Autor Thema: Höhergruppierung geringeres Gehalt  (Read 13118 times)

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #15 am: 07.05.2019 12:04 »
Okay, danke dir. Wie ist es denn nun wenn ich mich dazu entschließen würde die Gruppenleitung wieder abzugeben? Dann müsste ich ja wieder runtergestuft werden in s8b oder? Würde ich dann in Stufe 2 wieder von vorne beginnen?

Spid

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #16 am: 07.05.2019 12:12 »
Bei einer Herabgruppierung in S8b hättest Du die bereits in S8b erreichte Stufenlaufzeit weiterhin. Der AG muß einer Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nicht zustimmen, sondern kann die Ausübung der Gruppenleitung weiterhin verlangen.

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #17 am: 07.05.2019 12:16 »
Okay, das wusste ich nicht, danke. Mir bliebe dann also nur die Kündigung meines Arbeitsverträge sollte er Arbeitgeber dagegen sein mich wieder runterzugruppieren und mir die Gruppenleitung wieder zu entziehen?

Spid

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #18 am: 07.05.2019 12:20 »
Ja.

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #19 am: 07.05.2019 12:22 »
Danke dir, hast mir sehr geholfen etwas ordnung in das Chaos in meinen kopf zu bringen  :)

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #20 am: 07.05.2019 13:01 »
Da fällt mir doch noch eine kleine Frage ein: wie kommt es denn dass die Gehälter in der Stufe s8b und der S9 komplett identisch sind? Wieso dann überhaupt diese beiden Stufen?

Spid

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #21 am: 07.05.2019 13:07 »
Bei S8b sind die Stufenlaufzeiten in Stufe 4 und 5 verlängert bzw. ist bei Fallgruppe 3 Stufe 4 die Endstufe.

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #22 am: 07.05.2019 13:37 »
Danke, dann würde ich mich ja auf lange Sicht besser stellen in S9 zu bleiben, allerdings ist das ja dann erst in 10 Jahren relevant, wenn man dann überhaupt noch beim selben Arbeitgeber sein sollte

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #23 am: 07.05.2019 14:23 »
OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #24 am: 07.05.2019 14:55 »
OFFTOPIC:
Einmal mehr zeigt sich, dass selbst die stufengleiche HG keine gute Lösung für das Problem der Höhergruppierung zur Unzeit ist.
Ein Mindesterhöhungsbetrages bei Höhergruppierung über den fiktiven Gehaltsverlauf in der alten EG hinweg wäre eine saubere Lösung gewesen.

oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)

BAT

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #25 am: 07.05.2019 16:37 »

oder das Fortlaufen der Stufenzeit wie z.B. bei Beamten ;)

Hatten wir doch alle früher. War eine gute Lösung:-)

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #26 am: 07.05.2019 17:50 »
Ich werde es nun nochmal mit einem Antrag auf vorzeitige höhergruppierung versuchen, wenn der garantiebetrag dann wegfällt auch eine Zulage für meine Funktion als Gruppenleitung fordern. Sollte auf meine Forderung nicht eingegangen werden, muss ich für mich eben entsprechende Konsequenzen ziehen

BAT

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #27 am: 07.05.2019 17:57 »
Ich werde es nun nochmal mit einem Antrag auf vorzeitige höhergruppierung versuchen, wenn der garantiebetrag dann wegfällt auch eine Zulage für meine Funktion als Gruppenleitung fordern. Sollte auf meine Forderung nicht eingegangen werden, muss ich für mich eben entsprechende Konsequenzen ziehen

Besteht denn nicht die Möglichkeit der Flucht nach oben?

Mau00

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #28 am: 07.05.2019 18:05 »
Was meinst du damit?

BAT

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Antw:Höhergruppierung geringeres Gehalt
« Antwort #29 am: 07.05.2019 18:33 »
Was meinst du damit?

Die nächsthöhere Entgeltgruppe erreichen. Möglichst schnell.