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[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur

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calmac:
Da man hier sehr sachlich(!) umgeht: Ich wollte darauf hinaus, dass die von dir genannten Quelle nicht auf NRW hinweist. Mir ist bekannt, wie die Regelung in NRW ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die von dir eben genannten Quelle nicht bundeslandspezifisch ist.

FGL:

--- Zitat von: lbt73 am 08.05.2019 19:44 ---Ich bin schon sehr gespannt darauf, mit welcher Argumentation Sie mir nun wieder kommen werden, um meine Kritikpunkte auszuhebeln ...

--- End quote ---
Mal abgesehen davon, dass Sie hier erneut die von mir bereits eingangs kritisierte und von Ihnen vehement abgestrittene Neigung zum ad hominem an den Tag legen: Na mit dem Gesetz natürlich. Zwar heißt es in § 36 HG NRW...


--- Zitat ---§ 36 - Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

(1) Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

[...]

5. für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das ihren Fächern entspricht; soweit es in besonderen Ausnahmefällen der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, können an die Stelle dieser Voraussetzungen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gemäß Nummer 4 treten;
--- End quote ---
... aber eben auch...


--- Zitat ---(3) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1, 3 bis 5 auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis nachweist.
--- End quote ---
Nun wäre zu diskutieren, was "Praxis" in diesem Kontext bedeutet. Als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig und -bedürftig. Die Annahme, dass eine bislang hervorragende praktische Ausübung der auf dem Dienstposten zu erledigenden Aufgaben diesen Ausnahmetatbestand erfüllt, halte ich nicht für fernliegend. Der im Sachverhalt genannte Bewerber hätte diese Rechtsauffassung gerichtlich im Rahmen einer Konkurrentenklage überprüfen lassen können. Dieser Möglichkeit hat er sich durch Rücknahme seiner Bewerber natürlich selbst beraubt.

MoinMoin:

--- Zitat von: lbt73 am 07.05.2019 11:46 ---Die Frage ist, kann man da wirklich nichts machen? Ist das so, dass offiziell immer von Transparenz, Chancengleichheit etc. gefaselt wird, hintenherum aber trotzdem jeder machen kann was er will?

--- End quote ---
Ist hiermit die Frage abschließend beantwortet?

--- Zitat von: FGL am 08.05.2019 23:12 --- Der im Sachverhalt genannte Bewerber hätte diese Rechtsauffassung gerichtlich im Rahmen einer Konkurrentenklage überprüfen lassen können. Dieser Möglichkeit hat er sich durch Rücknahme seiner Bewerber natürlich selbst beraubt.

--- End quote ---

Und ja, es wird durchaus "gekungelt".
Anderen nennen es Netzwerken.
Oder Nachwuchsförderung.
Aber machen was man will, dass kann man eben nicht.

In den Berufungsverfahren, in denen ich involviert war, gab es natürlich "unter der Hand" kommunizierte Wunschkandidaten, auf die zugeschnitten wird.
Finde ich Richtig und Gut, denn es stärkt die Profilbildung und damit kann man langfristige interdisziplinäre  Schwerpunkte steuern.
Finde ich schlecht und fatal, wenn nur der Lieblingsassi eines Profs in Lohn und Brot gesetzt werden soll.

lbt73:

--- Zitat von: FGL am 08.05.2019 23:12 ---Nun wäre zu diskutieren, was "Praxis" in diesem Kontext bedeutet. Als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig und -bedürftig. Die Annahme, dass eine bislang hervorragende praktische Ausübung der auf dem Dienstposten zu erledigenden Aufgaben diesen Ausnahmetatbestand erfüllt, halte ich nicht für fernliegend.

--- End quote ---

Was soll ich dazu nun sagen? Ich gebe auf, manche Leute wollen es einfach nicht verstehen …


--- Zitat von: FGL am 08.05.2019 23:12 ---Der im Sachverhalt genannte Bewerber hätte diese Rechtsauffassung gerichtlich im Rahmen einer Konkurrentenklage überprüfen lassen können. Dieser Möglichkeit hat er sich durch Rücknahme seiner Bewerber natürlich selbst beraubt.

--- End quote ---

Sind Sie auch schon einmal auf die Idee gekommen, dass besagter Bewerber gar nicht egoistisch motiviert handeln könnte, sondern dass es ihm lediglich darum geht, auf allgemeine Missstände hinzuweisen? Vielleicht liegt es ja überhaupt gar nicht in seinem Interesse, sich auf irgendeinen Posten zu klagen, sondern vielleicht will er ja bestimmten federführenden Akteuren in besagter Kommission einfach nur ein Zeichen setzen: So nicht, liebe Leute, auch Ihr müsst Euch an bestehendes Recht und Gesetz halten!!!

Wobei wir wieder bei dem moralischen Aspekt sind …

Eine Bewerbung auf eine Professur ist nicht zu vergleichen mit der Bewerbung auf die Stelle eines Pizzabäckers oder Frisörs. Allein ein gutes Forschungskonzept sowie ein gutes Lehrkonzept zu entwickeln ist mit einem beträchtlichen Zeitaufwand verbunden. Hinzu kommt eine Lehrveranstaltung vorzubereiten, inkl. anschließender Diskussion mit Studenten und Kommissionsmitgliedern, ggf. einen anschließenden Fachvortrag … und das häufig mit speziellen und durch die Kommission vorgegebenen Themen. Dann das eigentliche Bewerbungsgespräch, ...
Sie können da ja gerne mal eine Umfrage starten bei Professoren oder Leuten, die es werden wollen, macht man das richtig und ohne Vitamin B, dann sind mehrere Wochen Vollzeit (mindestens 2, aber durchaus auch 3, 4 oder mehr …) da keine Seltenheit!!!

So, und nun zum Punkt: Wenn man da nun noch so ca. 4-8 Leute zum „Vorsingen“ einlädt und diese die oben genannte Zeit investieren, weil sie sich eine reelle Chance ausrechnen, in Wahrheit die Stelle aber schon unter der Hand vergeben ist, dann ist das meiner ganz persönlichen Meinung nach eine RIESIGE SAUEREI den 4-8 anderen Bewerben gegenüber … und dazu stehe ich auch!!!

Und wer das nicht erkennt, der hat in der Tat ein moralisches Problem!!!

Und auch wenn hier argumentiert wird, dass es völlig legitim ist, auf diese Weise Bestandspersonal weiterzuqualifizieren oder auf eine bestimmte Stelle hinzuentwickeln, dann impliziert das letztlich dennoch, dass die bestehende Stelle bereits effektiv vergeben ist und somit bleibt es auch immer noch eine riesige Ungerechtigkeit den 4-8 anderen Bewerben gegenüber.
Einige erkennen das Spiel und ziehen die entsprechenden Konsequenzen, andere verschwenden eben ein paar Wochen ihrer Zeit … wer sonst nichts zu tun hat …

Organisator:
Ich glaube nicht, dass es hier zu einem gegenseitigen Verständnis kommt,

die einen sehen einen üblichen Auswahlprozess mit einem besonders starken Bewerber (weil bereits intern bekannt / bewährt), die anderen Kungelei.

Ich gebe dabei aber zu bedenken, dass die allermeisten Führungskräfte sich nur leistungsfähige Mitarbeiter an Bord holen, mit denen man idealerweise auch glänzen kann. Warum sollte man sich auch einen low-performer in Team holen, und mehr Arbeit haben als ohne ihn.

Insoweit ist auch die Bestenauslese sichergestellt.

Und zum Arbeitsaufwand: Keiner wird gezwungen sich zu bewerben. Wie bei so vielen erfolglosen Bewerbungen kann man das als Übung sehen und die gewonnen Erkenntnisse und erarbeiteten Unterlagen für das nächste Verfahren nutzen.

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