Hallo,
gerade las ich eine Anzeige der Stadt Leipzig. Allein der Personalkörper ist beeindruckend. 2000 Mitarbeiter, Gesamtverantwortung usw. Wieso ist die Stelle wohl nicht nach EG15 bewertet?
Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters Kindertageseinrichtungen,
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, zu besetzen.
Die Abteilung Kindertageseinrichtungen mit 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sowie den 50 kommunalen Kindertagesstätten und 65 kommunalen Horten, trägt die Verantwortung für die Erlangung der Betriebserlaubnisse, die Sicherung des Dienstbetriebes sowie für die Qualitätsentwicklung in diesen Einrichtungen. Die Abteilung übt die Fachaufsicht über die 76 freien Träger im Leistungsbereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege aus und ist Ansprechpartner für Fragen der Eltern rund um das Thema Kita und frühe Bildung, Horte an Grundschulen und Betreuungsangebote an Förderschulen. Der Bereich expandiert weiter zahlenmäßig entsprechend des Bevölkerungswachstums der Stadt.
Das erwartet Sie
Leitung der Abteilung mit den Sachgebieten: Dienst- und Fachaufsicht Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Fachberatung und -koordinierung Kita sowie Dienst- und Fachaufsicht und Fachberatung Horte
Personalverantwortung für circa 2.000 Fachkräfte, davon circa 150 Beschäftigte in Leitungsfunktionen in Kindertagestätten und Horten
Verantwortung für Qualitätsentwicklung und -sicherung
Fachaufsicht gegenüber allen freien Trägern der Stadt Leipzig, in den Leistungsbereichen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Hort
Realisierung des Leistungsangebotes der Abteilung und Sicherstellung einer rechtssicheren, effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung
strategische und operative Leitung sowie konzeptionelle Entwicklung der Abteilung und ihres Leistungsangebotes unter Einflussnahme auf Entscheidungen Dritter
Vertretung des Amtes innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, entsprechend den der Abteilung zugewiesenen Aufgaben
Leitung und Mitwirkung in fachspezifischen Arbeitsgruppen
Gesamtverantwortung für die Erstellung von Vorlagen und Stellungnahmen der oben genannte Fachinhalte für die Amtsleitung, den Beigeordneten, den Stadtrat und die zuständigen Ausschüsse