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Höhergruppierung oder Zulage nach §14

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Höhergruppierung:
Bin in TVöD VKA EG11 und in meinem Antrag auf Höhergruppierung oder Zulage nach §14 beziehe ich mich auf die Tätigkeitszuordnung der Entgeltordnung für Beschäftigte in der IT.
Hier wird für die Eingruppierung in EG12 folgendes gefordert:
- mindestens dreijährige praktische Erfahrung
Diese Voraussetzung erfülle ich.

Danach heißt es, es müssen "Arbeitsvorgänge vorliegen, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung" oder durch "Spezialaufgaben" aus der EG11 herausheben müssen.
Dies ist beider über 50 prozentigen Tätigkeit derzeit gegeben.
Hier habe ich in meinem Antrag auch gut formuliert.

Im Vorfeld des Antrages habe ich natürlich mit dem Personalmanagement hierüber gesprochen.
Hierbei wurde mir dann mitgeteilt, dass ich nur diesen Antrag stellen muss und alles weitere wird dann geprüft.
Sozusagen muss ich mit diesem Antrag den Stein ins Rollen bringen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Höhergruppierung am 06.05.2019 16:35 ---Im Vorfeld des Antrages habe ich natürlich mit dem Personalmanagement hierüber gesprochen.
Hierbei wurde mir dann mitgeteilt, dass ich nur diesen Antrag stellen muss und alles weitere wird dann geprüft.
Sozusagen muss ich mit diesem Antrag den Stein ins Rollen bringen.

--- End quote ---
Grusselig.
Richtig wäre, der AG (evtl. durch das Personalmanagment) überträgt dir diese Tätigkeiten und bezahlt entsprechend korrekt. Anträge sind dazu nicht nötig von einem AN.

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