Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?
Spid:
Es ist tatsächlich so, daß die Regelungen noch nicht bekannt sind. Ob dies einer Entscheidungsfindung entgegensteht, muß jeder für sich beurteilen.
nforcer:
Ich bin irgendwie echt entsetzt, dass in einem Land wie Deutschland, im öffentlichen Dienst und gerade durch Tarifverhandlungen, die den Arbeitnehmer ja eigentlich stärken sollten, man genötigt ist einen Arbeitsvertrag mit "Freitextfeld" zu unterschreiben, welches dann einseitig ausgefüllt wird.
Der Hammer - Aber danke für deine Infos
Spid:
Da wird nichts „einseitig ausgefüllt“. Die Änderung des Tarifvertrages wird zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt, AG und AN sind gleichermaßen von ihm betroffen.
nforcer:
Defacto enthält der Vertrag dann eine "Unbekannte", ich nenne es mal Blankofeld. Ob es nun AN und AG gleichermaßen betrifft, ändern meiner Ansicht nach nichts daran das es nicht in Ordnung ist, dass man einen Arbeitsvertrag unterzeichnen "soll", dessen Konditionen nicht klar sind.
Ich bin der Meinung es sollte hierfür tariflich vereinbarte, klare Verhältnisse/Regelungen geben. So steht man als AN da und hat keine Entscheidungsgrundlage.
Spid:
Jeder Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthält eine oder mehrere Unbekannte, weil es den Tarifvertragsparteien freisteht, jederzeit alle möglichen Regelungen zu ändern - auch rückwirkend, auch beungünstigend. Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren, daß alle Gehälter um 17% gekürzt werden sollen oder TB der E9 nun das Entgelt der E4 erhalten sollen oder Deine auszuübende Tätigkeit nunmehr der E2 zugeordnet ist, dann ist das so.
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