Moin zusammen.
Dieses Thema betrifft in erster Hinsicht die Eingruppierung eines Bauhofleiters eines Gemeindebauhofes für 2 Gemeinden und die damit verbundenen Probleme mit der Personalabteilung im zuständigen Amt.
Hauptargument der Personalabteilung ist, die Leitung eines Bauhofes ist keine wichtige bzw. Höherwertige Tätigkeit. Personalverantwortung (7 Mitarbeiter) zählt nicht, Befugnisse sind (obwohl per Dienstanweisung festgeschrieben) nicht vorhanden (Angeblich ist eine Dienstanweisung nicht ausreichend). Dazu kommt, dass eine Externe Bewertung der Stelle vorgenommen wurde, die Personalabteilung dieser aber wiederspricht (Nein, ich durfte diese nicht Einsehen). Die Personalabteilung verweist auch auf den Stellenplan, der nicht einfach geändert werden könnte. Auch wenn der Personalabteilung eine Stellenbeschreibung (Unterschrieben vom Bürgermeister) vorliegt in der klargestellt ist, dass die Aufgabe zu 70% aus Leitungstätigkeiten, 25% Verwaltungsarbeit und 5% Unterstützung der Mitarbeiter besteht, ist diese Stelle für die Personalabteilung die eines Handwerkers und entsprechend eingruppiert und nicht die eines Beschäftigtem im Büro, sonstigen Innendienst und Außendienst.
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und /oder kennt sich mit diesem Sachverhalt aus? Kann mir jemand Sagen ob es eine Art Katalog gibt in welchem steht, was genau Höherwertige Tätigkeiten sind?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.