Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?

<< < (4/5) > >>

Spid:
Nein. Bislang ist nicht geklärt, ob der Termin im November eine Alternative darstellt.

BAT:

--- Zitat von: Spid am 16.05.2019 11:30 ---Nein. Bislang ist nicht geklärt, ob der Termin im November eine Alternative darstellt.

--- End quote ---

Da dieser außerhalb der Arbeitszeiten liegt, erfüllt er alle Merkmale der einer Alternative zu einem Termin innerhalb der Arbeitszeiten.

Spid:
Nein.

Calenberger:

--- Zitat von: Spid am 16.05.2019 09:28 ---Wenn keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, kann auch nicht freigestellt werden.

--- End quote ---

Ist dem tatsächlich immer so?

Nehmen wir folgenden Fall an: Gleitzeitregelung mit der Möglichkeit seine AZ von 06:00 -20:00 Uhr abzuleisten. Eine Kernarbeitszeit besteht nicht. Der Mitarbeiter hat einen ambulanten Termin in einer Universitätskrankenhaus - Fachklinik. Aufnahme um 7:00 Uhr Wohnsitz liegt zwischen Klinik und Arbeitgeber, der MA hat eine Fahrzeit von 30 Min je Richtung. Der Termin dauert bis 17:00.

Wie sieht es hier mit einer Freistellung aus? Der MA könnte ja nur max. 2 Std. an dem Tag arbeiten. Sollte er Vollzeitarbeiten, wäre dies nicht möglich.

Spid:
Ja, das ist immer so. Eine Arbeitsbefreiung setzt zwingend voraus, daß man zur Leistung einer ebensolchen verpflichtet wäre.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version