Autor Thema: Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?  (Read 14735 times)

Majon

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Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« am: 06.05.2019 13:31 »
Einem Kollegen bietet sich nach knapp 25 Jahren auf einer Stelle in einem städtischen Eigenbetrieb, die mit  Entgeltgruppe 8 bewertet ist, die Möglichkeit auf eine 9c Stelle bei der Stadtverwaltung zu wechseln (gleicher Dienstherr).

Er muss nicht kündigen, sondern würde einen Änderungsvertrag erhalten. Allerdings ist darin eine Probezeit von 6 Monaten aufgeführt.

Die neue Stelle ist vom Aufgabengebiet her sehr anspruchsvoll - wir wissen von anderen Verwaltungen, in denen entsprechende Stellen nach Entgeltgruppe 10 oder sogar 11 bewertet sind.

Für den Kollegen wäre aber auch die 9c ein großer Karrieresprung (Voraussetzung für die Stelle ist die 2. Angestelltenprüfung - er hat zwar vor 32 Jahren nur die 1. Angestelltenprüfung absolviert, aber aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung würde von der Prüfungspflicht abgesehen).

Allerdings befürchtet er, dass ihm während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden könnte, zum Beispiel, falls er die hochgesteckten Erwartungen an ihn nicht erfüllt, und er dann plötzlich mit 53 arbeitslos wäre.

Deshalb die Frage, ob eine Probezeit bei einem internen Stellenwechsel arbeitsrechtlich üblich bzw. zulässig ist.


RsQ

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #1 am: 06.05.2019 13:56 »
Eine spannende Frage, auf die es hier hoffentlich fundierte Antworten gibt.

Mal (nur) per gesundem Menschenverstand: Ja, da sollte eine Probezeit geben, die sich auf die Stelle bezieht. Denn der Arbeitgeber will/muss ja tatsächlich wissen, ob der AN der Stelle gewachsen ist und diese anforderungsgerecht ausfüllen kann.

kleri

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #2 am: 06.05.2019 14:10 »
Mal (nur) per gesundem Menschenverstand: Ja, da sollte eine Probezeit geben, die sich auf die Stelle bezieht. Denn der Arbeitgeber will/muss ja tatsächlich wissen, ob der AN der Stelle gewachsen ist und diese anforderungsgerecht ausfüllen kann.

Der Arbeitgeber kennt den Beschäftigten seit mindestens 25 Jahren.

Spid

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #3 am: 06.05.2019 14:12 »
Spannend ist daran überhaupt nichts. Da die Wartezeit nach KSchG durch die Vereinbarung oder Nichtvereinbarung einer Probezeit nicht berührt wird und bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen diese nicht von vorn beginnt, wird auch der Kündigungsschutz des AN in keinster Weise berührt.

Majon

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #4 am: 06.05.2019 15:43 »
@Spid: vorsichtshalber hake ich noch einmal nach:

Da es sich um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen handelt, kann dem Kollegen auch auf der neuen Stelle gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöd nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, so dass die Kündigungsfrist innerhalb einer Probezeit (2 Wochen zum Monatsende) nicht zur Anwendung kommen kann.

Die Definition "aus einem wichtigen Grund" verunsichert mich allerdings: wäre denn eine nicht geeignete Qualifikation kein "wichtiger Kündigungsgrund"?

Und falls doch, würde dann in diesem Fall die Kündigungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 TVöD, in diesem Fall also 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres, gelten?

Dadurch würde der Kollege zwar immer noch ein gewisses Risiko eingehen, hätte aber bei Antritt der neuen Stelle zum 01.06.2019 immerhin bis zum 31.12.2019 Zeit sich eine neue Stelle zu suchen, bevor er arbeitslos werden würde, falls sich herausstellen sollte, dass er den Anforderungen der neuen, deutlich anspruchsvolleren Stelle nicht gerecht wird...

Spid

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #5 am: 06.05.2019 15:48 »
Ich habe nicht auf die tarifliche ordentliche Unkündbarkeit abgestellt, sondern vielmehr auf den Kündigungsschutz nach KSchG.

Majon

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #6 am: 06.05.2019 16:33 »
Das ist mir bewusst, aber ich hatte diesen Satz Halbsatz von dir

"...und bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen diese nicht von vorn beginnt, wird auch der Kündigungsschutz des AN in keinster Weise berührt."

so interpretiert, dass der Kollege durch den Stellenwechsel seine tarifliche "Unkündbarkeit" nicht verlieren kann, da das Arbeitsverhältnis weitergeführt wird und sich lediglich die Bedingungen ändern...
« Last Edit: 06.05.2019 16:43 von Majon »

Spid

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #7 am: 07.05.2019 05:29 »
Kündigungsschutz und qualifizierte Unkündbarkeit sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Wenn der AN bislang ordentlich unkündbar war, wird er es auch dann noch sein. Es geht darum, daß Probezeiten für Bestandsmitarbeiter wirkungslos sind, weil dadurch weder die tarifliche Kündigungsfrist noch der gesetzliche Kündigungsschutz berührt wird.

Majon

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Antw:Probezeit bei Wechsel der Dienststelle?
« Antwort #8 am: 07.05.2019 06:06 »
Vielen Dank, Spid, für diese hilfreiche Auskunft!