Hallo zusammen!
Ich arbeite derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut für angewandte Forschung, welches nach dem TvÖD entlohnt. Da ich über einen Masterabschluss verfüge, wurde ich bei Einstellung direkt in die EG13 eingruppiert, nach einigen Jahren Berufserfahrung bin ich bei Stufe 3.
Nun habe ich evtl. einen neuen und interessanteren Job bei der Stadt in Aussicht. In der Stellenausschreibung steht, dass ein Fachhochschulabschluss Voraussetzung ist und die Entgeltgruppe der Stelle EG10 ist. Dies wäre im Vergleich zur jetzigen Stelle erheblich weniger und für mich somit leider ein KO-Kriterium.
Muss beim TVöD zwangsläufig nach dem höchsten Bildungsabschluss entlohnt werden oder kann die Stadt die Stelle explizit auf die EG10 begrenzen, unabhängig davon, welchen Abschluss man mitbringt? Oder würde ich bei Einstellung automatisch in die EG13 eingestuft werden, mit Übernahme meiner Stufe 3?
Würde mich sehr über Ratschläge freuen. Vielen Dank im Voraus!