sollte man ihn schon gelesen haben, wenn man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der seine Anwendung vereinbart.
Ja, sollte man. Und bei Fragen, sollte man sie vorher klären. Wie z.B. in welcher Fallgruppe man ist.
Ich verstehe zwar, dass die Menschen damit oftmals überfordert sind, aber dann müssten sie sich auch eben dieser Überforderung Gott ergeben hingeben und hinnehmen, dass sie sich nicht gekümmert haben.
insofern hat man wenn man von "außen" kommt sehr wohl die Chance sich darum zu kümmern, mindestens 6 Monate lang während Probezeit. Denn dafür ist sie da.
Also nochmal die Frage, was ist deine Frage?
Ob es sich lohnt die 9b Stelle anzunehmen, die dann nach 18 monaten in die e10 mündet?
Oder ob es sich lohnt in der 9a zu bleiben, eine Weiterbildung zu machen um dann irgendwann ebenfalls eine E10 Stelle zu erhalten?
Folgende Wege gäbe es dann:
E9a S2 -> führt zu E10 stufe 2
E9a S3 -> E10 S2
E9a S4 -> E10 S2
Stelle 9b jetzt annehmen (und nicht wissen wo man landet)
E9a S2 -> führt zu 9b stufe 2
E9a S3 -> E9b S3
E9a S4 -> E9b S3
ich kann nicht erkennen das es ein Konstellation gibt, die dich durch Annahme der 9b Stelle benachteiligt, oder übersehe ich was?
Es ist folglich komplett egal wie deine Überleitung und Stufen Anerkennung in die 9a erfolgt für deine Entscheidung. Die Überleitung kannst du nicht beeinflussen!