Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstanweisung Brandschutzordnung-Anhörung oder Mitbestimmung im PR
Tarifler:
Ein Hallo an alle!
Wir als PR sind uns im Moment nicht sicher, ob die Dienststelle die überarbeitete Dienstanweisung Brandschutzordnung als Anhörung § 73 oder § 81 SächsPersVG.
Könntet Ihr uns einen Tipp geben?
Danke
Spid:
Wo liegt der Bezug zum TVÖD?
Tarifler:
Ja, stimmt.
Sorry
nichts_tun:
Nach meinem Dafürhalten ist § 81 Abs. 2 Nr. 7 SächsPersVG einschlägig.
Mayday:
Zumindest sehe ich nach § 77 SächsPersVG ein Mitwirkungsrecht, weil Dienstanweisungen Verwaltungsanordnungen sind.
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