Autor Thema: Besoldungsunterschied Online-Rechner zur tatsächlichen Überweisung  (Read 7798 times)

ReKo1808

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Guten Morgen liebe Forengemeinde!

Ich habe eine Frage zu meiner Besoldung bzw zu einem Unterschied zum Online-Rechner.

Laut Online-Rechner müsste ich in A7/2 ; 0,5 KiFr-Betrag und Steuerklasse I ; keine Zulagen, 100% Arbeitszeit und auch keinen Familienzuschlag (bekommt die Partnerin) ein Netto von 2181,21 € bekommen. (Rechner ab 01.04.2019)

Tatsächlich bekomme ich einen Betrag von 2179,10 €, obwohl ich noch einen eingetragenen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen habe.

Jetzt würde jemand kommen und sagen, dass es ja nur 2 € sind... Das stimmt auch, aber über einige Monate/Jahre macht das schon einen Unterschied.

Ich habe auch bereits mit meiner Bezügestelle Kontakt aufgenommen und als Antwort erhalten, dass er sich mit dem genannten Online-Rechner (welcher auf deren Homepage zur Verfügung steht) noch nie auseinandergesetzt hat und sich ausschließlich an die vorgegeben Steuerabzugsmerkmale orientiert. <- Das war mir auch schon bekannt.

Vielleicht könnt ihr mich ja erleuchten, wie dieser (geringe) Unterschied zu Stande kommt.

Vielen Dank schonmal und einen stressfreien Start in die Woche.  ;)

ccb

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Versuche mal, das Ganze ohne Kinderfreibetrag zu berechnen. Der kommt erst zum Tragen, wenn die Steuerersparnis durch ihn höher ist als das Kindergeld. Das ist bei dir nicht der Fall.

ReKo1808

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wann wäre das denn bspw. der Fall? Kann man das so pauschal beantworten?

Aber wenn ich den Kinderfreibetrag rausnehme, habe ich 2176,11 €, was trotzdem ein wieder ganz anderer Wert ist. Kann ein Kinderfreibetrag "nur teilweise" zum Tragen kommen?

Fred1003

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Wenn sie die Berechnung des BVA und ihre Monatsabrechnung
nebeneinander legen sehen sie doch genau wo die Unterschiede liegen.

Wenn die Differenz an den abgeführten Steuer und Sozialabgaben bekommen sie diese doch über die Einkommensteuererklärung wieder zurück.

Der BVA Rechner erhebt übrigens keinen Anspruch auf 100% Richtigkeit.

sailor

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§52 ESTG Abs 59c sieht ab 2004 Tabellenstufen von 3 Euro vor .

Yasper

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Sind Sie nach der Berechnung dem Link  "ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info" gefolgt und haben dort Ihren Betrag für die PKV eingetragen und noch einmal gerechnet?

ReKo1808

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Sind Sie nach der Berechnung dem Link  "ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info" gefolgt und haben dort Ihren Betrag für die PKV eingetragen und noch einmal gerechnet?


Danke für Ihre Antwort!

Ich bin dem Link jetzt tatsächlich mal gefolgt und habe den Beitrag meiner PKV eingetragen.
Wenn ich Ihn direkt unter "Beitrag private Krankenvers." eingebe, rechnet er mir mein Netto aus und zieht dann den Beitrag der PKV ab. Vor Abzug wäre ich bei 2181,21 € (mit 0,5 KiFr-Betrag) / Ohne wären es 2176,11 €

Wenn ich es bei "Freibetrag" eintrage, errechnet man mein Netto mit 2227,93 €. (ebenfalls mit 0,5 KiFr-Betrag) / Ohne wären es 2222,98€

Vielleicht seh ich das auch falsch, aber als ich noch Beamter auf Widerruf war, habe ich diesen Beitrag ebenfalls eintragen lassen und hatte ein paar Euro mehr Netto (allerdings da noch ohne Kind) als meine gleichgestellten Kollegen. Deshalb erschließt sich mir nicht so ganz warum das jetzt nicht so ist bzw warum ich sogar weniger als das Entgelt vom Rechner erhalte?  :o

maxg

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  • Zoll war mal toll ...
Wenn sie die Berechnung des BVA und ihre Monatsabrechnung
nebeneinander legen sehen sie doch genau wo die Unterschiede liegen. (...)

Ich nehme Freds' Ansatz noch einmal auf, weil es bisher nicht beantwortet wurde.

Sind die Brutto-Bezüge bei BVA und Abrechnung denn identisch? Wo genau beginnt / liegt die Abweichung in beiden Berechnungen? ... nur aus der Information "abweichendes Netto" kann man nicht ernsthaft eine Ursachenforschung betreiben ...

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Bei Zusendung einer anonymisierten Gehaltsabrechnung (Name, Adresse, Kontonummer etc. schwärzen) können wir das gerne im Detail unter die Lupe nehmen.

Zum Upload am besten den grünen Button "Fehler melden" auf der Ergebnisseite der abweichenden Berechnung verwenden.

ReKo1808

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Vielen Dank!

Ich werde das Angebot sehr gern annehmen und die Mitteilung mal hochladen ;)

Rudi_Regenbogen

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Ich habe mir (Beamter Bund, A9 Stufe 8, Kinder aus dem Haus) mal alles durch die Rechner gejagdt. Ab 01.01.2020 habe ich netto ca 40 €uro netto weniger als jetzt. Ab dem 01.04.2020, also nach der Lohnerhöhung (ja, ich weiß, es heisst anders, aber so lange ich von dem Geld lebe ...)  immer noch 24 €uro netto weniger als heute. Gibt es da so etwas wie eine Besitzstandswahrung? Oder ist es einfach so?

Fred1003

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Im Rechner sind die neuen Familienzuschläge eingearbeitet.
Da das Gesetz noch nicht durch ist (sic?) Weiß keiner wie es genau kommt.

Ob es sowas wie ne Übergangsphase gibt wo man nicht weniger bekommt wie vorher hängt natürlich von Gesetz ab.

Aber grundsätzlich hast du natürlich kein Besitzstandrecht oder ähnliches. Wenn man oben morgen beschliest minus 15% für alle Besoldungsgruppen dann ist das halt so.

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noch kam keine anonymisierte Abrechnung an. Oder hab ich die nur übersehen? - würde der Sache gerne nachgehen!

ReKo1808

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noch kam keine anonymisierte Abrechnung an. Oder hab ich die nur übersehen? - würde der Sache gerne nachgehen!

Hallo!

Leider bin ich heute erst wieder "rechnerfähig", hätte es aber total vergessen. Deshalb Dankeschön für den Beitrag und jetzt müsste die Mitteilung da sein ;)

Admin

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ist nun angekommen :-)

Grund der Abweichung liegt in den 6,65 EUR vermögenswirksame Leistungen, die der Online-Rechner nicht unterstützt.