Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsberechnung Teilzeit
Elur:
https://www.hensche.de/Keine_Urlaubskuerzung_bei_Teilzeitarbeit_BAG_9AZR53-14_11.02.2015_10.48.html#tocitem2
nichts_tun:
Das Urteil gilt aber nur für den Zeitraum, in dem der Beschäftigte innerhalb einer 5-Tage-Woche arbeitete und einen entsprechenden Urlaubsanspruch erworben hatte. Ab dem Zeitpunkt der Teilzeit und der Verteilung der Arbeitszeit nicht mehr innerhalb der 5-Tage-Woche, gilt die o. g. Vorschrift des TVöD.
Elur:
Ja, aber wenn ich jetzt mitten im Jahr von einer 5-Tage-Woche auf eine 4-Tage-Woche wechsele, aber vielleicht noch keinen Urlaubstag (aus der 5-Tage-Woche) verbraucht habe, darf mir der aus der 5-Tage-Woche erworbene Urlaubsanspruch nicht herunterreduziert werden. Denn diesen habe ich ja während der 5-Tage-Woche erworben.
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