Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kommissarische Leitung wieder abgeben - Pflichten
Ramirez:
Doch etwas komplizierter.
Die Absenderin darf meines Wissens nach keine Arbeitsverträge schließen, da nicht aus der Personalabteilung, sondern "nur" meine direkte Vorgesetzte.
Vorübergehend ist nicht ausdrücklich erwähnt, das Ziel war aber schon es mir dauerhaft zu übertragen.
Es ist nur eben nicht einfach eine Aufgabe, sondern war vorher eine ganze Vollzeitstelle, die ich nun neben Teilen meiner alten Tätigkeit wahrnehme.
Spid:
Also gibt es keine Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und somit keine Ansprüche.
Ramirez:
Interessanter Weg, das muss ich mal prüfen.
Mittlerweile ist mir das Geld egal, weil die Behandlung einfach unverschämt ist. So wäre es ja ein leichtes das zu beenden.
Danke für die Antworten.
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