MTA mit Bachelorabschluss

Begonnen von Mimi, 09.05.2019 10:04

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Mimi

Hallo zusammen,
ich habe in den Niederlanden ein Bachelorstudium absolviert, welches der MTA-Ausbildung in Deutschland entspricht. Ich arbeite jetzt bereits seit einigen Jahren als MTA und befinde mich in der kleinen E9. Laut Personalabteilung habe ich in den Augen des Öffentlichen Dienstes keine abgeschlossene Ausbildung und habe deshalb keine Chance, in die normale E9 zu kommen, während die MTAs mit abgeschlossener Ausbildung in der normalen E9 sind. Ist das rechtens? Kann ich irgendetwas tun, um in die normale E9 zu kommen? Ich mache schließlich dieselbe Arbeite, wie die ausgebildeten MTAs.

Wastelandwarrior

Die Aufgaben von Medizinisch-technische Assistenten haben eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Wer keine MTA ist, darf die Aufgaben nicht ausüben. Wenn sie also dort arbeiten (dürfen) ist es inkonsequent, ihre Ausbildung nicht auch bei der Eingruppierung vollständig anzuerkennen.

MoinMoin

Zitat von: Wastelandwarrior in 09.05.2019 10:51
Die Aufgaben von Medizinisch-technische Assistenten haben eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Wer keine MTA ist, darf die Aufgaben nicht ausüben. Wenn sie also dort arbeiten (dürfen) ist es inkonsequent, ihre Ausbildung nicht auch bei der Eingruppierung vollständig anzuerkennen.
Also tarifrechtlichen geht ja so was, aber Medizinrecht, Abrechnung mit der Kasse etc,....
könnte da nicht ne Menge Verstösse vorliegen, wenn eine nicht qualifizierte Person da rumdoktort?

Wastelandwarrior

Das meine ich ja. Wer auch immer den Arsch in der Hose hatte, die Einstellung zu unterschreiben, muss dann konsequent einen "Erfüller" annehmen.

Wastelandwarrior

Im Übrigen ist die kleine E9 nicht "eine tiefer" von normaler E9, sondern E8. Und wegen der gesetzlichen Vorschriften gibt es im Abschnitt 10.10. Teil II keine Tätigkeitsmerkmal "... in der Tätigkeit von MTA"

Spid

Gem. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 ist für Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltgruppe 9 ohne Zusatz   die  Entgeltgruppe  9  mit  dem  Zusatz  ,,Stufe  3  nach  5 Jahren  in  Stufe 2, Stufe  4  nach  9  Jahren  in  Stufe  3,  keine  Stufen  5  und  6"  als  nächst  niedrigere Entgeltgruppe. Die tarifliche Voraussetzung ist nicht erfüllt - unabhängig davon, ob medizinrechtlich das Studium ein hinreichendes Substitut darstellt oder nicht.

Wastelandwarrior

 :o ups... Danke.

1. Ich soll immer erst nochmal in den Text sehen, wenn ich etwas nicht gaaaaanz genau weiß.
2. Auch wenn ich es gaaaaanz genau weiß, sollte ich in den Text schauen.  :D

nichts_tun

Ich bin auf dem Gebiet nicht sehr gut bewandert, aber könnte nicht eine Anerkennung des Studiums als Berufsausbildung (Gleichwertigkeitsprüfung) möglich sein? Dies würde ich nachfragen @TE.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

Spid

Inwiefern sollte das tariflich beachtlich sein?

nichts_tun

Sofern das Studium als gleichwertig zur regulären deutschen MTA-Ausbildung befunden wird, erfüllt der TE doch die geforderte Qualifikation? Oder irr ich da?

Spid

Das sehe ich nicht so. Während bspw. beim Hochschulstudium/wissenschaftlichen Hochschulstudium eine entsprechende tarifliche Regelung vorhanden ist, haben die Tarifvertragsparteien derlei bei MTA nicht vereinbart.

nichts_tun

Ich vergleiche das mit den Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Fehlt die staatliche Anerkennung, kann keine Eingruppierung in EG S 11b (VKA) stattfinden. Wird diese allerdings erworben, dann ist eine Eingruppierung in EG S 11b möglich.

Spid

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist bei MTA aber nun mal nicht hinreichend. Sie ist lediglich Voraussetzung, um überhaupt erst den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Aussicht auf Erfolg stellen zu können - und allein auf diese kommt es tariflich an.

The Witch

Absolut korrekt, Spid.

Deshalb lässt sich die Eingangsfrage

Zitat von: Mimi in 09.05.2019 10:04
Kann ich irgendetwas tun, um in die normale E9 zu kommen?

ganz einfach beantworten: Ja - das gesamte Anerkennungsverfahren betreiben. Ob sich das finanziell à la longue rechnet, muss sich jeder selbst beantworten.

nichts_tun

Zitat von: The Witch in 09.05.2019 19:15
Ja - das gesamte Anerkennungsverfahren betreiben. Ob sich das finanziell à la longue rechnet, muss sich jeder selbst beantworten.

Sofern die hier in Rede stehende MTA-Tätigkeit künftig der EG 9b zugeordnet werden sollte, wäre mit einem finanziellen Gewinn, jedenfalls persepktivisch,  zu rechnen.