Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?
Spid:
Nein. Bislang ist nicht geklärt, ob der Termin im November eine Alternative darstellt.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 16.05.2019 11:30 ---Nein. Bislang ist nicht geklärt, ob der Termin im November eine Alternative darstellt.
--- End quote ---
Da dieser außerhalb der Arbeitszeiten liegt, erfüllt er alle Merkmale der einer Alternative zu einem Termin innerhalb der Arbeitszeiten.
Spid:
Nein.
Calenberger:
--- Zitat von: Spid am 16.05.2019 09:28 ---Wenn keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, kann auch nicht freigestellt werden.
--- End quote ---
Ist dem tatsächlich immer so?
Nehmen wir folgenden Fall an: Gleitzeitregelung mit der Möglichkeit seine AZ von 06:00 -20:00 Uhr abzuleisten. Eine Kernarbeitszeit besteht nicht. Der Mitarbeiter hat einen ambulanten Termin in einer Universitätskrankenhaus - Fachklinik. Aufnahme um 7:00 Uhr Wohnsitz liegt zwischen Klinik und Arbeitgeber, der MA hat eine Fahrzeit von 30 Min je Richtung. Der Termin dauert bis 17:00.
Wie sieht es hier mit einer Freistellung aus? Der MA könnte ja nur max. 2 Std. an dem Tag arbeiten. Sollte er Vollzeitarbeiten, wäre dies nicht möglich.
Spid:
Ja, das ist immer so. Eine Arbeitsbefreiung setzt zwingend voraus, daß man zur Leistung einer ebensolchen verpflichtet wäre.
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