Autor Thema: Bevorstehende Stufenerhöhung  (Read 4425 times)

Einkaufswagen

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Bevorstehende Stufenerhöhung
« am: 10.05.2019 15:13 »
Hallo Forum,

ich habe eine Frage zur Höhergruppierung (TVL-Ost).
Ab dem 1.06.2019 steht ein Stufenanstieg von Person A (mittlerweile über 8 Jahre in der Firma - angefangen mit EG 6 Stufe 2) von EG 8 Stufe 3 in die EG 8 Stufe 4 an.
Aufgrund von Personaländerungen werden zum Ende des Monats alle Mitarbeiter des Teams auf die EG 9b höhergruppiert.
Nun würde Person A von der EG 8 Stufe 3 in die EG 9b Stufe 2 fallen.
Jetzt wurde vorgeschlagen, dass man den 1 Monat vorzieht und die Person A dadurch ab 1.7 in die EG 9b Stufe 3 durch vorzeitigen Stufenanstieg reinbringt.

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Person A darf Vorschläge machen.

Vorschlag: Den regulären Stufenanstieg (EG 8 Stufe 4) zum 1.6. abwarten und dann neu "verhandeln"?
Besteht die Möglichkeit die Stufe mitzunehmen?
Gibt es eine Frist, ab wann man einen vorzeitigen Stufenaufstieg durchführen kann?

PS: Person A liegt unter 100€ Brutto von EG 8 Stufe 4 zu EG 9b Stufe 3.
Ist halt der große Anstieg von Stufe 3 zur 4.

Spid

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #1 am: 10.05.2019 15:19 »
Man könnte die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen und die Höhergruppierung damit hinauszögern.

MoinMoin

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #2 am: 10.05.2019 15:40 »
Und wenn am 1.6. der Stufenaufstieg erfolgt und am 1.6. die Höhergruppierung, dann würde doch auch erst Stufe, dann HG erfolgen.
Aber wenn der AG willig ist, dann ist Spids Lösung natürlich einfach und sauber..

Spid

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #3 am: 10.05.2019 15:49 »
Zum Ende des Monats ist vor dem 01.06.

MoinMoin

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #4 am: 10.05.2019 15:54 »
Ja, aber manchmal sind die Menschen nicht so exakt wie du und sagen "Zum ende des Monats hört X auf"  und  meinen u.a. "Y erhält am Folgetag dann die Aufgaben übertragen".  :-[

Einkaufswagen

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #5 am: 10.05.2019 16:53 »
Wichtig ist, besteht die Möglichkeit zB ab 1.8. die EG 9b Stufe 4 auszuhandeln wenn man 2 Monate zuvor in die EG 8 Stufe 4 gewandert ist? Oder gibt es da gesetzliche / tarifliche Probleme?

Und danke euch schon mal :-)

Spid

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #6 am: 10.05.2019 17:12 »
Tariflich läßt sich die Stufenlaufzeit für das Erreichen der Stufen 4-6 bei entsprechend überdurchschnittlicher Leistung beliebig verkürzen.

MoinMoin

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Antw:Bevorstehende Stufenerhöhung
« Antwort #7 am: 10.05.2019 18:19 »
Wichtig ist, besteht die Möglichkeit zB ab 1.8. die EG 9b Stufe 4 auszuhandeln wenn man 2 Monate zuvor in die EG 8 Stufe 4 gewandert ist? Oder gibt es da gesetzliche / tarifliche Probleme?

Und danke euch schon mal :-)
Übertariflich alles möglich.

Tariflich theoretisch möglich (wie Spid beschrieben hat) allerdings wie soll jemand vorab eine überdurchschnittliche Leistung beschieden werden ? IdR wird davon auszugehen sein, dass man einige Zeit in einer Stufe sein muss um den Überdurchschnitt zu zeigen. Auch müsste eine Bewertung der durchschnittlichen Leistung vorhanden sein.
Also Verwlatungstechnisch eher nicht möglich.

Zulagen gäbe es dann noch als Lösung, das geht eigentlich easy wenn die Verwaltung will.