Autor Thema: Welche Stufe bei nachträglicher Höherbewertung der Stelle?  (Read 3697 times)

nestor

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Hallo zusammen, ich wechsele bald evtl. in den öffentlichen Dienst mit der Eingruppierung E9B Stufe 6 (hab sehr viel Berufserfahrung). Mir wurde gesagt auf kurz oder lang (dieses oder nächstes Jahr) wird die Stelle als E10 bewertet werden und das würde dann auch automatisch für mich gelten.
Meine Frage ist, würde meine Stufe dann weiterhin 6 sein oder komme ich auf die Stufe in E10 die der Stufe 6 in E9b entspricht
Ich hoffe ihr versteht was ich meine  ;D

Matzki

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TB, welche aus der E9b S6 in die E10 höhergruppiert werden, befinden sich nach der Höhergruppierung regelmäßig in der E10 S5.

nichts_tun

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Im Bereich TV-L gibt es noch keine EG 9b, sodass Beschäftigte in diese Entgeltgruppe (noch) nicht eingestellt werden können.

nestor

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Es war die Rede von der „großen“ E9. Was ist denn da sonst gemeint (ernste Frage)?

Lars73

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Es wird eine E9b werden sobald der Tarifvertrag zur Umsetzung der Tarifeinigung in Kraft tritt. Vorher halt E9 mit normaler Stufenlaufzeit. Das wird dann Rückwirkend in E9b geändert.

nichts_tun

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Es war die Rede von der „großen“ E9. Was ist denn da sonst gemeint (ernste Frage)?

Die Nachfrage zielte auf den einschlägigen Tarifvertrag ab.

MoinMoin

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Wenn die schon ne 9b haben, dann biste halt nicht im TV L
sondern tvöd vka oder bund

nestor

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Nein, ist definitiv TV-L. Einstellung wird erst zum 1.10. oder so erfolgen können, da ich so eine lange Kündigungsfrist habe. Ich warte mal ab bis die Unterlagen kommen.

MoinMoin

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Dann ist natürlich die Frage bzgl. "bewertet werden". Das bedeutet, dass sie in Zukunft - "über kurz oder lang (dieses oder nächstes Jahr - eine Änderung der Tätigkeiten vornehmen wollen, die zu einer Höhergruppierung führen wird?

Und automatisch würde es nicht für dich gelten, sondern man müsste dir diese neuen Tätigkeiten übertragen und du müsstest dem zustimmen.

Oder glaubt der AG, dass die Tätigkeiten jetzt schon einer E10 entsprechen, muss aber noch eine "Auswertung" fertigstellen bzw. sich eine Meinung darüber bilden?
Falls dem so ist und eine E10 plötzlich für dich bezahlt werden sollte, ohne Änderung der Tätigkeiten, dann würdest du die Stufe 6 behalten, da du ja von Anfang an in der E10 gewesen wärst. Ebenso könntest du dann 6 Monate Nachzahlung fordern.