Autor Thema: Höhergruppierung E9(Klein) -> E9(bald b) - Anrechnung der Stufenlaufzeit ?  (Read 15315 times)

nforcer

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Hall zusammen,

ich habe mich intern bei uns beworben und werde auf der neuen Stelle vorerst (Später dann E10 nach Qualifikationserhalt) in eine E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeiten eingruppiert.

Mir stellt sich nun die Frage, ob die bisherige Verweildauer von drei Jahren in der zweiten Stufe der kleinen E9
beim wechsel in die "normale" mit angerechnet werden und ich in die dritte Stufe komme oder aber was sonst mit den drei Jahren Verweildauer geschieht ...

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,

Daniel

Spid

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Innerhalb der E9 findet keine höhergruppierung statt. Sofern die aus der Tarifeinigung heraus entstehenden Änderungstarifverträge die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b tatsächlich vorsehen und diese von den Tarifvertragsparteien angenommen werden, wirst Du zum Zeitpunkt dieser Frage bereits in E9a übergeleitet worden sein und würdest aus dem Überleitungsergebnis heraus in E9b höhergruppiert. Wie das Überleitungsgergebnis aussehen wird, ist derzeit aber unbekannt.

nforcer

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Zunächst vielen Dank für deine Antwort.

Es muss aber doch eine Bisherige Regelung geben, ob beim, nennen wir es mal "Wechsel" von der E9 Fallgruppe 2 zur E9 Fallgruppe 1 die verlängerte Verweildauer angerechnet wird und entsprechend die Stufe angepasst wird.

Spid

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Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen läuft die Stufenlaufzeit weiter, wenn bereits die Stufenlaufzeit der regulären E9 für den Stufenaufstieg erfüllt ist, erfolgt der Stufenaufstieg unmittelbar. Was aber aller Wahrscheinlichkeit nach unbeachtlich sein wird, aus den bereitsgeschilderten Gründen.

nforcer

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Ja das verstehe ich. Allerdings ist die Stelle "absofort" zu besetzen und ich muss ja auf irgendeiner Grundlage meine Entscheidung treffen können.

Das bedeutet also:

Bisher wäre es so gewesen.
Da aber der Tarifvertrag rückwirkend gilt (also bereits jetzt), dessen Bedingungen aber noch nicht bekannt sind, ist es eigentlich für mich in der jetzigen Situation nicht möglich eine Entscheidung zu treffen, da die Regelungen nicht klar sind ?

Kann doch eigentlich nicht sein. Auf welcher Grundlage soll ich denn dann eine Entscheidung treffen, wenn die Konditionen der Stelle für mich nicht eindeutig sind ?

Spid

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Es ist tatsächlich so, daß die Regelungen noch nicht bekannt sind. Ob dies einer Entscheidungsfindung entgegensteht, muß jeder für sich beurteilen.

nforcer

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Ich bin irgendwie echt entsetzt, dass in einem Land wie Deutschland, im öffentlichen Dienst und gerade durch Tarifverhandlungen, die den Arbeitnehmer ja eigentlich stärken sollten, man genötigt ist einen Arbeitsvertrag mit "Freitextfeld" zu unterschreiben, welches dann einseitig ausgefüllt wird.

Der Hammer - Aber danke für deine Infos

Spid

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Da wird nichts „einseitig ausgefüllt“. Die Änderung des Tarifvertrages wird zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt, AG und AN sind gleichermaßen von ihm betroffen.

nforcer

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Defacto enthält der Vertrag dann eine "Unbekannte", ich nenne es mal Blankofeld. Ob es nun AN und AG gleichermaßen betrifft, ändern meiner Ansicht nach nichts daran das es nicht in Ordnung ist, dass man einen Arbeitsvertrag unterzeichnen "soll", dessen Konditionen nicht klar sind.

Ich bin der Meinung es sollte hierfür tariflich vereinbarte, klare Verhältnisse/Regelungen geben. So steht man als AN da und hat keine Entscheidungsgrundlage.

Spid

  • Gast
Jeder Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthält eine oder mehrere Unbekannte, weil es den Tarifvertragsparteien freisteht, jederzeit alle möglichen Regelungen zu ändern - auch rückwirkend, auch beungünstigend. Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren, daß alle Gehälter um 17% gekürzt werden sollen oder TB der E9 nun das Entgelt der E4 erhalten sollen oder Deine auszuübende Tätigkeit nunmehr der E2 zugeordnet ist, dann ist das so.

nichts_tun

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Nach der derzeit noch existierenden, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr derzeit existierend werdenden Regelungen [....]

Sehr gut formuliert.

@nforcer: Soweit die bisherigen verlautbarten Regelungen zur Aufspaltung in EG 9a und 9b umgesetzt werden, würdest du jedenfalls in EG 9b perspektivisch mehr Geld verdienen.

MoinMoin

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Jeder Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthält eine oder mehrere Unbekannte, weil es den Tarifvertragsparteien freisteht, jederzeit alle möglichen Regelungen zu ändern - auch rückwirkend, auch beungünstigend. Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren, daß alle Gehälter um 17% gekürzt werden sollen oder TB der E9 nun das Entgelt der E4 erhalten sollen oder Deine auszuübende Tätigkeit nunmehr der E2 zugeordnet ist, dann ist das so.
Wohl war. Aber so kann ja nicht passieren, sagt sich wohl ein Tarifbeschäftigter  8)

@ Nforcer: Was ist denn die dir fehlende Entscheidungsgrundlage? Du bist nach alter Regelung jetzt in der e9 klein mit 3 Jahren in der Stufe 2.
Du bist also wahrscheinlich jetzt in der E9a (worst case) Stufe 2 mit 3 Jahren Laufzeit in der Stufe 2 (vielleicht aber auch Stufe 3 ), wirst also Höhergruppiert
kommst dann in die E9b Stufe 2 und dann in die E10 Stufe 2 .
Ist also egal ob du in der E9a in Stufe 2 oder 3 bist, gleiches Ergebnis.
Selbst wenn du in die Stufe 4 der E9a übergeleitet werden würdest, würdest du in der E10 Stufe 2 landen.


Also was war deine Frage?



nforcer

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@ Nforcer: Was ist denn die dir fehlende Entscheidungsgrundlage? Du bist nach alter Regelung jetzt in der e9 klein mit 3 Jahren in der Stufe 2.
Du bist also wahrscheinlich jetzt in der E9a (worst case) Stufe 2 mit 3 Jahren Laufzeit in der Stufe 2 (vielleicht aber auch Stufe 3 ), wirst also Höhergruppiert
kommst dann in die E9b Stufe 2 und dann in die E10 Stufe 2 .
Ist also egal ob du in der E9a in Stufe 2 oder 3 bist, gleiches Ergebnis.
Selbst wenn du in die Stufe 4 der E9a übergeleitet werden würdest, würdest du in der E10 Stufe 2 landen.

Also was war deine Frage?

Ist so nicht ganz richtig.

Die 10er gibt es erst mit Erwerb der Zusatzqualifikation (Also in 18+ Monaten).
Und in der Stufe 3 sind es knapp 100€ Brutto mehr (St2=3128.39 € vs St3=3271.90 €).
Würde also einen Unterschied (Nach prognostiziertem Rechner 2019) von Minimum 18 x 95,67 € = 1722,06€ ergeben.

Und da man in der "kleinen" neun sowieso am "schlechtesten dran" ist (Verlängerte Stufenlaufzeiten gibt es meines Wissens nach nur hier, zudem erhält man auch noch "nur" 60% Weihnachtsgeld), einen vorher niemand in dem Tarifdschungel darauf hinweist, dass es Fallgruppen gibt (Und zu der Zeit gab es nur eine E9 in den Tabellen, noch keine E9k wie es jetzt der Fall ist).

So hatte man als jemand der von "Außen" kommt überhaupt keine Chance zu erkennen, dass man nach den zwei Jahren in der Stufe zwei eben nicht mehr Geld erhält indem man in die dritte Stufe kommt, denn auch bei Ausschreibung und im Gespräch ist nie ein Wort darüber verloren worden.

Das die E9 nun aufgesplittet wird und die verlängerten Stufenlaufzeiten wegfallen, gibt mir in der Hinsicht einfach Recht, dass dies eine unhaltbare Herangehensweise war/ist.

Daher ist es mir jetzt umso wichtiger zu wissen was auf mich zu kommt und mir natürlich die Mehreinnamen nicht durch die Lappen gehen zu lassen. Letztlich ist die Anerkennung/Anrechnung der Verweildauer in der Stufe von Bedeutung, sonst hätte ich die drei Jahre ja "umsonst" in der zweiten Stufe verbracht.

Die Fehlende Entscheidungsgrundlage beziehe ich darauf, dass man natürlich für sich selbst Für- und Wider abschätzt. Bliebe ich in der gleichen Stufe, erhalte ich keinen Cent mehr Geld. Dafür hätte ich auf der anderen Seite ein neues Team und neue Aufgabengebiete in die ich mich einarbeiten müsste. Zudem dann die Weiterbildung. Also erst einmal nur "Mehraufwand". Die Weiterbildung könnte ich aber auch auf meinem bisherigen Posten angehen.

Ein kleiner Anreiz in finanzieller Hinsicht wäre also durchaus angebracht und würde die Entscheidung erleichtern.

Mal davon ab, dass der ÖD sowieso schon stark hinterherhinkt was die Vergütung und Personaldichte betrifft.

Spid

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Es gitb auch jetzt in den offiziellen Tabellen keine E9k - weil es eine E9k schlicht nicht gibt. Die Fallgruppen der E9 sind im Tarifvertrag geregelt. Da der Tarifvertrag von Arbeitszeit über Entgelt bis hin zu Urlaub alles regelt, sollte man ihn schon gelesen haben, wenn man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, der seine Anwendung vereinbart.

nforcer

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Manchmal habe ich den Eindruck man "will" nicht verstehen.

Hier ist die E9k sehr wohl aufgelistet:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&matrix=1

Das es nun Fallgruppe 1/2 heißt und nicht wie oft verwendet E9k mag stimmen, ist aber umso mehr für Leute die außerhalb des Öffentlichen Dienstes kommen nur schwer einsehbar. Ich kenne viele Leute hier die genau diesen Fall hinter sich haben und deswegen ziemlich frustriert sind. Zu sagen das es eine E9k nicht gäbe ist töricht wenn man doch von den unterschiedlichen Fallgruppen weiß und auch, dass diese eben "umgangssprachlich" als "E9k" bezeichnet werden. Es gibt Defacto zwei "unterschiedliche" E9 Fälle. Wie man diese dann bezeichnet ändert nichts am Inhalt.   

Zudem kann ich nun sagen, dass deine Aussage nicht richtig zu sein scheint @Spid. Ich habe eben eine Mail von meinem verantwortlichen Personaler bekommen und er hat mir mitgeteilt, dass ich in die Stufe 3 komme und die Laufzeiten nicht verfallen !

Gruß,

Daniel