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Dienstanweisung Brandschutzordnung-Anhörung oder Mitbestimmung im PR

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Tarifler:
Ein Hallo an alle!

Wir als PR sind uns im Moment nicht sicher, ob die Dienststelle die überarbeitete Dienstanweisung Brandschutzordnung als Anhörung § 73 oder § 81 SächsPersVG.

Könntet Ihr uns einen Tipp geben?

Danke

Spid:
Wo liegt der Bezug zum TVÖD?

Tarifler:
Ja, stimmt.
Sorry

nichts_tun:
Nach meinem Dafürhalten ist § 81 Abs. 2 Nr. 7 SächsPersVG einschlägig.

Mayday:
Zumindest sehe ich nach § 77 SächsPersVG ein Mitwirkungsrecht, weil Dienstanweisungen Verwaltungsanordnungen sind.

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