Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung bei höhere Qualifikation

(1/3) > >>

Greeko:
Hallo zusammen,

ich trete bald beim Bund eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter mit Dienstwaffe an.

Aber erstmal ein paar Infos über den Sachverhalt.


Am 06.2018 habe ich vor der IHK Aachen meine Facharbeiterprüfung abgelegt und meine 3 Jährige Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich beendet.

Alle weiteren Voraussetzung erfülle ich.
 
Mein höchster Schulabschluss ist ein Fachabitur in Wirtschaft und Verwaltung.

Voraussetzungen der ausgeschriebenen Stelle waren wie folgt:

-Sachkunde nach §34a GewO (Lehrgang über max. 2 Wochen mit IHK Prüfung)
-Waffen Sachkunde
-Keine eingetragenen Vorstrafen

Angesetzte Entgeltgruppe war hier die E3.

---------------------------------------------------

Nun stellt sich mir die Frage, wie es mit der Eingruppierung in E3 aussieht?

Wird meine Ausbildungszeit hier als "Berufserfahrung" angesehen, sodass ich in E3 Stufe 3 eingestellt werden kann?

Da ich ja im eigentlichen Sinne Überqualifiziert bin...

Oder werde ich eventuell höher eingruppiert? (E5 Stufe 1)

Vorab vielen Dank für eure Hilfe.  ;D

MoinMoin:

--- Zitat von: Greeko am 08.05.2019 18:59 ---Wird meine Ausbildungszeit hier als "Berufserfahrung" angesehen, sodass ich in E3 Stufe 3 eingestellt werden kann?

--- End quote ---
Nein

--- Zitat ---Oder werde ich eventuell höher eingruppiert? (E5 Stufe 1)

--- End quote ---
Wenn du auszuübende Tätigkeiten der E3 übertragen bekommst nein, wenn du welche der E5 bekommst, dann ja.

Oder platt gesagt: Man wird nach der auszuübenden Tätigkeit bezahlt auch wenn man überqualifiziert ist.

Greeko:
Danke für die schnelle Antwort.

Na das wäre ja dann nicht so toll .... :-X

Aber mal abwarten, was die mir bei der Vertragsverhandlung anbieten.  :)

Mask:
Sie werden EG 3 Stufe 1 anbieten, alles andere wäre tarifwidrig.

Da das Beispiel lange nicht mehr gebracht wurde, ein Doktor der sich auf eine Stelle als Pförtner bewirbt wird auch wie ein Pförtner bezahlt, da er nur Pförtnertätigkeiten ausübt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Mask am 09.05.2019 08:55 ---Sie werden EG 3 Stufe 1 anbieten, alles andere wäre tarifwidrig.

--- End quote ---
Ob eine höhere Stufe als die Stufe 1 tarifwidrig wäre, kann ich aus dem SV nicht erkennen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version