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Anspruch auf Freistellung, Urlaub ... bei Arztbesuch?

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Lars73:
Wenn die Gleitzeitregelung nicht verlangt, dass jeden Tag 7,8 h gearbeitet werden sondern auch Arbeitstage mit 2h erlauben, besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wenn mindestens 6h pro Tag zu Arbeiten sind könnte anteiliger Anspruch auf Freistellung bestehen.

Organisator:

--- Zitat von: Calenberger am 16.05.2019 12:25 ---Nehmen wir folgenden Fall an: Gleitzeitregelung mit der Möglichkeit seine AZ von 06:00 -20:00 Uhr abzuleisten. Eine Kernarbeitszeit besteht nicht. Der Mitarbeiter hat einen ambulanten Termin in einer Universitätskrankenhaus - Fachklinik. Aufnahme um 7:00 Uhr Wohnsitz liegt zwischen Klinik und Arbeitgeber, der MA hat eine Fahrzeit von 30 Min je Richtung. Der Termin dauert bis 17:00.

--- End quote ---

Ich glaube, hier geht es eher um den normalen Arzttermin, der innerhalb weniger Stunden zu erledigen ist. Wenn ich für 10 Stunden im Krankenhaus sein muss, ist von einer Arbeitsunfähigkeit auszugehen; bzw. würde der normale Beschäftigte sich genau das bestätigen lassen.

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