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MTA mit Bachelorabschluss

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Spid:
Das sehe ich nicht so. Während bspw. beim Hochschulstudium/wissenschaftlichen Hochschulstudium eine entsprechende tarifliche Regelung vorhanden ist, haben die Tarifvertragsparteien derlei bei MTA nicht vereinbart.

nichts_tun:
Ich vergleiche das mit den Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Fehlt die staatliche Anerkennung, kann keine Eingruppierung in EG S 11b (VKA) stattfinden. Wird diese allerdings erworben, dann ist eine Eingruppierung in EG S 11b möglich.

Spid:
Die Gleichwertigkeitsprüfung ist bei MTA aber nun mal nicht hinreichend. Sie ist lediglich Voraussetzung, um überhaupt erst den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Aussicht auf Erfolg stellen zu können - und allein auf diese kommt es tariflich an.

The Witch:
Absolut korrekt, Spid.

Deshalb lässt sich die Eingangsfrage


--- Zitat von: Mimi am 09.05.2019 10:04 ---Kann ich irgendetwas tun, um in die normale E9 zu kommen?

--- End quote ---

ganz einfach beantworten: Ja - das gesamte Anerkennungsverfahren betreiben. Ob sich das finanziell à la longue rechnet, muss sich jeder selbst beantworten.

nichts_tun:

--- Zitat von: The Witch am 09.05.2019 19:15 ---Ja - das gesamte Anerkennungsverfahren betreiben. Ob sich das finanziell à la longue rechnet, muss sich jeder selbst beantworten.

--- End quote ---

Sofern die hier in Rede stehende MTA-Tätigkeit künftig der EG 9b zugeordnet werden sollte, wäre mit einem finanziellen Gewinn, jedenfalls persepktivisch,  zu rechnen.

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