Autor Thema: Wiedereinstellung  (Read 3138 times)

blacksoldier

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Wiedereinstellung
« am: 10.05.2019 09:06 »
Guten Morgen,

ich habe 8 jahre im TV-L gearbeitet. Bin dann unterbrechungsfrei zu einer Bundesbehörde gewechselt und würde an 01.08. wieder in den TV.L wechseln. Die neue Stelle hat nichts mit der alten zu tun. Welche Zeiten werden anerkannt z.B: für Stufen,  Dienstzeiten , Probezeit, etc.

Doso

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Antw:Wiedereinstellung
« Antwort #1 am: 13.05.2019 09:42 »
Viel spannender wird dann eher die Frage sein in welcher Entgeltgruppe und Stufe du einsortiert wirst. Da haben die Arbeitgeber ja wohl Spielraum.

teclis22

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Antw:Wiedereinstellung
« Antwort #2 am: 14.05.2019 15:08 »
Wenn die neue Stelle nichts mit der alten zu tun hat wäre das wohl grundlegend erst einmal Stufe 1.
Dann beginnt die Diskussion über die anzuerkennende Erfahrung.
Laufzeiten die in vergleichbaren Tarifverträgen erbracht wurden können, so weit ich das gerade auswendig weiß, als "kann" Regelung anerkannt werden.

MoinMoin

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Antw:Wiedereinstellung
« Antwort #3 am: 14.05.2019 15:11 »
Richtig müssen müssen sie evtl. nur die Stufe 1 geben, können können sie möglicherweise Stufe 6 (Wenn man genug förderliche Zeiten zusammenkratzt)
Bleibt die Frage, was der AG und AN können wollen.