabengebiet her sehr anspruchsvoll - wir wissen von anderen Verwaltungen, in denen entsprechende Stellen nach Entgeltgruppe 10 oder sogar 11 bewertet sind.
Für den Kollegen wäre aber auch die 9c ein großer Karrieresprung (Voraussetzung für die Stelle ist die 2. Angestelltenprüfung - er hat zwar vor 32 Jahren nur die 1. Angestelltenprüfung absolviert, aber aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung würde von der Prüfungspflicht abgesehen).
Allerdings befürchtet er, dass ihm während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden könnte, zum Beispiel, falls er die hochgesteckten Erwartungen an ihn nicht erfüllt, und er dann plötzlich mit 53 arbeitslos wäre.
Deshalb die Frage, ob eine Probezeit bei einem internen Stellenwechsel arbeitsrechtlich üblich bzw. zulässig ist.