Autor Thema: [Allg] DU-Versicherung als Beamter  (Read 16136 times)

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #15 am: 09.05.2019 17:13 »
Ja aber ich gebe zu bedenken:
- ich kenne diverse Menschen, bei denen die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht und sie ALG 2 zusätzliche benötigen (nur zur Info: Wenn ein EG13er 25 Jahre EG13 Gehalt bezogen hat, dann bekommt er ca. 1300€ Erwerbsminderungsrente, nach 10 Jahren ~700€)
- Leider wird der GAP immer höher sein als beim Beamten, trotz Betriebsrente (VBL), die VBL gleicht schon lange nicht mehr diesen GAP aus. (siehe oben, wie hoch ist die Mindestversorgung nach 5 Jahren ~1700€? Brutto)

Hab gerade mal gegoogelt: EU-Rente soll nach 25 Jahren E 13 (aktuelles Brutto 5.500 € bei Stufe 5) 1.700 € netto betragen. Plus VBL in unbekannter Höhe.

Pension von A 13 nach 25 Jahren (45%) macht 2.000 € minus Krankenkasse.

Dies würde nach diesen Zahlen bedeuten, dass der Tarifbeschäftigte im Vorteil ist. Ich habe aber keine Ahnung, wie belastbar die Zahlen der Rentenhöhe sind.

interessehalber: wie hoch ist den der GAP bei der VBL? Die Betriebsrente eines 25-jährigen, der mit E 13 beginnt würde bei einer moderaten jährlichen Einkommenssteigerung von 3 % 1.700,-- € monatlich ausmachen.

MoinMoin

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #16 am: 09.05.2019 17:22 »
Hab gerade mal gegoogelt: EU-Rente soll nach 25 Jahren E 13 (aktuelles Brutto 5.500 € bei Stufe 5) 1.700 € netto betragen. Plus VBL in unbekannter Höhe.
Da sagt der Rentenbescheid meiner Holden aber was anderes aus (siehe oben). Wo haste denn das her?
Zitat
interessehalber: wie hoch ist den der GAP bei der VBL? Die Betriebsrente eines 25-jährigen, der mit E 13 beginnt würde bei einer moderaten jährlichen Einkommenssteigerung von 3 % 1.700,-- € monatlich ausmachen.
Auch da sagen die mir vorliegenden Zahlen was anderes.
Und nicht vergessen, man fängt nicht in Stufe 5 an.

Aber wenn dem so wäre, können wir uns ja zurücklegen.

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #17 am: 09.05.2019 17:40 »
Da sagt der Rentenbescheid meiner Holden aber was anderes aus (siehe oben). Wo haste denn das her?

Nen EU-Rechner im Internet. Keine Ahnung, wie belastbar die Zahlen sind. Ein Rentenbescheid ist da sicherlich aussagekräftiger. Ich bin davon ausgegegangen, dass für 25 Jahre Beitragszahlungen aus einem Entgelt der E 13 vorliegen. 1.700 € scheinen da vielleicht etwas hoch, aber nicht ganz abwegig.

Zitat
Auch da sagen die mir vorliegenden Zahlen was anderes.
Und nicht vergessen, man fängt nicht in Stufe 5 an.
Aber wenn dem so wäre, können wir uns ja zurücklegen.

Da habe ich den Rechner bei VBl.de genommen. Allerdings über eine ganze Erwerbsbiographie, angefangen mit E 13 Stufe 1.

Unterm Strich sind meine Zahlen (insbesondere die der Rente) wohl nicht sonderlich belastbar, sie geben eher eine Tendenz als eine genaue Höhe an.

Bin wohl etwas von der Rente vs Pension - Diskussion geschädigt, weil viele die Betriebsrente in erheblicher Höhe nicht mit einbeziehen.

CK7985

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #18 am: 09.05.2019 20:45 »
Ich weiß nicht, wie DU-Versicherungen sich von BU-Versicherungen abgrenzen.

DU = Dienstunfähig (wie erwerbsunfähig) = man kann gar nicht mehr arbeiten (weniger als 2 Stunden am Tag)

BU = Berufsunfähig = man kann im erlernten Beruf gar nicht merh arbeiten, in einem Verweisungsberuf aber schon. Daher ist der Streit mit der Versicherung vorprogrammiert, da letztere immer auf den Job als Pförtner verweist ;)

Eine Berufsunfähigkeit ist daher für einen Büro-Beamten aus meiner Sicht so gut wie unmöglich.

Stimmt so nicht. Es gibt Verträge wie meinen, die eine Verweisungsklausel enthalten.
Kann ich meine konkrete Tätigkeit nicht mehr ausüben, bin ich BU. Eine Verweisung ist unzulässig.

MoinMoin

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #19 am: 09.05.2019 20:57 »
Da sagt der Rentenbescheid meiner Holden aber was anderes aus (siehe oben). Wo haste denn das her?

Nen EU-Rechner im Internet. Keine Ahnung, wie belastbar die Zahlen sind. Ein Rentenbescheid ist da sicherlich aussagekräftiger. Ich bin davon ausgegegangen, dass für 25 Jahre Beitragszahlungen aus einem Entgelt der E 13 vorliegen. 1.700 € scheinen da vielleicht etwas hoch, aber nicht ganz abwegig.

Zitat
Auch da sagen die mir vorliegenden Zahlen was anderes.
Und nicht vergessen, man fängt nicht in Stufe 5 an.
Aber wenn dem so wäre, können wir uns ja zurücklegen.

Da habe ich den Rechner bei VBl.de genommen. Allerdings über eine ganze Erwerbsbiographie, angefangen mit E 13 Stufe 1.

Unterm Strich sind meine Zahlen (insbesondere die der Rente) wohl nicht sonderlich belastbar, sie geben eher eine Tendenz als eine genaue Höhe an.

Bin wohl etwas von der Rente vs Pension - Diskussion geschädigt, weil viele die Betriebsrente in erheblicher Höhe nicht mit einbeziehen.
Wie gesagt, meine Zahlen stammen aus nem Rentenbescheid, durchgängig ~E13er Niveau EU Rente 1245€ angesagt, nach 22 Jahre im Beruf, ca. Hälfte davon öD mit VBL, da wird jetzt 257€ aufgerufen.

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #20 am: 10.05.2019 08:21 »
Wie gesagt, meine Zahlen stammen aus nem Rentenbescheid, durchgängig ~E13er Niveau EU Rente 1245€ angesagt, nach 22 Jahre im Beruf, ca. Hälfte davon öD mit VBL, da wird jetzt 257€ aufgerufen.

na das kommt ja dann hin. Nach 22 Jahren A 13 gibt es ca. 1700 € netto nach Krankenkasse.
Hier 1250 € Rente und (bei voller Beitragszeit) 500 € VBL.

Ist dann ungefähr das gleiche. Ist nur die Frage, ob das auch schon nach fünf Jahren so wäre. Aber das wäre ein Thema für einen anderen Thread.

MoinMoin

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #21 am: 10.05.2019 08:58 »
Wie gesagt, meine Zahlen stammen aus nem Rentenbescheid, durchgängig ~E13er Niveau EU Rente 1245€ angesagt, nach 22 Jahre im Beruf, ca. Hälfte davon öD mit VBL, da wird jetzt 257€ aufgerufen.

na das kommt ja dann hin. Nach 22 Jahren A 13 gibt es ca. 1700 € netto nach Krankenkasse.
Hier 1250 € Rente und (bei voller Beitragszeit) 500 € VBL.
Stimmt, allerdings wäre da noch die Frage, wie viel hoch die Abschläge sind bei der VBL, da ja die 500€/257 das wäre was man bekäme, wenn man mit 67 in Rente ginge. Und dann was vom Brutto und an KV noch abgeht.

Zitat
Ist dann ungefähr das gleiche. Ist nur die Frage, ob das auch schon nach fünf Jahren so wäre. Aber das wäre ein Thema für einen anderen Thread.
keine Ahnung, da man ja nur langsam und am Anfang mit niedrigen Gehalt die Ansprüche erwirbt. Die EU nach 12 Jahren öD Tätigkeit war in dem mir vorliegenden Unterlagen 806€ und 170€ VBL (im Jahre 2007) . Beamte wären zu dem Zeitpunkt wohl so bei 1200-1300€ versorgt. Also ein GAP von rund 300€ wenn die VBL voll ausgezahlt wird. Oder anders gesagt als Angestellter mit BAT IIa/E13 Vergangenheit ist man nach 12 Jahre locker aus dem H4 Fenster raus und liegt nur rund 20% hinter einen beliebigen Beamten.
Der GAP ist doch wesentlich kleiner als ich dachte.

Feidl

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #22 am: 10.05.2019 09:47 »
Ich kann als Angestellter nichts mit einer DU anfangen, soweit richtig. Nichts hindert einen Beamten aber am Abschluss einer BU, auch wenn sie nicht optimal passt. Möglicherweise hat der Beamte ja keinen Versicherer für eine DU finden können.
Oder der Beamte hat die BU abgeschlossen, lange bevor er Beamter wurde, wie in meinem Fall.  ;)

Mein PKV Vertreter hat dann auch gemeint, dass die BU kündigen soll und stattdessen eine DU abschließen soll, natürlich bei ihm. Sein Angebot war aber deutlich teurer als meine BU. Soviel zum Thema, DU sei günstiger als BU. Allerdings wären auch die Leistungen höher gewesen. Nur hab ich echt kein Bock, noch mehr zu zahlen.
Bin dann zum BU Vertreter und der hat (natürlich) gemeint, dass ich nicht kündigen soll. Denn, so erklärte er, DU greift erst, wenn man wirklich dienstunfähig wird. Nur weil man seinen aktuellen Tätigkeit nicht ausführen kann, heißt das nicht, dass man dienstunfähig ist, der Dienstherr kann einen immer noch woanders einsetzen. Wann die BU greift, kann man pauschal nicht sagen, das kommt auf den Vertrag an, z.B. wie CK7985 geschrieben hat, kann die schon greifen, wenn man seine aktuelle Tätkigkeit nicht mehr ausführen kann. Oder wenn man z.B. 6 Monate durchgehend krank geschrieben ist, so wie es bei mir wohl anscheinend möglich wäre.

Ob ich die BU behalten soll oder nicht, ist eine Frage, die ich mir seitdem schon stelle. Erstmal hab ich entschieden, zu behalten, bis ich die 5 Jahre Beamtendasein hinter mich gebracht habe.

RsQ

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Antw:[Allg] DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #23 am: 10.05.2019 12:17 »
... und das ist es, was ich meinte: Bei einer BU kann man sich nie darauf verlassen, dass sie im Ernstfall wirklich zahlt. Aus Sicht der Versicherten sind das "Gummi-Versicherungen", bei denen die Unternehmen so lange dran zerren, bis sich ein Schlupfloch findet, entweder nicht die vereinbarten Leistungen oder gar nicht zahlen zu müssen. Und als jemand, der dann ohnehin in einer Notlage ist (meist ja auch finanziell) hat man der Konzernmacht dann nur bedingt etwas entgegen zu setzen.

Aber das ist ein Thema für sich.

MoinMoin

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Antw:[Allg] DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #24 am: 10.05.2019 12:35 »
... und das ist es, was ich meinte: Bei einer BU kann man sich nie darauf verlassen, dass sie im Ernstfall wirklich zahlt. Aus Sicht der Versicherten sind das "Gummi-Versicherungen", bei denen die Unternehmen so lange dran zerren, bis sich ein Schlupfloch findet, entweder nicht die vereinbarten Leistungen oder gar nicht zahlen zu müssen. Und als jemand, der dann ohnehin in einer Notlage ist (meist ja auch finanziell) hat man der Konzernmacht dann nur bedingt etwas entgegen zu setzen.

Aber das ist ein Thema für sich.
Eben!
Deswegen habe ich mich auch nach eingehender Beschäftigung mit der Versicherung davon abgesehen als (angestellter) Informatiker die abzuschließen, ich habe Kollegen die im Rollstuhl sitzen, oder anders schwer eingeschränkt sind, alle voll berufsfähig. Als Altenpfleger, Gerüstbauer .... ist so eine Versicherung sicher eher sinnig und darum auch doppelt so teuer.

Fireball84

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #25 am: 10.05.2019 13:14 »
2 Sachen gebe ich zu Bedenken:
- Der Angestellte erhält nicht Alg 2, sondern eine Erwerbsminderungsrente
- Der GAP ist nicht zwingend höher als beim Beamten, da es auch noch eine Betriebsrente (VBL) gibt
Stimmt so pauschal nicht!
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist ein Unterschied! Nur weil man nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten kann (=berufsunfähig), heißt das noch lange nicht, dass man gar nicht mehr arbeiten kann (=erwerbsunfähig). Üblicherweise dürfte als der berufsunfähige ohne BU-Versicherung ALG 2 bekommen und nicht sofort eine gesetztliche Erwerbsminderungsrente.
Und die VBL zahlt auch erst bei Erwerbsunfähigkeit, nicht jedoch bei Berufsunfähigkeit.

Fireball84

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Antw:[Allg] DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #26 am: 10.05.2019 13:25 »
... und das ist es, was ich meinte: Bei einer BU kann man sich nie darauf verlassen, dass sie im Ernstfall wirklich zahlt. Aus Sicht der Versicherten sind das "Gummi-Versicherungen", bei denen die Unternehmen so lange dran zerren, bis sich ein Schlupfloch findet, entweder nicht die vereinbarten Leistungen oder gar nicht zahlen zu müssen. Und als jemand, der dann ohnehin in einer Notlage ist (meist ja auch finanziell) hat man der Konzernmacht dann nur bedingt etwas entgegen zu setzen.

Aber das ist ein Thema für sich.
Eben!
Deswegen habe ich mich auch nach eingehender Beschäftigung mit der Versicherung davon abgesehen als (angestellter) Informatiker die abzuschließen, ich habe Kollegen die im Rollstuhl sitzen, oder anders schwer eingeschränkt sind, alle voll berufsfähig. Als Altenpfleger, Gerüstbauer .... ist so eine Versicherung sicher eher sinnig und darum auch doppelt so teuer.
Und was genau passiert, wenn man nach einem Unfall oder einer Krankheit bspw. eine Pflegefall wird? Und das "mitten im Leben".
  • Wer pflegt einen dann bzw. wer bezahlt dies? (Allein die gesetzliche Pflegeversicherung, evtl. noch mit Unterstützung durch eine [hoffentlich vorhandene] private Pflegeversicherung?)
  • Wer bezahlt notwendige Umbauten oder Anschaffungen? (Die hoffentlich vorhandene private Unfallversicherung, sofern es ein Unfall war? Wer aber springt bei einer Krankheit als Auslöser ein?)
  • Das Wichtigste aber: wer finanziert auch weiterhin die Familie und ggf. die Kreditraten für die eigene Immobilie? Der/die Partnerin? Die dann alleine Vollzeit gehen darf und nebenbei die Kinder umsorgt und den Pflegefall betreut?
Klar ist die Frage wie wahrscheinlich genau so ein Extremszenario ist, aber passieren kann es ...

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #27 am: 10.05.2019 14:01 »
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist ein Unterschied! Nur weil man nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten kann (=berufsunfähig), heißt das noch lange nicht, dass man gar nicht mehr arbeiten kann (=erwerbsunfähig). Üblicherweise dürfte als der berufsunfähige ohne BU-Versicherung ALG 2 bekommen und nicht sofort eine gesetztliche Erwerbsminderungsrente.

Diese Sicht entspricht der alten Rechtslage, in der noch bei der Rentenversicherung zwischen BU und EU unterschieden wurde. Aktuell gibt es nur noch eine teilweise und eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer also erwerbsgemindet ist, erhält (bei Erfüllung der versicherungrechtlichen Voraussetzungen) eine entsprechende Rente.

Fireball84

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #28 am: 10.05.2019 14:16 »
Diese Sicht entspricht der alten Rechtslage, in der noch bei der Rentenversicherung zwischen BU und EU unterschieden wurde. Aktuell gibt es nur noch eine teilweise und eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer also erwerbsgemindet ist, erhält (bei Erfüllung der versicherungrechtlichen Voraussetzungen) eine entsprechende Rente.

Wer aber BU ist, muss nicht zwangsläufig EU sein. Ein Chirurg mit krankheitsbedingt zitternder/unruhiger Hand, ist eventuell BU, aber nicht EU. Es gibt schließlich tausende Berufe die er mit dieser Erkrankung noch machen kann.

Oder hast du für deine Ausführungen Quellen?

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Antw:DU-Versicherung als Beamter
« Antwort #29 am: 10.05.2019 14:56 »
Wer aber BU ist, muss nicht zwangsläufig EU sein. Ein Chirurg mit krankheitsbedingt zitternder/unruhiger Hand, ist eventuell BU, aber nicht EU. Es gibt schließlich tausende Berufe die er mit dieser Erkrankung noch machen kann.

Oder hast du für deine Ausführungen Quellen?

Von der Begrifflichkeit hast Du Recht, jedoch hat die die DRV (vgl. DRV.de bzw. SGB VI) davon verabschiedet.