Ich kann als Angestellter nichts mit einer DU anfangen, soweit richtig. Nichts hindert einen Beamten aber am Abschluss einer BU, auch wenn sie nicht optimal passt. Möglicherweise hat der Beamte ja keinen Versicherer für eine DU finden können.
Oder der Beamte hat die BU abgeschlossen, lange bevor er Beamter wurde, wie in meinem Fall.
Mein PKV Vertreter hat dann auch gemeint, dass die BU kündigen soll und stattdessen eine DU abschließen soll, natürlich bei ihm. Sein Angebot war aber deutlich teurer als meine BU. Soviel zum Thema, DU sei günstiger als BU. Allerdings wären auch die Leistungen höher gewesen. Nur hab ich echt kein Bock, noch mehr zu zahlen.
Bin dann zum BU Vertreter und der hat (natürlich) gemeint, dass ich nicht kündigen soll. Denn, so erklärte er, DU greift erst, wenn man wirklich dienstunfähig wird. Nur weil man seinen aktuellen Tätigkeit nicht ausführen kann, heißt das nicht, dass man dienstunfähig ist, der Dienstherr kann einen immer noch woanders einsetzen. Wann die BU greift, kann man pauschal nicht sagen, das kommt auf den Vertrag an, z.B. wie CK7985 geschrieben hat, kann die schon greifen, wenn man seine aktuelle Tätkigkeit nicht mehr ausführen kann. Oder wenn man z.B. 6 Monate durchgehend krank geschrieben ist, so wie es bei mir wohl anscheinend möglich wäre.
Ob ich die BU behalten soll oder nicht, ist eine Frage, die ich mir seitdem schon stelle. Erstmal hab ich entschieden, zu behalten, bis ich die 5 Jahre Beamtendasein hinter mich gebracht habe.