Kommt darauf an.
Also Ausbildungszeit ist zwar keine Beschäftigungszeit, aber für die Berechnung des Jubiläumsdienstalters kann es abweichende Regelungen geben. Wie es nach TVöD ist, weiß ich nicht (ist das da überhaupt geregelt?), aber bei Beamten ist es von Land zu Land unterschiedlich, und da zählt z.B. in Thüringen die Ausbildungszeit im öffentlichen Dienst (egal welcher AG oder Dienstherr) zur Jubiläumsdienstzeit hinzu.