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Von SuE in E-Tabelle mit Höhergruppierung

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nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 13.05.2019 11:18 ---Da im Sachverhalt nicht in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C höhergruppiert wird, ist das unbeachtlich. Wie von mir ausgeführt, folgt aus §17 Abs. 4 TVÖD i.V.m. §1 Abs. 3 der Anlage zu §56 BT-V die stufengleiche Höhergruppierung.

--- End quote ---

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil...Wobei ist der § 56 BT-V und dessen Anlage noch einschlägig? Die Regelungen sind doch im TVöD allgemeiner Teil aufgegangen (z. B. § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V findet sich nun in § 15 Abs. 2 TVöD)?

Spid:
Die Regelungen sind ganz sicher nicht im allg. Teil aufgegangen. Was Du in Händen hältst, ist wahrscheinlich eine durchgeschriebene Fassung.

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