Autor Thema: Höhergruppierung oder Zulage nach §14  (Read 6163 times)

Höhergruppierung

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Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« am: 06.05.2019 15:08 »
Guten Tag,

kurze Frage. Folgender Sachstand.

Mir wurde am 23.01.2018 eine zusätzliche Tätigkeit im IT-Bereich übertragen.
Dabei handelt es sich um ein Projekt, dass vorerst bis 31.12.2020 angesetzt ist.
Durch dieses Projekt das mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, habe ich eine "Spezialaufgabe" oder auch eine Aufgabe mit "besonderer Schwierigkeit und Bedeutung"  übertragen bekommen.
Ich habe diese Aufgabe mehr oder weniger "aufs Auge gedrückt" bekommen.
Gegen Ende Juni 2018 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung oder falls bei dieser 3 jährigen Tätigkeit eher §14 (Zulage) in Frage kommt, gestellt.
Auf mehrfache Nachfrage wurde ich bisher bzgl. eines Ergebnisses immer wieder vertröstet, da die Bearbeitung anscheinend mit so vielen entscheidenden Personen sich hinzieht.
Nun ist schon Mai 2019 und ich habe diese Zusatzaufgabe nun schon seit fast 1,5 Jahre inne, den Antrag habe ich vor ca. 10 Monaten gestellt und ich habe immer noch keine Antwort.

Meine Frage ist, wie lange muss ich denn hier auf eine Entscheidung bzw. eine endgültige Antwort warten?
Es ist so, dass wenn ich die Höhergruppierung oder die Zulage nicht erhalte, diese Zusatzstätigkeit ablehnen werde und hier nicht weiter in diesem Bereich arbeiten werde, da dies im Grunde überhaupt nicht meine eigentliche Arbeit ist (nur wie gesagt eine weitere draufgedrückte Projektarbeit / Projektleitung). Wenn ich aber 3 Jahre auf eine Antwort auf meinen Antrag warten muss und das Projekt auf 3 Jahre ausgelegt ist, zum Schluss mein Antrag abgelehnt wird, habe ich die Arbeit ja trotzdem durchgeführt.
Daher ist jetzt nach fast 1,5 Jahren für mich wichtig, dass eine Entscheidung auf den Tisch kommt.

Zum Personalrat bin ich bisher nicht gegangen. Bisher habe ich immer nur beim Personalmanagement nach dem Bearbeitungsstatus nachgefragt.

Wisst Ihr hierzu vielleicht mehr.

Danke im Voraus.

Spid

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Antw:Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« Antwort #1 am: 06.05.2019 15:25 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Ein solcher kann mithin weder eine Wirkung entfalten noch bedarf er der Bearbeitung oder Beantwortung. Überträgt der AG eine höherwertige auszuübende Tätigkeit ausdrücklich nur vorübergehend, besteht Anspruch auf Zahlung einer Zulage, ein Antrag ist auch hierfür weder vorgesehen noch erforderlich. Zudem erfüllt ein Antrag regelmäßig auch nicht die voraussetzungen einer Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem AG, so daß solche, die vor mehr als 6 Monaten entstanden, bereits aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen sein dürften.

Höhergruppierung

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Antw:Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« Antwort #2 am: 06.05.2019 15:58 »
Die tarifliche Ausschlussfrist habe ich ja extra damit umgangen, in dem ich Ende Juni 2018 (also ca. 5 Monate nach dem ich diese Aufgaben übertragen bekommen habe) einen Antrag auf Höhergruppierung oder Zulage nach §14 gestellt habe.

Bei mir im Unternehmen wird nichts von selbst gezahlt. Wenn hier nicht die Mitarbeiter von sich aus Anträge bei der Personalabteilung stellen, dann wird man weder automatisch höhergruppiert noch erhält man eine Zulage.
Das ist in diesem Unternehmen nun mal so.

Antragstellung Ende Juni 2018
Eingangsbestätigung vom Personalmanagement auch Ende Juni 2018
Im Oktober 2018 habe ich dann nochmals beim Personalmanagement nachgefragt, wie der Bearbeitungsstand ist. Hier hat man mir mitgeteilt, dass mit den Vorgesetzten, dem Hausjuristen etc. noch Gespräche hierzu laufen.
Mitte Januar 2019 habe ich dann nochmals nachgefragt, wie es nun aussieht, da ich ein viertel Jahr wiederum nichts gehört habe.
Das ist jetzt dann schon wieder 4 Monate her.
Die können mich doch nicht ein Jahr auf eine Antwort warten lassen.
Ich möchte nur Sicherheit und eine Tarifvertrags-konforme Antwort. Denn wenn ich nichts erhalte, werde ich die Aufgabe nicht mehr wahrnehmen.
Soll ich den Personalrat einschalten oder wie würdet ihr vorgehen?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« Antwort #3 am: 06.05.2019 16:00 »
Die tarifliche Ausschlussfrist habe ich ja extra damit umgangen, in dem ich Ende Juni 2018 (also ca. 5 Monate nach dem ich diese Aufgaben übertragen bekommen habe) einen Antrag auf Höhergruppierung oder Zulage nach §14 gestellt habe.
Wahrscheinlich reicht das nicht. Sondern du hättest dein Entgelt konkret einfordern müssen.
Zitat
Soll ich den Personalrat einschalten oder wie würdet ihr vorgehen?
zum Rechtanwalt gehen und Klagen.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« Antwort #4 am: 06.05.2019 16:01 »
Nein ein solcher Antrag unterbricht nicht die tarifliche Ausschlussfrist. Nötig wäre die Forderung der entsprechenden Bezahlung.

Wurde die Aufgabe übertragen? Wie ist die sich daraus ergebene Eingruppierung? Dann das Geld fordern. Ggf. Klagen. Parallel kann man auch den PR einschalten. Schon weil der in der Mitbestimmung wäre, wenn die Aufgaben tatsächlich einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Höhergruppierung

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Antw:Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« Antwort #5 am: 06.05.2019 16:35 »
Bin in TVöD VKA EG11 und in meinem Antrag auf Höhergruppierung oder Zulage nach §14 beziehe ich mich auf die Tätigkeitszuordnung der Entgeltordnung für Beschäftigte in der IT.
Hier wird für die Eingruppierung in EG12 folgendes gefordert:
- mindestens dreijährige praktische Erfahrung
Diese Voraussetzung erfülle ich.

Danach heißt es, es müssen "Arbeitsvorgänge vorliegen, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung" oder durch "Spezialaufgaben" aus der EG11 herausheben müssen.
Dies ist beider über 50 prozentigen Tätigkeit derzeit gegeben.
Hier habe ich in meinem Antrag auch gut formuliert.

Im Vorfeld des Antrages habe ich natürlich mit dem Personalmanagement hierüber gesprochen.
Hierbei wurde mir dann mitgeteilt, dass ich nur diesen Antrag stellen muss und alles weitere wird dann geprüft.
Sozusagen muss ich mit diesem Antrag den Stein ins Rollen bringen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung oder Zulage nach §14
« Antwort #6 am: 06.05.2019 17:34 »
Im Vorfeld des Antrages habe ich natürlich mit dem Personalmanagement hierüber gesprochen.
Hierbei wurde mir dann mitgeteilt, dass ich nur diesen Antrag stellen muss und alles weitere wird dann geprüft.
Sozusagen muss ich mit diesem Antrag den Stein ins Rollen bringen.
Grusselig.
Richtig wäre, der AG (evtl. durch das Personalmanagment) überträgt dir diese Tätigkeiten und bezahlt entsprechend korrekt. Anträge sind dazu nicht nötig von einem AN.