Autor Thema: MTA mit Bachelorabschluss  (Read 6866 times)

The Witch

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Antw:MTA mit Bachelorabschluss
« Antwort #15 am: 10.05.2019 06:50 »
Da die Kosten für das Anerkennungsverfahren durchaus nicht zu vernachlässigen sind, käme es eben auf den Einzelfall an.

danohne

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Antw:MTA mit Bachelorabschluss
« Antwort #16 am: 17.05.2019 07:41 »
Moin,

ist es richtig, dass man als MTA in die E9 mit normalen Laufzeiten eingruppiert wird? Bin immer davon ausgegangen, dass es die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist.
Könnte mir jemand den tariflichen Passus bitte einmal geben.

Vielen Dank

Lars73

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Antw:MTA mit Bachelorabschluss
« Antwort #17 am: 17.05.2019 07:55 »
@danohne
Die Eingruppierungsvorschriften finden sich in der Entgeltordnung (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_TV-L_neu.pdf ) im Teil II Nr. 10.10.
MTA können zwischen 7-10 eingruppiert werden. In der E9 gibt es zwei Fallgruppen mit normaler Stufenlaufzeit und eine mit abweichender Stufenlaufzeit.

Spid

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Antw:MTA mit Bachelorabschluss
« Antwort #18 am: 17.05.2019 07:58 »
Auch als MTA wird man entsprechend der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die speziellen Tätigkeitsmerkmale für MTA mit entsprechender Tätigkeit reichen von E7 bis E10, dabei finden sich sowohl Tätigkeitsmerkmale für die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten als auch für die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten. Die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale findest Du in der Anlage A zum TV-L in Teil II Abschnitt 10.10.