Autor Thema: Krankheitsvertretung im TV-V  (Read 3815 times)

günther59

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Krankheitsvertretung im TV-V
« am: 09.05.2019 11:19 »
Hallo zusammen,

ich arbeite bei einem Stadtwerk in der Verwaltung und vertrete seit dem 15.03.2019 einen Arbeitskollegen zu 100%, da er längerfristig krankheitsbedingt ausfällt.
Meine gesamten bisherigen Aufgaben wurden mir "entzogen", sodass ich aktuell seine Aufgaben zu 100% übernommen habe..

Meine Stelle ist in der EG 9 und die Stelle der Person die ich vertrete, liegt in der Gruppe 12.

Mir sind alle seine Aufgaben von der Abteilungs- und Bereichsleitung übertragen worden.
Habe ich ein Anrecht auf eine Zulage?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Vielen Dank für eure Hilfe

günther59

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Antw:Krankheitsvertretung im TV-V
« Antwort #1 am: 10.05.2019 07:34 »
Niemand? Noch nicht mal Spid?

Spid

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Antw:Krankheitsvertretung im TV-V
« Antwort #2 am: 10.05.2019 07:48 »
§5 Abs. 3 TV-V

andi1504

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Antw:Krankheitsvertretung im TV-V
« Antwort #3 am: 10.05.2019 07:55 »
Auch der TV-V sieht eine Zulage für den Fall der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vor. Dieses in § 5 Abs. 3 TV-V. Die Zulage bemisst sich jedoch lediglich aus dem Unterschied der aktuellen Eingruppierung und der nächsthöheren Entgeltgruppe (anders als im TVöD). In Deinem Fall wäre es dann nur die Differenz zu EG 10.

Die Voraussetzung der mindestens einmonatigen Ausübung der höherwertigen Tätigkeit ist bei Dir ja erfüllt. Also hast Du auch einen Anspruch hierauf. Ich würde die Zulage bei der Personalabteilung (ggf. schriftlich), unter Hinweis auf Deinen tarifvertraglichen Anspruch, einfordern. 


günther59

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Antw:Krankheitsvertretung im TV-V
« Antwort #4 am: 10.05.2019 12:01 »
Das finde ich höchstgradig Unfair!!
Zwischen EG 9 / Stufe 4 und EG 12 / Stufe 4 liegen knapp 1200 Euro brutto.

Zwischen EG 9 und EG 10 liegen gerade mal etwas über 300 Euro brutto.