Autor Thema: [NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur  (Read 14605 times)

calmac

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #15 am: 08.05.2019 22:09 »
Da man hier sehr sachlich(!) umgeht: Ich wollte darauf hinaus, dass die von dir genannten Quelle nicht auf NRW hinweist. Mir ist bekannt, wie die Regelung in NRW ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die von dir eben genannten Quelle nicht bundeslandspezifisch ist.


FGL

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #16 am: 08.05.2019 23:12 »
Ich bin schon sehr gespannt darauf, mit welcher Argumentation Sie mir nun wieder kommen werden, um meine Kritikpunkte auszuhebeln ...
Mal abgesehen davon, dass Sie hier erneut die von mir bereits eingangs kritisierte und von Ihnen vehement abgestrittene Neigung zum ad hominem an den Tag legen: Na mit dem Gesetz natürlich. Zwar heißt es in § 36 HG NRW...

Zitat
§ 36 - Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

(1) Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

[...]

5. für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das ihren Fächern entspricht; soweit es in besonderen Ausnahmefällen der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, können an die Stelle dieser Voraussetzungen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gemäß Nummer 4 treten;
... aber eben auch...

Zitat
(3) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1, 3 bis 5 auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis nachweist.
Nun wäre zu diskutieren, was "Praxis" in diesem Kontext bedeutet. Als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig und -bedürftig. Die Annahme, dass eine bislang hervorragende praktische Ausübung der auf dem Dienstposten zu erledigenden Aufgaben diesen Ausnahmetatbestand erfüllt, halte ich nicht für fernliegend. Der im Sachverhalt genannte Bewerber hätte diese Rechtsauffassung gerichtlich im Rahmen einer Konkurrentenklage überprüfen lassen können. Dieser Möglichkeit hat er sich durch Rücknahme seiner Bewerber natürlich selbst beraubt.

MoinMoin

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #17 am: 09.05.2019 07:14 »
Die Frage ist, kann man da wirklich nichts machen? Ist das so, dass offiziell immer von Transparenz, Chancengleichheit etc. gefaselt wird, hintenherum aber trotzdem jeder machen kann was er will?
Ist hiermit die Frage abschließend beantwortet?
Der im Sachverhalt genannte Bewerber hätte diese Rechtsauffassung gerichtlich im Rahmen einer Konkurrentenklage überprüfen lassen können. Dieser Möglichkeit hat er sich durch Rücknahme seiner Bewerber natürlich selbst beraubt.

Und ja, es wird durchaus "gekungelt".
Anderen nennen es Netzwerken.
Oder Nachwuchsförderung.
Aber machen was man will, dass kann man eben nicht.

In den Berufungsverfahren, in denen ich involviert war, gab es natürlich "unter der Hand" kommunizierte Wunschkandidaten, auf die zugeschnitten wird.
Finde ich Richtig und Gut, denn es stärkt die Profilbildung und damit kann man langfristige interdisziplinäre  Schwerpunkte steuern.
Finde ich schlecht und fatal, wenn nur der Lieblingsassi eines Profs in Lohn und Brot gesetzt werden soll.

lbt73

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #18 am: 09.05.2019 08:53 »
Nun wäre zu diskutieren, was "Praxis" in diesem Kontext bedeutet. Als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig und -bedürftig. Die Annahme, dass eine bislang hervorragende praktische Ausübung der auf dem Dienstposten zu erledigenden Aufgaben diesen Ausnahmetatbestand erfüllt, halte ich nicht für fernliegend.

Was soll ich dazu nun sagen? Ich gebe auf, manche Leute wollen es einfach nicht verstehen …

Der im Sachverhalt genannte Bewerber hätte diese Rechtsauffassung gerichtlich im Rahmen einer Konkurrentenklage überprüfen lassen können. Dieser Möglichkeit hat er sich durch Rücknahme seiner Bewerber natürlich selbst beraubt.

Sind Sie auch schon einmal auf die Idee gekommen, dass besagter Bewerber gar nicht egoistisch motiviert handeln könnte, sondern dass es ihm lediglich darum geht, auf allgemeine Missstände hinzuweisen? Vielleicht liegt es ja überhaupt gar nicht in seinem Interesse, sich auf irgendeinen Posten zu klagen, sondern vielleicht will er ja bestimmten federführenden Akteuren in besagter Kommission einfach nur ein Zeichen setzen: So nicht, liebe Leute, auch Ihr müsst Euch an bestehendes Recht und Gesetz halten!!!

Wobei wir wieder bei dem moralischen Aspekt sind …

Eine Bewerbung auf eine Professur ist nicht zu vergleichen mit der Bewerbung auf die Stelle eines Pizzabäckers oder Frisörs. Allein ein gutes Forschungskonzept sowie ein gutes Lehrkonzept zu entwickeln ist mit einem beträchtlichen Zeitaufwand verbunden. Hinzu kommt eine Lehrveranstaltung vorzubereiten, inkl. anschließender Diskussion mit Studenten und Kommissionsmitgliedern, ggf. einen anschließenden Fachvortrag … und das häufig mit speziellen und durch die Kommission vorgegebenen Themen. Dann das eigentliche Bewerbungsgespräch, ...
Sie können da ja gerne mal eine Umfrage starten bei Professoren oder Leuten, die es werden wollen, macht man das richtig und ohne Vitamin B, dann sind mehrere Wochen Vollzeit (mindestens 2, aber durchaus auch 3, 4 oder mehr …) da keine Seltenheit!!!

So, und nun zum Punkt: Wenn man da nun noch so ca. 4-8 Leute zum „Vorsingen“ einlädt und diese die oben genannte Zeit investieren, weil sie sich eine reelle Chance ausrechnen, in Wahrheit die Stelle aber schon unter der Hand vergeben ist, dann ist das meiner ganz persönlichen Meinung nach eine RIESIGE SAUEREI den 4-8 anderen Bewerben gegenüber … und dazu stehe ich auch!!!

Und wer das nicht erkennt, der hat in der Tat ein moralisches Problem!!!

Und auch wenn hier argumentiert wird, dass es völlig legitim ist, auf diese Weise Bestandspersonal weiterzuqualifizieren oder auf eine bestimmte Stelle hinzuentwickeln, dann impliziert das letztlich dennoch, dass die bestehende Stelle bereits effektiv vergeben ist und somit bleibt es auch immer noch eine riesige Ungerechtigkeit den 4-8 anderen Bewerben gegenüber.
Einige erkennen das Spiel und ziehen die entsprechenden Konsequenzen, andere verschwenden eben ein paar Wochen ihrer Zeit … wer sonst nichts zu tun hat …

Organisator

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #19 am: 09.05.2019 09:03 »
Ich glaube nicht, dass es hier zu einem gegenseitigen Verständnis kommt,

die einen sehen einen üblichen Auswahlprozess mit einem besonders starken Bewerber (weil bereits intern bekannt / bewährt), die anderen Kungelei.

Ich gebe dabei aber zu bedenken, dass die allermeisten Führungskräfte sich nur leistungsfähige Mitarbeiter an Bord holen, mit denen man idealerweise auch glänzen kann. Warum sollte man sich auch einen low-performer in Team holen, und mehr Arbeit haben als ohne ihn.

Insoweit ist auch die Bestenauslese sichergestellt.

Und zum Arbeitsaufwand: Keiner wird gezwungen sich zu bewerben. Wie bei so vielen erfolglosen Bewerbungen kann man das als Übung sehen und die gewonnen Erkenntnisse und erarbeiteten Unterlagen für das nächste Verfahren nutzen.

MoinMoin

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #20 am: 09.05.2019 09:05 »
So, und nun zum Punkt: Wenn man da nun noch so ca. 4-8 Leute zum „Vorsingen“ einlädt und diese die oben genannte Zeit investieren, weil sie sich eine reelle Chance ausrechnen, in Wahrheit die Stelle aber schon unter der Hand vergeben ist, dann ist das meiner ganz persönlichen Meinung nach eine RIESIGE SAUEREI den 4-8 anderen Bewerben gegenüber … und dazu stehe ich auch!!!
Ja und eine Riesendummheit der Personen, wenn sie durch Ihr vortanzen diese Sauerei auch noch unterstützen.


Eine riesen Sauerei ist es in meinen Augen nur, wenn echte Deppen so auf eine Professur gehoben werden.
Zitat
Einige erkennen das Spiel und ziehen die entsprechenden Konsequenzen, andere verschwenden eben ein paar Wochen ihrer Zeit … wer sonst nichts zu tun hat …
Und letztere sollten daraus lernen und sich besser zu vernetzen um zu wissen, welche Stellen ergebnisoffen ausgeschrieben sind.

Auch habe ich schon Bewerber gesehen, die nur für Ihre Bleibeverhandlungen sich einen Ruf ergattern wollen.

FGL

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #21 am: 09.05.2019 09:21 »
Da der TE offenkundig nicht ernsthaft an Bewertungen seines eingestellten Sachverhalts interessiert ist, sondern nur seine von Anfang an feststehende Auffassung bestätigt haben möchte, verabschiede ich mich aus diesem Thread.

lbt73

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #22 am: 09.05.2019 09:24 »
Und ja, es wird durchaus "gekungelt".

Danke, dass sich doch noch jemand hier findet, der solche Praktiken kennt und auch einräumt.

Anderen nennen es Netzwerken.
Oder Nachwuchsförderung.

Wieder andere nennen es Ämterpatronage, Vettern- und Günstlingswirtschaft … oder wie auch immer …

Aber machen was man will, dass kann man eben nicht.

Sicher nicht, aber bestehendes Recht lässt sich schon mal mehr oder weniger stark „beugen“, oder formulieren wir es mal nicht ganz so hart: „fragwürdig auslegen“.
(Nicht, dass gleich wieder jemand mit § 339 StGB kommt …)
Und ich kenne inzwischen mindestens eine Person, bei der mich eine hohe Kompetenz in diesem Bereich nicht wundern würde.

In den Berufungsverfahren, in denen ich involviert war, gab es natürlich "unter der Hand" kommunizierte Wunschkandidaten, auf die zugeschnitten wird.

Danke!

Finde ich Richtig und Gut, denn es stärkt die Profilbildung und damit kann man langfristige interdisziplinäre  Schwerpunkte steuern.
Finde ich schlecht und fatal, wenn nur der Lieblingsassi eines Profs in Lohn und Brot gesetzt werden soll.

Finde ich ein fatales Zeichen!
Personen mit der Qualifikation für eine Professur verdienen in der freien Wirtschaft in der Regel signifikant mehr als auf einer W2-Stelle, zumindest im umfassenden Bereich Maschinenbau … bei den Geisteswissenschaften mag das vielleicht anders aussehen …
Machen diese Praktiken Schule, führt das dazu, dass Kompetenzträger aus Industrie bzw. Wirtschaft immer weniger bereit sind, sich um eine solche Stelle zu bemühen.
Letztlich werden diese Stellen dann durch Leute besetzt, die man dort eigentlich nicht gebrauchen kann, zumindest nicht an einer FH, wo die Studenten auf die Bearbeitung anspruchsvoller, realer und relevanter Problemstellungen aus Industrie und Wirtschaft vorbereitet werden sollen.

MoinMoin

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #23 am: 09.05.2019 10:53 »
Anderen nennen es Netzwerken.
Oder Nachwuchsförderung.

Wieder andere nennen es Ämterpatronage, Vettern- und Günstlingswirtschaft … oder wie auch immer …
Eben, es kommt auf den konkreten Einzelfall an.

Zitat

In den Berufungsverfahren, in denen ich involviert war, gab es natürlich "unter der Hand" kommunizierte Wunschkandidaten, auf die zugeschnitten wird.

Danke!
Wofür, dafür, dass ich ein solches Vorgehen in der Regel nicht verwerflich finde?

Zitat
Finde ich Richtig und Gut, denn es stärkt die Profilbildung und damit kann man langfristige interdisziplinäre  Schwerpunkte steuern.
Finde ich schlecht und fatal, wenn nur der Lieblingsassi eines Profs in Lohn und Brot gesetzt werden soll.

Finde ich ein fatales Zeichen!


Personen mit der Qualifikation für eine Professur verdienen in der freien Wirtschaft in der Regel signifikant mehr als auf einer W2-Stelle, zumindest im umfassenden Bereich Maschinenbau … bei den Geisteswissenschaften mag das vielleicht anders aussehen …
Machen diese Praktiken Schule, führt das dazu, dass Kompetenzträger aus Industrie bzw. Wirtschaft immer weniger bereit sind, sich um eine solche Stelle zu bemühen.
Letztlich werden diese Stellen dann durch Leute besetzt, die man dort eigentlich nicht gebrauchen kann, zumindest nicht an einer FH, wo die Studenten auf die Bearbeitung anspruchsvoller, realer und relevanter Problemstellungen aus Industrie und Wirtschaft vorbereitet werden sollen.
Eben und dafür finde ich es gut, wenn die Stellen eben auf diese Wunschkandidaten (auch aus der Wirtschaft) zugeschnitten werden.
Und nicht ein dahergelaufener Assistent plötzlich mit ner Konkurrentenklage um die Ecke kommen kann, die möglicherweise auch noch  den Erfolg hat, dass das Verfahren wiederholt werden muss und dann der Praktiker entnervt aufgibt.

Klüngel ist Mist wenn es alleinig Vetternwirtschaft ist
Klüngel ist gut wenn der (fachliche) Wunschkandidat dadurch mehr Chancen hat

lbt73

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #24 am: 09.05.2019 11:35 »
Ich gebe dabei aber zu bedenken, dass die allermeisten Führungskräfte sich nur leistungsfähige Mitarbeiter an Bord holen, mit denen man idealerweise auch glänzen kann. Warum sollte man sich auch einen low-performer in Team holen, und mehr Arbeit haben als ohne ihn.

Leider vergessen Sie bei Ihrer Argumentation eine nicht ganz unwesentliche Kleinigkeit:
Es ist nicht so, dass eine Führungskraft einen weisungsgebundenen Untergebenen einstellt.
Vielmehr berufen im Wesentlichen Professoren einen zukünftigen Kollegen, der später gleichberechtigt und eben nicht weisungsgebunden von ihnen arbeitet.
Und in diesem Fall ist es wohl nicht ganz abwegig, dass sich das eine oder andere Kommissionmitglied die Frage stellt, inwieweit sich der zukünftige Kollege in Zukunft vielleicht als unliebsamer Konkurrent entwickeln könnte … ob er sich bspw. als „williger Erfüllungsgehilfe“ in eigene Forschungsprojekte einbinden lässt oder aber ob er einen eigenen Kopf hat und eine eigene Forschungsagenda verfolgt … das sind jetzt nur ein paar spontane Ideen, schnell dahingeschrieben … aber ich denke es sollte klar sein, worauf ich hinaus will.

Und noch kurz zu ihrem Statement:
..., mit denen man idealerweise auch glänzen kann.
Wie sieht es denn aus, wenn der Kandidat so gut glänzt, dass der eigene Glanz überstrahlt wird … bei nicht weisungsgebundenem, gleichberechtigtem Wirken?
Oder anders gefragt, würde man sich so jemand an Bord holen oder würde man evtl. eher jemand wählen, der die eigene „Strahlkraft“ unangetastet lässt?

Insoweit ist auch die Bestenauslese sichergestellt.
„Bestenauslese“ ist hier relativ!
Der Beste für was oder für wen oder für wessen Interessen?
Die Bewertungskriterien dafür ändern sich stark in Abhängigkeit des jeweiligen Kontexts.
Wenn man bspw. „willige Erfüllungsgehilfen“ sucht, die man vor den Karren der eigenen Forschungsagenda spannen kann und will, dann erscheint diese Aussage fraglich, zumindest relativ …

lbt73

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #25 am: 09.05.2019 12:23 »
In den Berufungsverfahren, in denen ich involviert war, gab es natürlich "unter der Hand" kommunizierte Wunschkandidaten, auf die zugeschnitten wird.

Danke!
Wofür, dafür, dass ich ein solches Vorgehen in der Regel nicht verwerflich finde?

Dafür, dass Sie diese Praktiken aus erster Hand bestätigen!

Dass Sie, und viele andere hier anscheinend auch, das dann auch noch als legitim und nicht verwerflich erachten, das nehme ich zur Kenntnis.

Im Juraforum habe ich ja bereits geschrieben, dass mich persönlich das sehr erstaunt und dass ich das sehr kritisch und bedenklich sehe.
Ich bin zwar juristischer Laie, aber ich kann mir leider irgendwie nicht vorstellen, dass diese Praktiken mit Chancengleichheit, Gleichbehandlungsgrundsatz etc. konform gehen, sondern dass hier Recht in einer Form ausgelegt und umgesetzt wird, die zumindest aus meiner Sicht sehr viele Fragen aufwirft.

In jedem Fall habe ich im Zuge dieser Diskussion sehr viel gelernt, insbesondere im Hinblick auf mein zukünftiges Verhalten. Und das war das Ziel  :)

MoinMoin

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #26 am: 09.05.2019 13:16 »
Sie finden also Falsch, dass sich eine Uni ein Forschungsprofil zulegen will, damit Synergien entstehen und es soll lieber grundsätzlich unspezifisch ausgeschrieben werden, damit die Kommission sich dann den Besten raussuchen kann (der dann natürlich eben doch jemand ist, der zu dem - nicht kommunizierten - Profil passt)
Danach wird dann möglicherweise Nummer 2-5 Klagen, weil sie sich für die besten halten und ein Gericht und die Kommission muss dann Monate Begründungen schreiben, warum Kandidat 1 am besten geeignet ist. Jetzt wird dieses Profil vorher erstellt und die Bewerber haben mehr Klarheit darüber ob sie da hineinpassen.

 Chancengleichheit, Gleichbehandlungsgrundsatz sind Rahmenbedingungen, die eingehalten werden, in einem vorgegebenen Rahmen. Und wenn ich von Wunschkandidaten rede, dann heißt das nicht das er auch automatisch auf 1 gesetzt ist (das wäre in der Tat illegal). Das habe ich auch erlebt, dass dann ein unerwarteter besserer Bewerber daher gekommen ist.

Und bei ihnen klingt das so, als ob nur Vetterwirtschaft das handeln der Kommission antreibt.
Und zur Info: Ich kenne es so, dass die Kommission nicht nur aus Professoren der eigenen Uni besteht, insofern kann von Überstrahlen... nicht wirklich die Rede sein.

edeserver

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #27 am: 09.05.2019 18:03 »
Willkommen in der Amtsrealität lbt73!

Ich finde es auch vollkommen in Ordnung, wenn ein Kandidant das Profil einer FH mit gestalten kann und hierzu "Wunschkandidaten" identifziert werden bzw. wurden. Eine FH vergibt als Anstalt des öffentlichen Rechtes die Professuren nach Grundsätzen des Berufsbeamtentum und somit spielt hier die Ernennung auf Lebenszeit eine nicht unwesentliche Rolle. Eine Professur wieder frei zu bekommen ist damit nur sehr schwierig. Die Größe einer FH trägt hierzu ebenfalls bei. Das Lehrstuhlprinzip gibt es nicht. Also lieber einen Wunschkandidaten "intern" berufen und damit allen Beteiligten (außer den unterlegenen Bewerbern) etwas Gutes tun, anstatt die Katze im Sack zu berufen. Übrigens muss jedes Berufungsverfahren erst durch hochschulinterne Gremien und das vorgesetzte Bildungsministerium gehen, bevor der Ruf erteilt wird.
Meine Erfahrungen in Berufungskommissionen waren auch, dass es durchaus Wunschkandidaten gibt, wo dann pinibel auf die Einhaltung oder rechtssichere Auslegung der Berufungsvoraussetzungen geachtet wurde, man sich aber bei noch besseren Bewerbern auch schon mal umentschied. Ferner fiel mir auf, dass Professoren immer einen aus der Mitte berufen, also selten einen potentiellen Nobelpreisträger der wie schon von Ihnen beschrieben, den Glanz auf sich zieht. An einer Uni habe ich es durchaus anders erlebt. Da konnte sich der Lehrstuhlinhaber "erlauben" einen seiner W2 Professuren sehr hochkarätig zu besetzen. Das Schlimmste sind allerdings die von MoinMoin genannten Rufe die nur Bleibeverhandlungen dienen. Selbst auf die konkrete Frage zur Absicht von Bleibeverhandlungen wurde verneint und dann zufällig der Ruf nicht angenommen und man hörte über Umwege dann doch von Bleibeverhandlungen. Nicht selten dauert ein Berufungsverfahren 1 Jahr und darf dann wiederholt werden.
Der "Klüngel" ist auch bei der Vergabe von Stellen als wiss. MA, akad. Räten und beim Kampf um Dauerstellen zu erkennen. Die begehrte Stelle bekommt dann der vermeindliche Liebling des Professors, aber der Prof sieht den Studenten/Doktoranden/Habilitanten einfach nur als den Fähigsten an und kann diese Fähigkeit bei Anderen Bewerbern im kurzen Bewerbungsverfahren nicht erkennen.
Also ich sehe da schon eine Bestenauslese, nur sind nicht alle Kriterien und abgeleitete Entscheidungen für Außenstehende gleich nachvollziehbar.

MoinMoin

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Antw:[NW] Pro-forma-/Scheinausschreibung für W2-Professur
« Antwort #28 am: 09.05.2019 21:00 »
Willkommen in der Amtsrealität lbt73!

Ich finde es auch vollkommen in Ordnung, wenn ein Kandidant das Profil einer FH mit gestalten kann und hierzu "Wunschkandidaten" identifziert werden bzw. wurden. Eine FH vergibt als Anstalt des öffentlichen Rechtes die Professuren nach Grundsätzen des Berufsbeamtentum und somit spielt hier die Ernennung auf Lebenszeit eine nicht unwesentliche Rolle. Eine Professur wieder frei zu bekommen ist damit nur sehr schwierig. Die Größe einer FH trägt hierzu ebenfalls bei. Das Lehrstuhlprinzip gibt es nicht. Also lieber einen Wunschkandidaten "intern" berufen und damit allen Beteiligten (außer den unterlegenen Bewerbern) etwas Gutes tun, anstatt die Katze im Sack zu berufen. Übrigens muss jedes Berufungsverfahren erst durch hochschulinterne Gremien und das vorgesetzte Bildungsministerium gehen, bevor der Ruf erteilt wird.
Meine Erfahrungen in Berufungskommissionen waren auch, dass es durchaus Wunschkandidaten gibt, wo dann pinibel auf die Einhaltung oder rechtssichere Auslegung der Berufungsvoraussetzungen geachtet wurde, man sich aber bei noch besseren Bewerbern auch schon mal umentschied. Ferner fiel mir auf, dass Professoren immer einen aus der Mitte berufen, also selten einen potentiellen Nobelpreisträger der wie schon von Ihnen beschrieben, den Glanz auf sich zieht. An einer Uni habe ich es durchaus anders erlebt. Da konnte sich der Lehrstuhlinhaber "erlauben" einen seiner W2 Professuren sehr hochkarätig zu besetzen. Das Schlimmste sind allerdings die von MoinMoin genannten Rufe die nur Bleibeverhandlungen dienen. Selbst auf die konkrete Frage zur Absicht von Bleibeverhandlungen wurde verneint und dann zufällig der Ruf nicht angenommen und man hörte über Umwege dann doch von Bleibeverhandlungen. Nicht selten dauert ein Berufungsverfahren 1 Jahr und darf dann wiederholt werden.
Der "Klüngel" ist auch bei der Vergabe von Stellen als wiss. MA, akad. Räten und beim Kampf um Dauerstellen zu erkennen. Die begehrte Stelle bekommt dann der vermeindliche Liebling des Professors, aber der Prof sieht den Studenten/Doktoranden/Habilitanten einfach nur als den Fähigsten an und kann diese Fähigkeit bei Anderen Bewerbern im kurzen Bewerbungsverfahren nicht erkennen.
Also ich sehe da schon eine Bestenauslese, nur sind nicht alle Kriterien und abgeleitete Entscheidungen für Außenstehende gleich nachvollziehbar.
Danke dafür, dass Sie meine Erfahrungen aus erster Hand bestätigen!

was_guckst_du

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« Antwort #29 am: 09.05.2019 22:16 »
...ihr könnt doch schreiben, was ihr wollt...

...der TE, der sich offensichtlich als Lichtgestalt seines Fachgebietes sieht, und allein schon deshalb - sozusagen naturgemäß - als Einziger für die Kandidatenauswahl hätte infrage gekommen müssen, wird solange wie ein Kleinkind mit den Füssen stampfen, bis ihm hier einer bestätigt, dass er Recht hat....

...um dieses von Narzismus geprägt Getue endlich zu beenden....ja, lieber TE, du hast Recht...die Auswahlkommission hat jämmerlich versagt und die Chance, einen der ganz Großen auf ihren Professorenstuhl zu hiefen, vepasst...wahrscheinlich war es schiere Angst vor dem Genie... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen