Autor Thema: Höhergruppierung geringeres Gehalt  (Read 13255 times)

Mau00

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Höhergruppierung geringeres Gehalt
« am: 07.05.2019 10:53 »
Hallo, ich wurde Anfang 2018 zur Gruppenleitung einer wohn gruppe für Kinder gemacht. Bin aus S8b Stufe 2 in S9 Stufe 2 gruppiert worden. Nun wäre ich aber letztes jahr im Oktober eigentlich in Stufe 3 gekommen, was nun mit der Einstufung in S9 nicht gemacht wurde, da die stufenlaufzeuten ja bei höhergruppierung auf 0 gesetzt werden und die Zeit in der Stufe von vorne beginnt. Vom Gehalt her stehe ich nun also schlechter dar, da S8 und S9 ja genau gleich bezahlt sind. Ich bekomme lediglich eine Gruppenleiter Zulage von ca. 100€. Das kann doch so nicht richtig sein oder?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #1 am: 07.05.2019 10:58 »
Doch.

Mau00

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #2 am: 07.05.2019 11:09 »
Ist für mich unverständlich, dass ich vom Gehalt her schlechter gestellt bin, obwohl ich mehr verantwortung trage..

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,497
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #3 am: 07.05.2019 11:14 »
Kann ich nachvollziehen, war halt ein schlechtes Timing. Einfach nach vorne schauen, dann wird es halt mehr Geld geben.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #4 am: 07.05.2019 11:16 »
Individuelles Verständnis für tarifliche Regelungen ist für deren Geltung und der Korrektheit ihrer Anwendung unbeachtlich. Die tariflichen Regelungen sind bekannt - oder sollten es zumindest sein, wenn man ein Arbeitsverhältnis eingeht, auf das sie Anwendung finden. Mithin hätte seinerzeit vor der Einigung über die höherwertige Tätigkeit leicht eine Höhergruppierung zur Unzeit verhindert werden können.

Mau00

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #5 am: 07.05.2019 11:17 »
Ich denke nicht dass ich das dann so akzeptieren werde. Gibt es da keine Regelung besonders bei stufenaufstieg zwischen s8b und S9 da dort ja die Besonderheit vorliegt dass beide Gruppen genau die gleichen Gehälter beinhalten?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #6 am: 07.05.2019 11:31 »
Es gibt keine Sonderregelung für eine Höhergruppierung von S8b in S9, wohl aber die Regelung zum Garantiebetrag in §1 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Anlage zu §56 BT-V.

Mau00

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #7 am: 07.05.2019 11:44 »
Ja den garantiebetrag den du erwähnst bekomme ich, jedoch gleicht dieser ja nicht den Unterschied zwischen s8b Stufe 3 und S9 Stufe 2 aus.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #8 am: 07.05.2019 11:44 »
Das ist auch nicht sein Zweck.

Mau00

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #9 am: 07.05.2019 11:48 »
Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #10 am: 07.05.2019 11:50 »
Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
9-15

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #11 am: 07.05.2019 11:51 »
Sondern?

Die Gewährleistung eines Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung

Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar

Das ist unzutreffend.

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #12 am: 07.05.2019 11:54 »
Sondern? Es ist zudem lediglich von den gruppen 1-8 und 9-15 die Rede, wie es von 8 zu 9 aus sieht, ist für mich nicht erkennbar
9-15
korrekt ist S 9-S 17

Mau00

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #13 am: 07.05.2019 11:57 »
Du scheinst dich ja gut auszukennen in dem Bereich, mir fehlt es an dem Wissen. Von daher wäre ich dir sehr verbunden wenn du mir einmal konkret sagen könntest, ob das alles so korrekt abgelaufen ist, ich quasi eigenverschuldet nun monatlich weniger in der Tasche habe als ohne die höhergruppierung im letzten Jahr? Und ob es irgendeine Möglichkeit gibt doch noch einen stufenaufstieg zu erzielen

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #14 am: 07.05.2019 12:01 »
Die Höhergruppierung erfolgte stufengleich mit Garantiebetrag, das ist völlig korrekt. Machen kann man dagegen nichts, die tarifliche Regelung wurde korrekt angewandt. Vor der Zustimmung zur höherwertigen Tätigkeit hätte man etwas machen können, nun ist es zu spät. Der nächste Stufenaufstieg erfolgt durch Zeitablauf.