Autor Thema: Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung  (Read 5734 times)

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 13.05.2019 19:31 »
Da im Sachverhalt nicht in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C höhergruppiert wird, ist das unbeachtlich. Wie von mir ausgeführt, folgt aus §17 Abs. 4 TVÖD i.V.m. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V die stufengleiche Höhergruppierung.

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil...Wobei ist der § 56 BT-V und dessen Anlage noch einschlägig? Die Regelungen sind doch im TVöD allgemeiner Teil aufgegangen (z. B. § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V findet sich nun in § 15 Abs. 2 TVöD)?

Spid

  • Gast
Antw:Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 13.05.2019 19:41 »
Die Regelungen sind ganz sicher nicht im allg. Teil aufgegangen. Was Du in Händen hältst, ist wahrscheinlich eine durchgeschriebene Fassung.