Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
§ 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD regelt zwar, dass der Urlaub vermindert wird, aber über die Details ist nichts konkretes vermerkt. Ich bin mir bewusst, dass die anteilige Kürzung nach Anwesenheitstagen früher üblich war.
Allerdings habe ich gehört, dass seit dem TVöD VKA 2016 die Berechnung nach der anteiligen Wochenarbeitszeit vorgenommen werden soll. Dazu habe ich aber leider keine Quelle gefunden.
Hat jemand darüber genauere Informationen, ob dies richtig ist?
Beste Grüße
Tom