Autor Thema: [BY] BaP Wechsel zu anderen Kommune oder Regierung/Land  (Read 6618 times)

MiameineMia

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Hallo zusammen,

Beamter der 3. QE (nicht-technischer Verwaltungsdienst), derzeit auf Probe. Mit dem derzeitigen Dienstherrn (bay. Kommune) relativ zufrieden, hier auch den Vorbereitungsdienst absolviert. Insbesondere jetzige Tätigkeiten und  Kollegen gefallen sehr gut, dahingehend Bleibeabsichten.
Jedoch wird aus aus privaten Gründen ein Umzug in Betracht gezogen. Dieser Umzug würde einen Dienstherrnwechsel unvermeidbar machen. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen, aber gehen wir mal hypothetisch davon aus. Meine Fragen dazu:

1. Ist es taktisch sinnvoller, so schnell wie möglich zu wechseln, oder erstmal die Verbeamtung auf Lebenszeit abzuwarten? (dauert allerdings noch eine Weile)

2. Wann erfährt der Dienstherr von den Wechselabsichten? Erst wenn die Personalakte angefordert wird? Da müsste ja vorher zugestimmt werden, oder? Oder kann das schon vorher passieren?

3. Nach welchen Kriterien wird die Auswahl getroffen? Eignung, Befähigung und Leistung, schon klar. Aber wonach bemisst sich das? Derzeit ginge ja nur nach dem Prüfungszeugnis bzw. evtl. einer Anlassbeurteilung? Eine Probezeitbeurteilung ist noch nicht erfolgt.

4. Ist es egal ob von Kommune zu Kommune oder von Kommune zu z.B. staatl. LRA gewechselt wird, oder ist eins von beiden „schwieriger“? Bundesland bleibt so oder so gleich.

5. Ist es als recht junger Mensch (Anfang/Mitte 20) leichter als als "Älterer" zu wechseln?

Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende!

Kleeblatt

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Antw:[BY] BaP Wechsel zu anderen Kommune oder Regierung/Land
« Antwort #1 am: 03.05.2019 15:29 »
Hallo,
1.
wird an der Beamtenhochschule kein Beamtenrecht mehr gelehrt?
Was haben wir dort in Bezug auf Beamtenverhältnisse, Anstellung, usw. gelernt??
Aus meiner Sicht wäre das Abwarten der Verbeamtung auf Lebenszeit sinnvoller, denn was ist wenn der neue Dienstposten nicht liegt? Oder der Vorgesetzte der Meinung ist, der neue Beamte ist nicht geeignet?

2.
Hier wäre es doch klüger mit offenen Karten zu spielen. Der Dienstherr erfährt spätestens bei Anforderung der Personalakte von der Sache. Meistens laufen die Kontakte aber schon im Vorfeld.

3.
Die Auswahl erfolgt nach der Bestenwahl, das müssen nicht immer nur Noten und Beurteilungen sein, sondern auch der persönliche Eindruck zählt. Die Entscheidung für den bestimmten Bewerber müssen nachvollziehbar und dokumentiert sein.

4.
Es liegt in der Entscheidung des neuen Dienstherren welchen Beamten/ Bewerber er will. Aber in Bayern gibt es in der Regel keine feindlichen Übernahmen zwischen den Dienstherren.

5.
siehe oben

Muenchner82

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Antw:[BY] BaP Wechsel zu anderen Kommune oder Regierung/Land
« Antwort #2 am: 04.05.2019 11:02 »
Bitte an die Ausbildungskostenerstattung denken:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-139
Daran kann ein Wechsel schonmal scheitern, bzw man wird vom neuen Dienstherrn garnicht erst in Betracht gezogen.

BAP2017

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Antw:[BY] BaP Wechsel zu anderen Kommune oder Regierung/Land
« Antwort #3 am: 09.05.2019 08:17 »
Guten Tag,

also ich wechsle auch aus privaten Gründen als Beamter auf Probe zum 01.07.19 den Dienstherrn. Ich wurde im Juli 2017 als Beamter auf Probe ernannt und habe mit dem neuen Dienstherr direkt vereinbart, dass ich im Juli 2020 auf Lebenszeit verbeamtet werde. Dies würde ich an deiner Stelle auch direkt ansprechen.

Feidl

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Antw:[BY] BaP Wechsel zu anderen Kommune oder Regierung/Land
« Antwort #4 am: 10.05.2019 15:43 »
Ich bin auch als Beamter auf Probe gewechselt. Auswahl erfolgte halt nach Bestenauswahl, bei mir mit Zeugnis, aber keine Beurteilung.
Probezeit wurde eigentlich gar nicht angesprochen, im Schreiben zur Einweisung in die Planstelle steht, dass die Ableistung der Probezeit von der Versetzung nicht berührt wird, läuft also normal weiter.
Im Nachhinein denk ich, vielleicht wäre es günstiger gewesen, erstmal abzuwarten und Probezeit abzuleisten, aber ich hatte die Stelle schon zugesagt bekommen und es sprachen halt auch private Gründe für Umzug und Versetzung.