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Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?

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nforcer:
Hall zusammen,

ich habe mich intern bei uns beworben und werde auf der neuen Stelle vorerst (Später dann E10 nach Qualifikationserhalt) in eine E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeiten eingruppiert.

Mir stellt sich nun die Frage, ob die bisherige Verweildauer von drei Jahren in der zweiten Stufe der kleinen E9
beim wechsel in die "normale" mit angerechnet werden und ich in die dritte Stufe komme oder aber was sonst mit den drei Jahren Verweildauer geschieht ...

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,

Daniel

Spid:
Innerhalb der E9 findet keine höhergruppierung statt. Sofern die aus der Tarifeinigung heraus entstehenden Änderungstarifverträge die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b tatsächlich vorsehen und diese von den Tarifvertragsparteien angenommen werden, wirst Du zum Zeitpunkt dieser Frage bereits in E9a übergeleitet worden sein und würdest aus dem Überleitungsergebnis heraus in E9b höhergruppiert. Wie das Überleitungsgergebnis aussehen wird, ist derzeit aber unbekannt.

nforcer:
Zunächst vielen Dank für deine Antwort.

Es muss aber doch eine Bisherige Regelung geben, ob beim, nennen wir es mal "Wechsel" von der E9 Fallgruppe 2 zur E9 Fallgruppe 1 die verlängerte Verweildauer angerechnet wird und entsprechend die Stufe angepasst wird.

Spid:
Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen läuft die Stufenlaufzeit weiter, wenn bereits die Stufenlaufzeit der regulären E9 für den Stufenaufstieg erfüllt ist, erfolgt der Stufenaufstieg unmittelbar. Was aber aller Wahrscheinlichkeit nach unbeachtlich sein wird, aus den bereitsgeschilderten Gründen.

nforcer:
Ja das verstehe ich. Allerdings ist die Stelle "absofort" zu besetzen und ich muss ja auf irgendeiner Grundlage meine Entscheidung treffen können.

Das bedeutet also:

Bisher wäre es so gewesen.
Da aber der Tarifvertrag rückwirkend gilt (also bereits jetzt), dessen Bedingungen aber noch nicht bekannt sind, ist es eigentlich für mich in der jetzigen Situation nicht möglich eine Entscheidung zu treffen, da die Regelungen nicht klar sind ?

Kann doch eigentlich nicht sein. Auf welcher Grundlage soll ich denn dann eine Entscheidung treffen, wenn die Konditionen der Stelle für mich nicht eindeutig sind ?

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