Jeder Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthält eine oder mehrere Unbekannte, weil es den Tarifvertragsparteien freisteht, jederzeit alle möglichen Regelungen zu ändern - auch rückwirkend, auch beungünstigend. Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren, daß alle Gehälter um 17% gekürzt werden sollen oder TB der E9 nun das Entgelt der E4 erhalten sollen oder Deine auszuübende Tätigkeit nunmehr der E2 zugeordnet ist, dann ist das so.
Wohl war. Aber so kann ja nicht passieren, sagt sich wohl ein Tarifbeschäftigter
@ Nforcer: Was ist denn die dir fehlende Entscheidungsgrundlage? Du bist nach alter Regelung jetzt in der e9 klein mit 3 Jahren in der Stufe 2.
Du bist also wahrscheinlich jetzt in der E9a (worst case) Stufe 2 mit 3 Jahren Laufzeit in der Stufe 2 (vielleicht aber auch Stufe 3 ), wirst also Höhergruppiert
kommst dann in die E9b Stufe 2 und dann in die E10 Stufe 2 .
Ist also egal ob du in der E9a in Stufe 2 oder 3 bist, gleiches Ergebnis.
Selbst wenn du in die Stufe 4 der E9a übergeleitet werden würdest, würdest du in der E10 Stufe 2 landen.
Also was war deine Frage?